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  • Ärgern im Kindergarten

    Ich würde nicht mit der betroffenen Mutter sprechen. Es ist ja kein Dauerzustand, sie spielen dazwischen ja immer wieder gut miteinander. Und man weiß es ja nicht, vllt.belastet die Mutter privat irgendetwas, oder man selber bildet es sich ein, dass sie sich komisch verhält. Dein Kind kommt ja scheinbar auch nicht unglücklich aus dem Kindergarten. Einfach abwarten, oft hört es genauso schnell wieder auf,wie es angefangen hat und falls nicht, kann man noch immer das Gespräch suchen.
    isi_bellaeh_he
  • Erhöhte Familienbeihilfe

    Bei uns war es so, dass wir mit den Befunden zum zugewiesenen Kinderarzt mussten. Er hat sich die Befunde angesehen, dann ein paar Fragen gestellt und eine "allgemeine" Untersuchung gemacht und das wars. Unsere Krankheit kann man so auch nicht feststellen oder kontrollieren, dafür sind die Befunde ja da.
    Murmel
  • Bildungskarenz

    Wenn du jetzt noch in Bildungskarenz gehen möchtest, muss deine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber bis zum 28.2 unterschrieben worden sein.
    Ich habe mir im 1. Karenzjahr die Hälfte des einkommensabhängigen Kbg auf die Seite gelegt (sie wie die meisten wsl) und damit das 2. Jahr überbrückt.
    lisa_12
  • Bildungskarenz

    Und wenn das KBG gehoben werden würde und man würde mit eakb und weiterbildungsgeld in Summe mehr bekommen, würde jeder diese Variante wählen. Dann müsste man die BK nach EK komplett abdrehen. Ich für meinen Teil habe das gewählt,womit ich finanziell am besten aussteige und das war eakbg und Weiterbildungsgeld. Ob das fair gegenüber anderen ist oder nicht, ist mir in diesem Punkt tatsächlich egal. Wenn Mutter X die BK vom Arbeitgeber nicht genehmigt bekommt, hätte sie auch nichts davon, wenn Mutter Y darauf verzichtet aus Solidarität.
    Ich glauben,dass es sehr viel mehr Punkte in Ö gibt, wo man einsparen könnte, da muss man nicht bei den paar Müttern anfangen, die in BK nach EK gehen und vllt.nicht danach Atomohysiker sind.
    Trila_9193mirami
  • Bildungskarenz - Voraussetzung 6 Monate

    Man muss vor der Bildungskarenz 182 Tage gearbeitet haben oder durchgehend das eakbg bekommen (wies beim pauschalen ist,weiß ich nicht). Also wenn du jetzt im ersten Jahr das eakbg beziehst,ist es sicher kein Problem.
    crossie
  • Kinderbetreuungsgeld - Früher arbeiten?

    Ich glaube,dass man zwischen eakbg und Pauschalvariante nicht wechseln kann. Bzw.wenn sich die eakbg Variante ausgezahlt hätte,hätte die TE ohnehin diese Variante.
    Du kannst bei der Pauschalvariante die Bezugsdauer verkürzen,dann hast du monatlich mehr,die Summe bleibt allerdings gleich.
    berna_ger
  • Ich zünde ein Licht an für...

    ...für die Mama und ihr 2 Jähriges Kind, die nach der Amokfahrt gestorben sind 💔
    Oktoberrose
  • Karenz neu: 22+ 2 Monate

    Also bei uns im Ort (ebenfalls NÖ) kostet die Betreuung ab 1 Jahr schon etwas.
    Was bei uns auch noch ist (weiß nicht,ob sich das in naher Zukunft ändert): grundsätzlich können Kinder ab 2,5 Jahre (oder dann nächstes Jahr ab 2 Jahre) in den Kindergarten, aber nur, wenn Platz ist. Wenn also die Plätze mit 3 Jährigen (und aufwärts) belegt sind, kann das 2,5 Jährige Kind nicht mehr im Kiga aufgenommen werden.
    Hier sollte vllt.mal angesetzt werden und nicht die Karenz für Frauen verkürzen, wenn der Mann nicht in Karenz geht.
    Kunaa
  • Kinderbetreuungsgeld

    Den Antrag für das eaKbg deines Mannes machst du erst ca. 4-6 Wochen bevor er es beziehen möchte. Du musst dich nicht von Anfang an festlegen, ob dein Mann es bezieht oder nicht.
    Zwerg28
  • Arbeitslosengeld/Arbeitslosigkeit nach Karenz

    Ein Tipp wär noch sich schon vor Ablauf der Karenz (2-3 Monate vorher) zu bewerben und darauf hinweisen, dass man ab X.X.XXXX mit der Arbeit beginnen kann.
    gieselle91MamaLama

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