maxi
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Reaktionen
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Kurze Frage? Schnelle Antwort! #29
@KarinW
es kommt auch auf deinen AG an, bzw wo du versichert bist - wenn man BVA und KFG versichert ist, dann übernimmt meist der AG die Versicherung bis zum 2.Geburtstag des Kindes.
bei der GKK ist das meines Wissens nicht möglich.
da wirst du dann sicher auch ein Schreiben bekommen, dass der Versicherungsschutz zum Datum XX endet.
Aber Mitversicherung beim Partner wird die beste Variante sein, kostet idR nichts (wenn man ausreichend lange zusammenlebt und mit ihm und Kind im gemeinsamen Haushalt)
da gibts eh ein eigenes Formular dazu.
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#Kindergarten - Grundausstattung zum Kiga-Start
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NEWS NEWS NEWS....
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Lohnsteuerausgleich
@Sa_So15
mach einfach eine Abfrage mit dem Pendlerrechner, dort wird dir auch der monatliche Betrag angezeigt, damit kannst du dir die 5 Monate ausrechnen und das trägst du dann im Finanzonline ein. -
Lohnsteuerausgleich
@laroma
unter bestimmten Voraussetzungen kann man Sanierungen absetzen, aber eine schlichte Wohnungseinrichtung nicht,
sollte sie es eingetragen haben und nicht geprüft worden sein (dann wäre es ihr sowieso gestrichen worden) heißt das nicht, dass es richtig ist, das glauben nämlich ziemlich viele (bzw kann es bei einer späteren Prüfung auch wieder gestrichen werden und dann heißt es nachzahlen) -
Lohnsteuerausgleich
@laroma
eine normale Wohnungseinrichtung kann man nicht absetzen.







