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Kommentare
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März glaube ich.
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Ich würde auch abwarten bis alles da ist
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Macht ihr den selbst? Ist der machbar für Anfänger? Ich hab zwar eine wirtschaftliche Ausbildung aber ich hab den noch nie selber gemacht 🫣
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Ich mach schon seit vielen Jahren die Arbeitnehmerveranlagung selbst und auch die Einkommenssteuererklärung von meinem Mann (auch angestellt, aber hat in den USA Firmenaktien und muss daher verpflichtend eine Einkommensteuererklärung abgeben).
Uns haben sie in der HAK damals schon ermutigt eine Arbeitnehmerveranlagung bei Ferialjobs zu machen.
https://www.arbeiterkammer.at/service/broschueren/SteuerundGeld/Steuer-sparen-2024.html
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Soll ich Fotos machen und hier hochladen? Sind nicht viele Seiten
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Zur Not hab ich meine Schwester, die ist Berufsanwärterin als Steuerberaterin, brauch ich aber sehr selten, hin und wieder aber doch hilfreich, man lernt immer wieder mal was neues
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Ich hab mich heut gleicht dazu gesetzt und versuch mich durchzuwurschteln.
Es ist zwar einerseits wirklich "einfacher" geworden, aber andererseits ganz ehrlich - die ganzen Kosten, die hätte ich unterm Jahr aufschreiben müssen. Die sind ja kaum nachvollziehbar.
Beispielsweise die Kosten für Wahlärzte meiner Tochter. Gezahlt hab ich vom Gemeinschaftskonto, eingereicht bei der ÖGK auch ich, Rückerstattung erhalt also ich, aber bei der Merkur reicht mein Freund ein. Manches hat der Arzt selber eingereicht, das erscheint mir dann jetzt nirgends mehr.
Da hat man dann sämtliche Apps offen und schaut dort und da, mittendrin steigt aber wieder was aus, weil man zu lange inaktiv war. Also Geduld muss man schon haben
Schreibt ihr unterm Jahr alle Kosten mit? Ich hab zwar meine Sachen beinand, bin aber keine ordentliche Person, das fällt mir richtig schwer jetzt alles nachzuvollziehen. Vor allem vergesse ich meistens sofort wieder was so war.
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Excel Liste unterm Jahr schaffe ich derzeit nicht mit beiden Kindern. Aber du müsstet ca. mindestens 1 Bruttogehalt schaffen, da Selbstbehalt.
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Deshalb meinte @Dodolein mal was geschätztes eintragen und schauen ob es sich überhaupt auswirkt bei der Vorberechnung. Wennst weißt du hattest nur eine Plombe oder so dann zahlt es sich gar nicht aus die Rechnung rauszusuchen.
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Ab jetzt wird das definitiv ordentlicher
Hab jetzt eine Arztrechnungsmappe für meine Familie, unterteilt nach Personen und dann Jahre
Hab dann immer die Arztrechnung und die zugehörige Rückerstattung der ÖGK in einer Folie (früher auch noch die Rückerstattung der Wahlarztversicherung)
Am Beginn jedes Jahres ist dann eine Excel Liste, wo ich Datum, Arztname, Betrag und Rückerstattung eintrage
Und dann noch eine Spalte mit den Differenzen und ganz unten die Summe der Differenzen, die ich dann absetzen kann
War eine Sache, die ich durch meine Steuerfee dieses Jahr gelernt hab, wusste garnicht, dass man da Arztrechnungen einreichen kann
Aber wie gesagt nur das, was nicht anderweitig erstattet wird
Man kann sogar jede Rezeptgebühr, Brillen- und Kontaktlinsenkosten reingeben
Wenn der Wahlarzt selbst einreicht, dann seh ich das trotzdem immer in meineSV
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@ParamedicGirl ich hab jetzt gleich eine Exceltabelle für heuer erstellt.
Bzgl. Rezeptgebühr: in der SV App gibts eine Übersicht mit der Summe, wieviele Rezeptgebühren man gezahlt hat.
Bisher hat mein Schwager (Geschäftsführer Steuerberater) das für mich gemacht. Der hat aber nie nach Behandlungskosten gefragt. Von meiner Psychotherapie wusste er und hat das auch nie erwähnt und da geh ich schon 10 Jahre hin. Ärgerlich, denn die kostet eh einiges.
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Wieviel man hat steht bei der AK
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https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/arbeitnehmerinnenveranlagung/was-kann-ich-geltend-machen/aussergewoehnliche-belastungen/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerveranlagung_schrittfuerschritt/aussergewoehnlichebelastungen/Krankheitskosten.html
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Ist wie ein Beleg
Da würd ich aber mal nachfragen bei deinem Schwager
Man kann noch (ich glaube) 3 Jahre rückwirkend die Arbeitnehmerveranlagung beanstanden, und sie dann nochmal neu machen
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Bei meineSV hatte ich schon Probleme mit den Einreichungen
Wenn die Kinderärztin direkt eingereicht hat, hab ich das zwar gesehen, und auch erstattet bekommen, aber in meineSV stand die Einreichung dann als angelehnt, weil sie schon bearbeitet wurde
Hab dann aber die Bestätigungen von der ÖGK immer per Post bekommen
Die durften die Erstattung wegen Datenschutz nicht in meine SV stellen, weil es ja nicht meine Rechnung ist, sondern die vom Kind 🤦🏼♀️
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Alles andere sammle ich unterm Jahr in einer Mappe und sortiere es dann einmal durch.
Machst du Home Office, da kannst du was absetzen. Auch zB Bildschirm, Laptop, Schreibtisch, Bürosessel,… Arbeitsmaterialien gehen auch.
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Fürs HO gibt es doch die automatische Pauschale von 3€ pro HO Tag (den der AG melden muss)
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Und dazu braucht man eine gewisse Anzahl an HO Tagen im Jahr. Aber auch wenn du weniger Tage im Jahr HO machst kann man was absetzen.
Und sogar wenn man die HO Pauschale vom AG gemeldet bekommt und über den Tagen ist kann man zB Schreibtisch oder Sessel extra absetzen.
Ich fand die Regelung recht kompliziert (und weiß sie nicht mehr genau) aber es gibt ein Video in finanzonline wo alles nochmal genau erklärt ist.
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Da steht es auch noch mal genauer mit den Absetzmöglichkeiten im home office.
@mydreamcametrue @kea
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Man bekommt pro Kind 2000 Euro (seit 2022). Als Paar kann man sich ausmachen, wer den Bonus in welchem Umfang beantragt. Je Kind kann man separat entscheiden, wer den Bonus in Anspruch nimmt bzw. auch 50 zu 50 geteilt.
Angenommen man hat zwei Kinder. Insgesamt steht der Familienbonus plus für zwei Kinder in Höhe von 4000 Euro der Familie zu. Die Eltern können nun aufteilen:
Einer bezieht für beide Kinder voll, der andere nichts. => einer 4000 Euro, der andere 0
Beide beziehen bei beiden Kindern jeweils die Hälfte - 2000 Euro pro Person.
Einer bezieht für ein Kind ganz (2000 Euro) und den Bonus vom zweiten Kind teilen sich die beiden (je 1000 pro Person). => 3000 einer, 1000 der andere
Ob die beiden den vollen Familienbonus ausschöpfen können, hängt davon ab, wie viel Lohnsteuer übers Jahr schon vom Arbeitgeber einbehalten wurde. Haben beide über 4000 Euro Lohnsteuer im Jahr bezahlt, dann ist es eine reine Vereinbarungssache zwischen dem Elternpaar, wer wie viel vom Familienbonus beantragt. Häufig ist es aber mit kleinen Kindern so, dass ein Partner weniger arbeitet und verdient, daher weniger Lohnsteuer bezahlt und den Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen kann.
Daher sollte man das am besten in finanzonline vorher durchrechnen bzw. sich zumindest anschauen, wie viel Lohnsteuer beide jeweils bezahlt haben.
Ich gebe dazu beide Kinder mit Versicherungsnummer ein und kreuze vorerst nichts an. Dann speichere ich die Angaben. Dann mache ich eine Vorberechnung. Für diesen Zweck reicht eine Vorberechnung ohne Berechnungsblatt. Da erscheint dann eine Zahl, wie viel Steuergutschrift bzw. Nachforderung sich ergibt. Die Zahl notiere ich mir und dann ändere ich bei einem Kind das Häkchen "Ich beziehe die Familienbeihilfe und beantrage den halben Familienbonus". Dann speichere ich wieder und mache wieder eine Vorberechnung. Jetzt vergleiche ich die beiden Ergebnisse. Wenn das Ergebnis nicht 1000 Euro höher ist (halber Familienbonus von einem Kind), dann bedeutet es, dass ich den halben Familienbonus bei mir nicht vollständig ausschöpfen konnte, weil ich weniger Lohnsteuer bezahlt habe. Der Familienbonus verringert nämlich nur die gezahlten Steuern und wird nicht einfach so ausbezahlt. Wenn jetzt 1000 Euro mehr bei der Vorberechnung heraus kommen, dann probiere ich weiter, ob es sich auch ausgeht, dass ich beim zweiten Kind auch die Hälfte beantragen kann, setze also beim zweiten Kind auch das gleiche Häkchen wie oben, speichere wieder und mache eine Vorberechnung. Wenn die Gutschrift jetzt nicht 2000 Euro höher ist als die ursprüngliche Berechnung, dann bedeutet es, dass ich den zweiten halben Familienbonus nicht vollständig ausschöpfen konnte.
Diese Vorberechnungen sollte man auch beim Partner machen, außer es ist eh offensichtlich, dass der Partner den Bonus für alle Kinder vollständig ausschöpfen kann. Die bereits bezahlte Lohnsteuer (die der Arbeitgeber bei der Gehaltsabrechnung einbehalten und ans Finanzamt abgeführt hat) kann man sich zB anschauen, wenn man eine "Vorberechnung mit Berechnungsblatt" macht. Dann bekommt man eine pdf-Datei ins Postfach zugestellt und findet ziemlich weit unten den Punkt "Anrechenbare Lohnsteuer 260". Wenn der besserverdienende Partner bei zwei Kindern über 4000 Euro bezahlt hat, dann kann er den Familienbonus auch alleine vollständig ausschöpfen. Das Ziel sollte sein, dass beide Partner zusammengerechnet eine möglichst hohe Summe vom Finanzamt zurückbekommen. Man kann sich ja dann gegenseitig einen Ausgleich überweisen. Wichtig ist noch, dass je Kind nicht mehr als 100% angegeben werden, sonst geht das Finanzamt automatisch von einer 50:50-Verteilung je Kind aus. Also wenn beide bei Kind 1 angeben, dass sie den ganzen Familienbonus beanspruchen, funktioniert das nicht.
Wenn ein Partner den Familienbonus schon unterm Jahr beim Arbeitgeber angegeben hat und dieser dann bei der Gehaltsabrechnung berücksichtigt wurde, dann muss er bei der Arbeitnehmerveranlagung unbedingt auch wieder die Häkchen setzen, sonst kann es zu einer ungewollten Nachzahlung kommen. Es kann natürlich auch Sinn machen, die Aufteilung zu ändern, wenn es insgesamt günstiger ist. Dann bekommt halt der Partner der zuvor schon zuviel vom Familienbonus berücksichtigt bekommen hat keine Gutschrift, sondern eine Nachzahlung.
Achja, ich würde empfehlen alles andere, was ihr absetzen könnt schon vorher einzugeben und dann diesen Vergleich mit der Vorberechnung zu machen um zu sehen, wie sich die Aufteilung vom Familienbonus final auswirkt. Ich hoffe, meine Anleitung hilft einigen, die sich mit dem Steuerthema bzw. dem Familienbonus noch nicht so intensiv beschäftigt haben.
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Ich schau mir eh immer das Vorberechnungblatt an, schon aus persönlicher Interesse
Hät ich das dieses Jahr nicht gemacht, und die 50% vom Familienbonus beantragt, wären wir um einiges Geld umgefallen.
Da ich nur bis Ende Mai gearbeitet habe, dann vorzeitiger Mutterschutz, muss ich für das Einkommen keine Steuern zahlen, weil ich unter dem Wert von 11.639 (2023) geblieben bin
Bekomme somit lt. Vorberechnungsblatt alle bereits vom AG abgeführten Steuern zurück, anscheinend auch einige SV-Beiträge
Und das obwohl ich 2023 bei den Außergewöhnlichen Belastungen mit den Krankheitskosten über dem Selbstbehalt wäre
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http://www.rachinger.at/news/aussergewoehnliche-belastungen-des-ehepartners-absetzen/
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Laut ihr ist es komplett egal, ob Arztrechnungen fürs Kind von Mama oder Papa eingereicht werden.
Es soll der einreichen, bei dem es (wegen dem Selbstbehalt) mehr bringt
@Dodolein Danke für den Tipp
Hab mir das nochmal angeschaut, und mit meiner Steuerfee geredet
Mein Mann kann es bei sich reinpacken, da Wochengeld nicht dazu zählt bei diesem Punkt und ich somit unter der Grenze bin
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Welche Arztrechnungen kann man denn einreichen? Wir sind bei einer Kassenärztin und zahlen maximal Impfungen für das Kind. Geht das auch, oder nur Wahlarztkosten?
Ich war immer angestellt, und hab immer nur die normale AN-Veranlagung online gemacht, ohne separat irgendwelche Rechnungen einzureichen, daher kenn ich mich null aus..
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Impfungen, Zahnreinigung jedoch nicht, da es der Vorbeugung dient (lt. Finanzonline).
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