Bildungskarenz - Voraussetzung 6 Monate

Hallo zusammen,

kann mit jemand beim Thema Bildungskarenz weiterhelfen!?
Wie genau ist das denn jetzt mit den 6 Monaten vor Elternkarenz, in denen man gearbeitet haben muss?
Mein konkreter Fall… habe mehr als 10 Jahre bei meinem AG gearbeitet, dann Kind 1 im Mai 2020, 2 Jahre in Elternkarenz (im 2. Jahr mit neuen Vertrag geringfügig beim selben AG beschäftigt), mit 2. Geburtstag von Kind 1 altes Arbeitsverhältnis wieder aufgenommen, allerdings nur 5 Monate bis Mutterschutz von Kind 2…
Kann ich hier nun in Bildungskarenz gehen oder nicht? Weiß das zufällig jemand?
Danke. Lg Crossie

Kommentare

  • Man muss vor der Bildungskarenz 182 Tage gearbeitet haben oder durchgehend das eakbg bekommen (wies beim pauschalen ist,weiß ich nicht). Also wenn du jetzt im ersten Jahr das eakbg beziehst,ist es sicher kein Problem.
    crossie

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