Hallo!
Sieht hier wer einen Schatten? Wir hatten vor 19 Tagen einen CI und diesen Freitag hatte ich eine kleine Blutung. Ich schätze also, dass ich so ES+10 sein könnte 🫣 In Natura sehe ich tatsächlich einen sehr leichten Schatten. Ich werde wohl die Tage weiter testen, bin aber neugierig, ob ihr den Schatten auch seht oder ich nur Einbildneritis habe 😅 CI und Blutung sprechen ja eigentlich eher dagegen 🤷🏼♀️
Das mit der Schwangerschaft ist natürlich nur möglich, wenn du keine richtig starke Periode hast, sondern nur Schmierblutungen. Bzw kann es natürlich auch sein, dass du den ES hin zur Periode hast. Das ist zwar auch nicht üblich, aber kann vor allem beim Absetzen durchaus passieren. Eben auch weil der Körper sich wieder einspielen muss.
@Misbehave Ich habe schon gehört, dass bei manchen Menschen die Ovus hin zur Periode auch steigen können, weshalb Orakeln mit Ovus auch kein Garant für eine Schwangerschaft ist.
Du kannst sicherheitshalber auch einen Schwangerschaftstest machen falls die Ovus weiterhin stärker werden. Eine Schwangerschaft kann man ja auch trotz Pille nicht 100% ausschließen (wenn man GV hatte) und sie zudem nicht ganz korrekt genommen hat.
Ich denke aber, dass dein Zyklus jetzt einfach etwas Zeit braucht, um sich wieder einzupendeln und die Hormone (eben auch LH) etwas verrückt spielen 😉
@Misbehave Wenn du erst am 8. Juli deine Pille abgesetzt hast, dann hast du nun eine Abbruchblutung und noch keine „richtige“ Periode bekommen.
Wie stark ist denn der zweite Strich? Das LH wird immer mal mehr oder weniger produziert. Der Test ist erst positiv, wenn der zweite Strich gleich stark oder stärker als die Kontrolllinie ist.
Ich würde mal abwarten bis die Blutung vorbei ist und dann ggf. den Zyklus mit Ovus und Temperatur zu tracken, um zu schauen, ob ein ES stattfindet. Es kann sein, dass dein Körper ein paar Zyklen braucht, um sich wieder einzupendeln.
@annam@Vivi_09 hat’s eh schon schön erklärt. Die Zeit der Karenz unterbricht den Anspruch auf eaKBG nicht, sofern der Anspruch davor gegeben war. Achtung: falls du (wie ich) während dieses Zeitraumes in unbezahlten Urlaub warst, würde der Anspruch aber erlischen und du müsstest die 182 Tage wieder voll machen. Ich konnte wegen unbezahlten Urlaub bei Kind 1 in Karenz 2 und 3 kein ea KBG mehr beziehen, obwohl ich nach K1 5 Monate und nach K2 wieder 4 Monate beruflich tätig war, aber nicht die 182 Tage am Stück.
Wichtig: die drei Monate sollten vor dem Monat, in dem man in Mutterschutz geht, erfüllt werden, weil anhand dieser Monate das Wochengeld berechnet wird. Also zB bei Geburtstermin Anfang März gehst du etwa Anfang Jänner in Mutterschutz. Für die Berechnung des Wochengeldes zählen Oktober bis Dezember. Daher Rückkehr mit 1.10 und erstmals den Urlaub in VZ nehmen 😅
Mit dem Sonderwochengeld bin ich auch nicht so vertraut. Ich denke, dass dieses aber nur auf Ansuchen berechnet wird. Das dann aber ggf. wirklich direkt mit der ÖGK klären. Wenn du nämlich auf Sonderwochengeld umgestellt wirst, hast du aufs ea KBG keinen Anspruch mehr.
@Tammi Nein normalerweise bleibt der Urlaubsanspruch so bestehen. Sprich wenn du aus deiner VZ Anstellung noch eine Woche Urlaub (also 40h) offen hast und dann in TZ zB 20h wechselst, dann bleibt die Woche Urlaub bestehen, allerdings mit 20h. Im „Normalfall“ wirds dann leider nicht verdoppelt.
Der Sinn dahinter, dass man nach der Karenz (und vor der Teilzeitbeschäftigung) den Urlaub aufbrauchen soll, liegt eben darin, dass der Urlaub dann noch VZ gewertet und ausbezahlt wird. Hierfür muss der Arbeitgeber aber auch zustimmen und die TZ Beschäftigung darf eben erst nach dem Urlaubsverbrauch starten und nicht davor (sonst wird der Urlaub eben in TZ gerechnet und du bekommst weniger Geld).
@annam Bei dir wird es sinnvoll sein, zumindest die letzten drei Monate vorm Antritt in den Mutterschutz deine Stunden zu erhöhen. Dafür musst du die Karenz eben beenden, was aber auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. Am besten verbrauchst du wenn möglich im ersten der drei Monate (bei Antritt Jänner also im Oktober) deinen Urlaub, da dadurch das Wochengeld und somit das eaKBG auch höher ausfällt. Das geht aber nur, wenn du erst anschließend mit der richtigen TZ Beschäftigung startest (und noch nicht davor). Deshalb ist es auch sinnvoll, dass die geringfügige Beschäftigung ein eigenes Dienstverhältnis darstellt.
Ihr müsst bitte auch immer den Anspruch auf Karenz und den Anspruch auch Kinderbetreuungsgeld unterscheiden. Wenn man sich mit dem Arbeitgeber eine Karenz von 2 Jahren (bzw. neuerdings ja bis zum 22. Monat) vereinbart, hat dies nichts mit dem Anspruch auf bzw. der Dauer des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes zu tun.
@krokimami Solange du hauptsächlich gebrauchte Kinderkleidung verkaufst und keine hunderte Verkäufe im Monat hast, brauchst du dir da keine Gedanken zu machen. Sie werden nur hellhörig, wenn jemand hauptsächlich Neuware und das in größerem Stil verkauft.
@blackcherry1991 Also wenn du unerwartet ins Spital musst und sofort operiert wirst, wird die Sonderklasse wohl dahingehend nichts bringen. Ganz genau weiß ich’s aber auch nicht. In so einem Notfall wirst du vermutlich aber auch ins näheste Spital kommen und dann muss es ja schnell gehen. Der Großteil der OPs ist aber planbar und da kannst du dann mit dem Arzt deines Vertrauens ins Spital gehen.