Also ich bin direkt von eaKBG erneut in (vorzeitigen) Mutterschutz gegangen. Achtung: Wochengeld war in Höhe vom eaKBG (Tagsatz) und eaKBG wäre 80% davon gewesen (noch immer mehr als Konto). Es gab dann aber wegen Corona eine Gesetzesänderung und ich habe dann doch den ursprünglichen Tagsatz zu 100% bekommen. Wie es aber nun ist, müsstest du nachfragen.
@Hannaa nein, würde ich nicht als falsch sehen. Mein Sohn hat obwohl er gleich von Anfang an viel gegessen hat, zeitversetzt trotzdem noch Fläschchen getrunken und verlangt. Mit der Zeit hat er es dann von sich aus verweigert und signalisiert, dass er etwas anderes will.
Jetzt wo er eine kleine Schwester hat, trinkt er wieder öfters Fläschchen und ist für mich und den Kinderarzt auch voll ok. Er würde es mit fast 2,5 Jahren auch nicht verstehen, wenn ich es ihm verweigere.
Meine Tochter will derzeit hauptsächlich selbst essen (kleine Stücke mit den Händen), nicht gefüttert werden und holt sich ihre Fläschchen zusätzlich derzeit auch in der Nacht, weil es natürlich zu wenig ist. Aber finde es gut, weil es ja auch ein wichtiger Lernprozess ist, selbst zu essen.
Wäre dein Kind satt, würde er das Fläschchen nicht nehmen und das andere kennt er ja auch schon, also wird auch die Zeit kommen, wo er dann signalisiert, was er möchte oder die Menge vom Essen steigern. Biete einfach trotzdem immer wieder was Neues an oder etwas als Ersatz, wenn du das Gefühl hast, es schmeckt ihm nicht.
@Sarah6 eine Info noch zu diesem OT Thema - beim Kassenarzt zahlst du dann etwas für Leistungen, wenn diese von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Dazu zählt u.a. Briefe wie Atteste/Schwangerschaftsbestätigungen. Die meisten Ärzte informieren darüber im Wartezimmer. Daher verrechnet er es dir. Weiters muss er aber auch diese Einnahmen noch versteuern (er verdient also nicht die vollen EUR 20) 😉.
Auf der Suche nach einem guten Arzt könntest du ja zB auch das Forum nutzen. Wenn du sowieso immer für irgendwelche Sachen EUR 150 zahlen sollst, kannst du eigentlich auch zum Privatarzt gehen. Es gibt auch noch gute Ärzte in Österreich - ich kenne da viele, die ich ohne Zusatzkosten auch rund um die Uhr erreichen kann. Im Raum Wien kann ich gerne Empfehlungen machen. Aber ja, so wie überall in jedem Job gibt es gute und schlechte, solche die nur Dienst nach Vorschrift machen aber auch solche, die ihren Job und ihre Patienten ideal betreuen wollen.
Ansonsten würde ich empfehlen einen eigenen Thread für weitere Diskussionen zu erstellen…
@wölfin nein, muss man nicht machen. Man vereinbart mit dem AG einfach die Möglichkeit.
In unbezahlter Karenz ist es ja auch möglich sich gratis beim Partner mitzuversichern…ginge beim unbezahlten Urlaub nicht…
Und man hat eine Alternative, die man eigentlich wenn vereinbart auch einfordern könnte, wenn dann der Arbeitgeber nicht zustimmt.
@Mohnblume88 Bildungskarenz ist ja keine Elternkarenz. Also ja, aber eigentlich müsste es 3 Monate vor Karenzende mit Arbeitgeber vereinbart worden sein (aber vielleicht würden sie im Notfall auch später darauf eingehen…).
@blackcherry1991 ja genau, sonst würde man die Karenz ja verlängern…
@Oceanholic habe oben den Link von der AK gepostet…
Wenn man nicht die vollen 2 Jahre in Karenz geht, kann man mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass man bis zu 3 Monate aufschiebt. Man hat dann die Möglichkeit diese bis zum vollendeten 7. Lebensjahr in Anspruch zu nehmen (zB Krankheit, Einschulung). Man muss 3 Monate vorher Bescheid geben.
@Sarah123 mein Sohn war 14 Monate alt und ihm war einfach noch nicht bewusst zart zu sein (zB nicht direkt ins Auge zu greifen) 😉
Stubenwagen war eher kontraproduktiv, weil sie dann genau auf seiner Höhe war und er hinein greifen wollte (auch wenn sie schlief (umwerfen hätte er nicht geschafft).
Wippe (Baby Björn) war sie nur unter meiner Aufsicht, da er sie gerne gewippt hat (auch etwas wilder 😆) oder sich dazu setzen wollte.
Ideal war für mich die größere Gehschule mit Matratze und Spielebogen (1x1 m), dort konnte ich sie so hinlegen, dass er ihr nicht direkt ins Gesicht greifen konnte.
Ich habe ihm immer wieder erklärt vorsichtig/lieb/zart zu sein. Grob war er nie mit Absicht…
Inzwischen können sie problemlos alleine gemeinsam sein. Er ist 2 Jahre 3 Monate und sie 1 Jahr 1 Monat und er nimmt schon seit einiger Zeit genug Rücksicht und sie krabbelt schon und kann auch ausweichen/ist schon robust genug, dass sie seine Zuneigungsbekundungen aushält 😅.
Ab und zu, wenn er sehr wild ist, muss man ihn noch darauf aufmerksam machen, dass sie auch da ist 😉.
Inzwischen bringe ich ihr bei, einer jüngeren Spielgefährtin nicht direkt ins Gesicht zu greifen - Nase und Augen haben anscheinend eine große Faszination und wollen angegriffen werden 🤣.
@Zee86 ich nehme an es muss einfach nur der AG zustimmen, dann ist die Frist egal (wie bei Karenzverlängerung zB). Rufe am besten bei der AK an und frage nach.