Bei uns war es so, dass wir mit den Befunden zum zugewiesenen Kinderarzt mussten. Er hat sich die Befunde angesehen, dann ein paar Fragen gestellt und eine "allgemeine" Untersuchung gemacht und das wars. Unsere Krankheit kann man so auch nicht feststellen oder kontrollieren, dafür sind die Befunde ja da.
Wenn du jetzt noch in Bildungskarenz gehen möchtest, muss deine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bis zum 28.2 unterschrieben worden sein.
Ich habe mir im 1. Karenzjahr die Hälfte des einkommensabhängigen Kbg auf die Seite gelegt (sie wie die meisten wsl) und damit das 2. Jahr überbrückt.
Ich würde nicht mit der betroffenen Mutter sprechen. Es ist ja kein Dauerzustand, sie spielen dazwischen ja immer wieder gut miteinander. Und man weiß es ja nicht, vllt.belastet die Mutter privat irgendetwas, oder man selber bildet es sich ein, dass sie sich komisch verhält. Dein Kind kommt ja scheinbar auch nicht unglücklich aus dem Kindergarten. Einfach abwarten, oft hört es genauso schnell wieder auf,wie es angefangen hat und falls nicht, kann man noch immer das Gespräch suchen.
Wichtig zu wissen ist,dass man die ca.6 Monate eakbg oder eakbg+gehalt (wenn Mann in Karenz ist) zusammenbekommen muss. Haben wir nämlich nicht gewusst und wäre schon fast zum Problem geworden. Ich war nämlich die 2 Monate im unbezahlten Urlaub, als mein Mann in Karenz war.
Man muss vor der Bildungskarenz 182 Tage gearbeitet haben oder durchgehend das eakbg bekommen (wies beim pauschalen ist,weiß ich nicht). Also wenn du jetzt im ersten Jahr das eakbg beziehst,ist es sicher kein Problem.
Man muss 6 Monate (182 Tage) kranken und pensionsversicherungspflichtig arbeiten um erneut Anspruch auf das eakbg zu haben. Berechnet wird es dann vom Gehalt der letzten 3 Monate.
Ich glaube,dass man zwischen eakbg und Pauschalvariante nicht wechseln kann. Bzw.wenn sich die eakbg Variante ausgezahlt hätte,hätte die TE ohnehin diese Variante.
Du kannst bei der Pauschalvariante die Bezugsdauer verkürzen,dann hast du monatlich mehr,die Summe bleibt allerdings gleich.
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