Lohnsteuerausgleich

1242527293035

Kommentare

  • Ich hatte heuer das erste mal so einen Bescheid in der Databox. Kann mir bitte wer erklären was das ist und ob ich da was machen muss?? Ich check das grad nicht.
  • @laroma ich nehm mal an du hast keinen gemacht von 2016, und das FA hat jetzt aufgrund bisheriger Angaben von dir einfach einen Betrag festgesetzt
  • @laroma ich bin mir fast sicher, dass das nur ne Art Kontoauszug ist und es nur zu deiner Info ist. Leg aber meine Hand nicht ins Feuer. Den Betrag bei "neuer Kontostand", hast du den für 2016 ausbezahlt bekommen?
    laroma
  • Danke @ifmamkl89. Ich habs auch so in der art verstanden. Ja das ist der Betrag den zurück bekommen.
  • Das ist nur die buchungsmitteilung.
    Wird auch per Post verschickt, oder wenn man die elektronische Zustellung auswählt, eben in die Databox gestellt.
    laroma
  • hmmm wie lang dauerts idR bis man das errechnete bekommt? i wart scho seit über einem monat...ansonsten hatte ichs spät 2 wo später drauf!! aber nix kein bescheid...kein geld...zahlt es sich aus nachzufragen?
  • Amanda85 schrieb: »
    hmmm wie lang dauerts idR bis man das errechnete bekommt? i wart scho seit über einem monat...ansonsten hatte ichs spät 2 wo später drauf!! aber nix kein bescheid...kein geld...zahlt es sich aus nachzufragen?

    Du kannst im Finanzonline nachschauen, evtl hängst du in der Prüfung.
    Derzeit gehen täglich tausende Erklärungen ein, da dauert es natürlich etwas.
    Es kann bis zu 6Monate dauern.
    Amanda85
  • @maxi danke... i hab scho nachgeschaut aber da steht nur "eingegangen" ihre unterlagen müssen noch geprüft werden... oder so ähnlich...
  • @Amanda85 mein Mann musste 2 Monate warten. Hätt er nach 1,5 Monaten nicht angerufen und nachgefragt, er würde heute noch in der Warteschlange hängen. Niemand fühlte sich beim neuen FA zuständig (sind in der Zwischenzeit umgezogen. Komisch dass bei mir alles zack zack ging).
  • Amanda85 schrieb: »
    @maxi danke... i hab scho nachgeschaut aber da steht nur "eingegangen" ihre unterlagen müssen noch geprüft werden... oder so ähnlich...

    Wenn das steht, dann würde der Steuerakt vom EDV System zur Prüfung ausgewählt.
    Dann muss sich das ein Mitarbeiter anschauen, der entscheidet dann ob Unterlagen angefordert werden, oder ob er dem Akt frei gibt.

    Nicht die Mitarbeiter suchen sich aus wer geprüft wird, sondern das macht die EDV.

    Das läuft nach zeitlichem Eingang der Erklärungen und bis die Mitarbeiter das abarbeiten, das dauert.
    Gerade jetzt machen die meisten den steuerausgleich. Da kommt viel zusammen. Dann die ganzen schriftlichen Anträge, die müssen gescannt und bearbeitet werden.

    Anrufen geht natürlich, bedeutet aber nicht dass es tatsächlich schneller geht.
    Und man kann erst nach 6 Monaten eine säumnisbeschwerde machen.
  • @BiKa Machens das net erst im Juli? Ich hab noch nichts gemacht für 2015 und 2016 weil ich jetzt im Moment keine Zeit dafür finde. Brauche dafür immer einen Tag um alles zusammen zu suchen. Ich hoffe das sie noch nichts automatisch machen weil dann fall ich um einige Hundert Euro um. .
  • @Michi3456 ich würd anrufen und ihnen das sagen das du ihn machen wirst,aber halt im Moment keine Zeit hast
  • Die automatische Erklärung gibt's noch nicht. Das kommt erst im kommenden Jahr, für den steuerausgleich 2017.

    Wenn man nicht in der Pflichtveranlagung ist, braucht man es gar nicht machen.
    Ansonsten wird man im Juli aufgefordert, die Erklärung abzugeben und erst wenn man dann nichts macht, wird man geschätzt und das Finanzamt macht es selbständig.

    Anrufen dass man erst irgendwann dazu kommt es zu machen, bringt nichts.
    Wird man aufgefordert gibt's ohnehin eine Frist und da könnte man einen Antrag stellen, dass diese verlängert wird.
  • @maxi und was hat dann diese Festsetzung zu bedeuten?was heißt das dann?
  • Der steuerausgleich wurde gemacht, es kam eine Gutschrift heraus und die wurde überwiesen.
    Das ist lediglich die buchungsmitteilung, dass es zu einer Auszahlung kommt.
    Das bekomm ich jedes Jahr, wenn mir eine Gutschrift ausgezahlt wird.

    Festsetzung der Einkommensteuer steht auch auf den Bescheid, denn die tatsächlich Einkommenssteuer muss ja berechnet und Bescheidmäßig festgesetzt werden, damit überhaupt eine Gutschrift ausgezahlt oder eine Nachforderung gestellt werden kann.

    Das Finanzamt macht das ganze nur dann selbst, wenn man der Aufforderung die Erklärung abzugeben nicht nachgekommen ist.

    Erst ab kommenden Sommer gibt es die automatische Arbeitnehmerveranlagung.
  • Amanda85Amanda85

    3,394

    bearbeitet 10. 04. 2017, 10:13
    @ifmamkl89 hmmm iwie hab i des gefühl dieses mal dass es dauert- weils wesentlich mehr is als früher... kindetbetreuung etc alles dabei is!
    @maxi danke für die info... und wie lange dauert so a prfg?
  • Na man lernt nie aus :3
  • Wie lange es dauert ist immer schwer zu sagen, manchmal ist der Bescheid am nächsten tag fertig, manchmal dauert es ewig.

    Geprüft wird man in unregelmäßigen Abständen oder wenn etwas außergewöhnlich ist, zb Kinderbetreuungskosten die zum ersten mal geltend gemacht werden.

    Wird man vom System zur Prüfung ausgesucht, wird entweder sofort eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen verschickt, oder man hängt quasi in der Warteschlange bis ein Mitarbeiter den Akt prüft, das wird automatisch nach einlangen zugeteilt und je nachdem wie ausgelastet der Mitarbeiter ist, etc geht's schneller oder langsamer.
    Grad am Monatsanfang ist es oft schwierig, weil tausende anrufen und nachfragen wann denn endlich die FBH kommt, da sind die Mitarbeiter anderweitig beschäftigt. Oder wenn Quartalsweise Zahlung fällig sind, bis Ende April gehen die meisten Erklärungen ein, da dauert es natürlich auch ziemlich lang.

    Kommt der Akt endlich zum Mitarbeiter, entscheidet der ob ein Bescheid ausgestellt wird, oder ob noch Unterlagen angefordert werden.

    Anrufen bringt ab und zu was, manche Mitarbeiter halten sich aber trotzdem streng an die Reihenfolge und manche nutzen einen Anruf und prüfen dann erst genauer.

    Anrufen beim Finanzamt ist aber auch nicht mehr so einfach, weil alle Anrufe in die Zentrale kommen und erst dann verteilt werden, da hängt man oft 20 Minuten in der Warteschleife.

    Hat man keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, sondern eine Einkommensteuererklärung, weil man selbständige Einkünfte hat, wird das Guthaben nicht automatisch ausgezahlt, das muss man dann erst beantragen.
  • Wo sieht man das, ob man überprüft wird?

    Ich warte auch schon 1,5 Monate, voriges Jahr waren es 3 monate :rolling_eyes: haben auch angerufen, da war nur so eine unfreundliche Dame die meinte es bringt nix wenn man anruft - das wird man auch nicht schneller bearbeitet!
    Wir wollen aber die Bank wechseln da wäre es halt gut zu wissen wann das Geld kommt
  • Ich warte schon seit Mitte Jänner :-( habe mal angerufen ob irgendwas fehlt da hatten es nur gemeint dann werde ich verständigt.
  • ich habs für meinen mann und mich gleichzeitig gemacht und quasi gleich abgeschickt. also gleicher nachname, gleiches FA und er hat den bescheid 2 Tage später gehabt und das geld 1 woche später und ich warte noch.

    mein mann hatte eher angst das er wieder geprüft wird. war nämlich letztes jahr so.
  • So habe meinen Bescheid schon bekommen hatte mir eigentlich mehr erhofft. War von jänner bis Mai 2016 arbeiten und dann vorzeitiger mutterschutz und habe 77€ bekommen :-(
  • @MrsBatman hast du Teilzeit oder Vollzeit gearbeitet?
  • wart immer nu :/
  • Mein LG wartet auch noch immer, bisher kam nix mit der Post und sein PW fürs Finanzonline hat er falsch eingegeben 3x weil er sich fest einbildet hat er hats noch ned geändert und jz kömma nich mal da nachschauen =))
  • hallooo :) hat jmd eine ahnung wie lange es nach einreichen des ergänzungsansuchens dauert bis man eine reaktion bzw das geld vom finanzamt erhält?
    danke
  • mhh weiß da keiner bescheid?
  • @Amanda85
    Da gibt's keine fixen Fristen. Es muss ja jemand die Unterlagen direkt prüfen.
    Innerhalb von 6 Monaten muss es eine Entscheidung geben.
    Und meist werden solche Dinge bis spätestens Ende September erledigt.
  • Wie kann das sein dass ma nur 34 euro zurück kriegt, obwohl man das Ganze Jahr Vollzeit arbeiten war? (Schichtarbeit)
  • @Cathérina
    Nichts zum absetzen?
    Alleinverdienerabsetzbetrag beim Arbeitgeber beantragt, obwohl er nicht zu steht?
  • Na, den haben wir ja noch nicht beantragt gehabt, weils noch ned ging, das wussten wir ja. Aber wie is es dann möglich dass meine Schwester, selbe Arbeit aber nur 6 Monate und danach arbeitslos knapp 1000 euro bekommen hat?
  • Wenn man nicht das ganze Jahr gearbeitet hat bekommt man irgendwie immer mehr! Ich hab damals auch 900€ bekommen
  • ohjee na echt bis september? puhh ich dachte des dauert dann nimma so lange bis mans hat
    :( mir is scho klar dass des leute direkt anschauen müssen! aber iwie hab i imma des gefühl wenn ämter und behörden was wollen zb geld- muss des binnen 14tagen erledigt sein- aber wenn ma was bekommen würd dauerts ewig! :( soll ka vorwurf sein- is nur mei subjektives empfindn!
    v.a weil i diesmal des geld echt brauchen würde!
  • Na lol, find das iwie merkwürdig aber ok.
  • @Cathérina man zahlt Lohnsteuer pro Jahr. Nachdem du aber dein Geld monatlich kriegst zahlst du erst mal monatlich. Wenn du dann nicht jeden Monat arbeitest hättest du aber eigentlich weniger zahlen müssen - die Differenz kriegst du zurück.
  • @Amanda85 ist aber auch ganz leicht erklärt :3
    Wenn du einen Bescheid vom zb Finanzamt kriegst dass was zu zahlen ist (binnen 14 Tage) hat es ja schon wer angeschaut und bearbeitet - du musst nur noch zahlen!
    Wenn du was einreichst muss es mal bearbeitet werden. Wenn dann der Bescheid da ist hast das Geld ja auch binnen einer Woche am Konto. Also so gesehen kein unterschied ;)

    @Cathérina wie schon richtig erklärt - die Lohnsteuer wird monatlich bezahlt aber mit gleichbleibendem jahreseinkommen berechnet. Wenn du also im ganzen Jahr keinen unterschiedlichen Lohn hattest und auch so nix zum absetzen (kirchenbeitrag, Versicherungen, sonderausgaben) dann hast du monatlich ja richtig eingezahlt und folglich gibt es nix retour.
    Wenn aber jemand zb wie deine Schwester nur ein halbes Jahr arbeitet müsste sie jedes Monat volle Lohnsteuer zahlen obwohl es dann im Endeffekt nur ein halbes Jahr war und deshalb gibt's da viel retour. Ist auch so wenn man unterjährig in mutzerschutz geht ;)
    Maxi01Cathérina
  • @claudsch1980 ja is eh verständlich! i wart halt scho so lange mittlerweile...und würds echt mal brauchen des geld!
  • und ich warte immer noch .... :'(
    aber des schlimmste daran war/ is ja die am tel gewesen..." do müssns scho mal rechnen, dass des mindestens amoi a monat herumliegt, bis des bearbeitet wird!" daweil hab i eig ganz höflich gefragt, ob ev nu was fehlt weils ka reaktion gab auf mei ergänzungsansuchen! hmm
  • Ich hoff ich darf mir den Thread ausborgen...
    Wir haben zwar kein Ergänzungsansuchen gemacht, aber den Lohnsteuerausgleich schon Mitte Februar gemacht...
    Tja. Nun ist es so, dass mein LG in Wien gewohnt hat, aber schon eeewig hier gemeldet ist (Jänner 2016)
    Letztens bekommen wir ne Mail, dass sich die Zuständigkeit vom Finanzamt geändert hat (nämlich von Wien nach Mistelbach) !!?
    Da wundert es mich freilich nicht, dass er noch immer kein Geld bekomme hat :facepalm:

    Kann das echt so lange dauern, bis das Finanzamt das ändert?? Hatte die Adresse gleich nach dem Ummelden im FinanzOnline geändert.
    Bin gespannt wann jetzt dann was kommt... wie lange darf das eigentlich dauern?
  • Habe gehört bis zu 6 monaten haben sie zeit es zu bearbeiten :/
    Jacky92
  • Danke!
    Na dann wart ich mal ob sich bis August was tut und wenn nicht ruf ich mal an und frag wanns weiter tun.
  • @Jacky92 bei mir konnte man das nicht im Finanzonline ändern sondern ich musste anrufen (April 2016). Also eine Adresse schon aber ein Feld blieb fix auf der alten. Fand es komisch dass das heutzutage nicht automatisch über das ZMR geht.
  • @itchify Bei uns hats problemlos geklappt. Hab auch die Zugangsdaten fürs FinanzOnline dann ohne Probleme zugeschickt bekommen als ich die Daten vergessen/verlegt hatte.
    Finde nur merkwürdig, dass ich erst über ein Jahr später die Meldung bekomme, dass sich die Zuständigkeit geändert hat :thinking_face:
  • Sobald man mehr als 1.500€ Wochengeld bekommt, darf man den AVAB nicht beantragen, richtig?
  • @ifmamkl89 Du musst dein Jahreseinkommen anschauen. Dein Mann kann dann den AVAB beantragen wenn du weniger als 6000 Euro steuerpflichtiges Einkommen hast UND für das betreffende Jahr mind. 7 Monate Familienbeihilfe bezogen hast.

    Wenn du zb 4x die 1500 bezogen hast dann würde es sich ev gerade noch ausgehen. Kommt drauf an ob du im betreffenden Jahr auch noch Gehalt bekommen hast. Am besten bei Finanzonline nachschauen wie hoch das steuerpflichtige Einkommen war
  • Hallo!
    Wenn ich letztes Jahr gearbeitet habe und 5 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen habe muss ich dann online für den Steuerausgleich bei den Lohnzettel etwas von meiner Firma und was von der GKK drinnen haben oder? Danke für die Antwort im voraus!
  • @xstrizix ja solltest du.

    bei mir hören die daten der wgkk mit ende des mutterschutzes auf. wir das kbg auch angezeigt? würde ihn jetzt echt gern machen den ausgleich :)
  • mumof2mumof2

    9

    bearbeitet 2. 03. 2018, 11:16
    Ich hab auch zwei Fragen zu der ganzen Materie und hoffe mir kann jemand kurz weiterhelfen, war schon 2 Mal in der Warteschleife beim FA (je ca 10 Minuten) und es meldet sich niemand..
    1.) Ich hab 2 Kiddies, die bei meiner Arbeitnehmerveranlagung jedoch nicht angegeben, da ich eh keine Sonderausgaben für beide hatte weil mein Mann Kinderfreibetrag, Betreuung etc. in seine Veranlagung reingenommen hat - FRAGE: Hätte ich die Kiddies trotzdem angeben müssen, oder ist das dann eh nicht relevant?
    2.)Ich habe definitiv und laut meiner Berechnung mehr als 6000 Euro steuerpflichtige Bezüge, mein AG hat aber nun übermittelt dass ich grad 4800 Euro steuerpflichtige Bezüge hatte. Natürlich haben wir das bei meinem Mann nicht mit dem Alleinverdiener berücksichtigt - dh. zustehen würde es ja, da meine steuerpflichtigen Bezüge unter 6000 Euro waren. FRAGE: Hat jemand Erfahrungen wie es mit einem Einspruch gegen den Bescheid ausschaut bzw. wie wir am Besten vorgehen?

    Vorab vielen vielen Dank für eure Hilfe! LG
  • @ohmy @xstrizix Nein KBG scheint nicht auf. @mumof2 Ja man kann gegen den Bescheid innerhalb von 4 oder 6 Wochen Einspruch erheben. Ich glaube das steht sogar unter Rechtsmittelbelehrung? Schau mal nach
  • @michi3456 vielen dank! :)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum