@annamaus Ich habe eine 1,5 und einen 4 Jährigen. Ruhig zusammen gespielt wird leider wirklich selten 🫣Aber sie beschäftigen sich (wie viele andere eh schon erwähnt haben) nebeneinander immer gerne mit Autos, Holzeisenbahn (Brio & Co) und Bausteinen (Mega Blocks für die Kleineren und Duplo dann ab ca. 2-3). Momentan können sie sich auch, vor allem der 4 Jährige, stundenlang mit Stickerbüchern (Erstes Stickern) beschäftigen. Der Große klebt ein und die Kleine bearbeitet dann die fertigen Alben, in dem sie die Sticker wieder rauskletzelt 😅Und ja eventuell auch Malbücher vorbereiten. Das könnte für beide schon spannend sein.
Die Malbücher und Stickeralben kannst du dann wohl nicht mehr für dein Kind verwenden 🫣 Aber die Stifte zB schon und manchmal reicht ja auch einfach ein altes Papier zum Kritzeln.
@Bimi Unser Mädchen ist ein Puppenfan und unser Großer war davon nie so recht begeistert 😅 Sie hat zu Weihnachten mit 1,5 ein Puppenbett, einen Puppenwagen und weitere Puppen bekommen. Also falls ihr davon noch nichts habt, vielleicht auch eine Idee. Auch wenn’s natürlich ein nicht sehr genderneutrales Geschenk ist (wenn man es dem Mädchen schenkt) 😄🫣
Wir waren bereits bei verschiedene Anbieter von Storno- und Reisekrankenversicherungen und hatten beim Einreichen nie Probleme.
Man muss halt die Versicherungsbedienungen gut vergleichen und sollte immer prüfen, ob all das gedeckt ist, was man gerne hätte (wie eben USA, Akut werden bestehender Erkrankungen, etc).
Mit der europäischen Reiseversicherung macht man bestimmt nichts falsch und wenn man viel und oft verreist, dann ist das eine gute und wichtige Investition 👍
@Tessa1001 Also bei meiner Freundin hat das halbe Monat auch gezählt. Nur die 10 Tage wurden eben mit 0 berücksichtigt 🤷🏼♀️ Aber kläre das mit der AK!
Sofern der Arbeitgeber das nachträglich nicht ändert und dich für die zwei Tage nicht bezahlt, wird man da nichts machen können. Hast du den Wiedereintritt mit 4.11 gemeldet? Oder hast du deine Rückkehr mit 2.11 gemeldet? Bei letzterem würde ich das beim Arbeitgeber aber reklamieren. Ich weiß aber nicht, ob das nachträglich noch geändert werden kann 🤷🏼♀️
ABER es geht nur um ein paar wenige Euro insgesamt und Anspruch auf eaKBG bleibt ja bestehen.
Also als Rechenbeispiel: Ich habe jetzt einen Nettoverdienst von 1500,- herangezogen. Bei drei vollen Monaten wären es 4500,- Netto. Ohne die vier Tage 4.300,- Netto. Der Unterschied des Wochengelds ist 57,22 zu 54,68. Das sind 2,5 Euro pro Tag. Also im schlimmsten Fall bekommst du ein bisschen weniger Geld.
@Tessa1001 Also berechnet wird dein Wochengeld von November bis Jänner. Hast du im November die 3 Tage auch noch KBG erhalten? Dann könnte es sein, dass das KBG da auch hinzugerechnet wird. Da bin ich mir aber nicht 100% sicher. Im schlimmsten Fall sind es drei Tage, die du dadurch “verlierst“.
Das Sonderwochengeld erhält man, wenn der neuerliche Mutterschutz während der aufrechten Karenz beginnt und man kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezieht. Das trifft meiner Meinung nach auf dich nicht zu, da du ja wieder arbeiten bist.
Theoretisch sollte dein Wochengeld aus Einkommen und den drei Tage KBG Bezug (falls du da noch in Bezug warst) berechnet werden.
Du hast dann auch wieder Anspruch auf eaKBG, da die ersten zwei Jahre der Karenz einem Dienstverhältnis gleichgestellt werden sofern man fürs erste Kind Anspruch auf eaKBG hatte.
Mach dir vielleicht einen Termin mit der AK oder GK direkt aus, um deinen Fall zu besprechen ;-)
@Johanna_Moritz Das Thema hatten wir erst hier im Forum in einem anderen Thread und ich hab’s auch vergessen gehabt 😅
Für Dezember kommt’s immer bereits im Dezember, weil das noch ins alte Jahr gehört und die das (warum auch immer) so handhaben. Vermutlich eine Abrechnungsthematik.
Es ist auch normal, dass du für Dezember mehr als für November bekommen hast, da dieser einen Tag mehr hat.
Für Jänner kommt es dann wie gewohnt Anfang Februar 😊