Man muss 6 Monate (182 Tage) kranken und pensionsversicherungspflichtig arbeiten um erneut Anspruch auf das eakbg zu haben. Berechnet wird es dann vom Gehalt der letzten 3 Monate.
Den Antrag für das eaKbg deines Mannes machst du erst ca. 4-6 Wochen bevor er es beziehen möchte. Du musst dich nicht von Anfang an festlegen, ob dein Mann es bezieht oder nicht.
Ich würde einfach nochmal mit der Pädagogin das Gespräch suchen und fragen, wie sie die Situation beobachten. Ihr aber auch erklären, dass es dein Kind anscheinend ziemlich beschäftigt, da es dauernd davon spricht.