whataboutme schrieb: »@Talia56 Das ist das Problem - die haben mir 2x (die Leiterin des KiGa und die Leiterin seiner Gruppe) angeboten/vorgeschlagen, einfach zu gehen. Und das mache ich nicht, hab ich auch klar so gesagt - da war's bei mir irgendwie schon aus. 😐 So von den Päd. wird er mehr in Ruhe gelassen, also zwar angesprochen, aber wenn er dann kurz antwortet und weggeht, lassen sie ihn in Ruhe. Sie meinen "das kommt schon noch", aber ich mein, wann? 🤔 Als Pädagogin muss man sich doch um die Kinder auch etwas bemühen?! Ich vertraue da halt (noch?) keinem..und ich bin mir auch nicht sicher, ob sie mich anrufen würden, wenn er sich nicht beruhigen würde, wenn ich weg wäre.
jolly_jumper13 schrieb: »Hallo!
Ich würde mich gern bei euch schlau machen...
Eine Freundin ist recht knapp nach der Geburt wieder schwanger, wenn Nummer 2 kommt ist der Kleine erst 17 Monate alt.
Sie hätte gerne, dass ihr Freund auch in Karenz geht, damit er sie daheim mit den zwei Kleinen unterstützen kann, er muss aber einen Kredit zurückzahlen.
Ich habe dazu nichts gefunden, außer, dass man für das SELBE Kind nicht gleichzeitig daheim bleiben darf (außer das eine Monat Überlappung) und der Bezug vom Kinderbetreuungsgeld endet ja auch automatisch mit der Geburt vom zweiten Kind.
Kinderbetreuungsgeld kriegt sie dann eh nicht mehr, da hat sie das einkommensabhängige, das ist dann schon aus.
Aber wie ist das mit zwei verschiedenen Kindern?
Geht das, dass der Mann zumindest ein paar Monate gleichzeitig in Karenz geht? Also einer für Kind Nummer 1 und einer für Kind Nummer 2?
Und kann sie sich dann bei ihm mitversichern?
Sie hat mit der Arbeiterkammer telefoniert aber das hat sie noch mehr verwirrt ;-)
Auskunft dort was soweit ich das verstanden habe, dass SIE noch fürs erste Kind bis zum zweiten Geburtstag in Karenz bleiben kann (also 6 Monate) und er gleichzeitig für Kind Nummer 2, wobei er dann das Geld bekommt ( einkommensabhängig).
Wenn Kind Nummer 1 dann 2 Jahre alt wird übernimmt sie die Karenz vom zweiten Kind.
ist das Konstrukt gesetzlich überhaupt möglich?
Wobei wie viel Geld kriegt sie dann? Durch den geringen Abstand bekommt sie nämlich gar kein Wochengeld. Was ist dann die Berechnungsgrundlage?
Der Mann von der AK hat da irgendwas von Sonderzahlung gemeint. Er musste sich aber selber erst informieren weil das anscheinend so selten vorkommt.
Würde mich sehr über Info freuen, vielleicht hat das schon mal jemand so gemacht?
Liebe Grüße
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