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  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @annam War bei mir ja auch so (also bei mir waren’s auf alle Fälle 5-6 Tage, die die Schwimmer überlebt haben ;-)

    Ich drück dir ganz fest die Daumen, dass das Kleine fleißig weiterwächst 🍀

    Aber ich finds gut, dass es sich in den zwei Wochen so super weiterentwickelt hat. Das ist auf alle Fälle ein gutes Zeichen und der Herzschlag ist auch wieder ein wichtiger Meilenstein ❤️
    annam
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @annam Also bei meiner Tochter wars letztes Jahr so, dass die Befruchtung 5-6 Tage nach GV war. Sofern du deinen ES eben nicht genau bestimmt hast, sich der ES verschoben hat und die Einnistung vielleicht auch etwas länger gedauert hat, dann kann das durchaus hinkommen. Der letzte mögliche GV war am 3.7?
    annam
  • Bin ich Schwanger? (Das Frage-Thema) #4

    @schneckenfrau Ich halte euch auf dem Laufenden 😅

    @Jacky2508 Danke auch für deine Meinung 😊
    Jacky2508
  • Bin ich Schwanger? (Das Frage-Thema) #4

    Hallo!
    Sieht hier wer einen Schatten? Wir hatten vor 19 Tagen einen CI und diesen Freitag hatte ich eine kleine Blutung. Ich schätze also, dass ich so ES+10 sein könnte 🫣 3ac27f30-75b9-11f0-a7d0-c95d4d2758e3.jpegIn Natura sehe ich tatsächlich einen sehr leichten Schatten. Ich werde wohl die Tage weiter testen, bin aber neugierig, ob ihr den Schatten auch seht oder ich nur Einbildneritis habe 😅 CI und Blutung sprechen ja eigentlich eher dagegen 🤷🏼‍♀️
    summerbreeze1
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @Kati001
    Das sind so die wichtigsten Punkte: 6ca9f850-6c74-11f0-a7d0-c95d4d2758e3.jpeg6cc2d780-6c74-11f0-a7d0-c95d4d2758e3.jpeg
    wölfin
  • Ovulationstest an Periode Positiv ?

    Das mit der Schwangerschaft ist natürlich nur möglich, wenn du keine richtig starke Periode hast, sondern nur Schmierblutungen. Bzw kann es natürlich auch sein, dass du den ES hin zur Periode hast. Das ist zwar auch nicht üblich, aber kann vor allem beim Absetzen durchaus passieren. Eben auch weil der Körper sich wieder einspielen muss.
    Misbehave
  • Ovulationstest an Periode Positiv ?

    @Misbehave Ich habe schon gehört, dass bei manchen Menschen die Ovus hin zur Periode auch steigen können, weshalb Orakeln mit Ovus auch kein Garant für eine Schwangerschaft ist.
    Du kannst sicherheitshalber auch einen Schwangerschaftstest machen falls die Ovus weiterhin stärker werden. Eine Schwangerschaft kann man ja auch trotz Pille nicht 100% ausschließen (wenn man GV hatte) und sie zudem nicht ganz korrekt genommen hat.
    Ich denke aber, dass dein Zyklus jetzt einfach etwas Zeit braucht, um sich wieder einzupendeln und die Hormone (eben auch LH) etwas verrückt spielen 😉
    Misbehave
  • Ovulationstest an Periode Positiv ?

    @Misbehave Wenn du erst am 8. Juli deine Pille abgesetzt hast, dann hast du nun eine Abbruchblutung und noch keine „richtige“ Periode bekommen.
    Wie stark ist denn der zweite Strich? Das LH wird immer mal mehr oder weniger produziert. Der Test ist erst positiv, wenn der zweite Strich gleich stark oder stärker als die Kontrolllinie ist.
    Ich würde mal abwarten bis die Blutung vorbei ist und dann ggf. den Zyklus mit Ovus und Temperatur zu tracken, um zu schauen, ob ein ES stattfindet. Es kann sein, dass dein Körper ein paar Zyklen braucht, um sich wieder einzupendeln.
    Misbehave
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @annam @Vivi_09 hat’s eh schon schön erklärt. Die Zeit der Karenz unterbricht den Anspruch auf eaKBG nicht, sofern der Anspruch davor gegeben war. Achtung: falls du (wie ich) während dieses Zeitraumes in unbezahlten Urlaub warst, würde der Anspruch aber erlischen und du müsstest die 182 Tage wieder voll machen. Ich konnte wegen unbezahlten Urlaub bei Kind 1 in Karenz 2 und 3 kein ea KBG mehr beziehen, obwohl ich nach K1 5 Monate und nach K2 wieder 4 Monate beruflich tätig war, aber nicht die 182 Tage am Stück.

    Wichtig: die drei Monate sollten vor dem Monat, in dem man in Mutterschutz geht, erfüllt werden, weil anhand dieser Monate das Wochengeld berechnet wird. Also zB bei Geburtstermin Anfang März gehst du etwa Anfang Jänner in Mutterschutz. Für die Berechnung des Wochengeldes zählen Oktober bis Dezember. Daher Rückkehr mit 1.10 und erstmals den Urlaub in VZ nehmen 😅

    Mit dem Sonderwochengeld bin ich auch nicht so vertraut. Ich denke, dass dieses aber nur auf Ansuchen berechnet wird. Das dann aber ggf. wirklich direkt mit der ÖGK klären. Wenn du nämlich auf Sonderwochengeld umgestellt wirst, hast du aufs ea KBG keinen Anspruch mehr.
    annam
  • Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

    @Tammi Nein normalerweise bleibt der Urlaubsanspruch so bestehen. Sprich wenn du aus deiner VZ Anstellung noch eine Woche Urlaub (also 40h) offen hast und dann in TZ zB 20h wechselst, dann bleibt die Woche Urlaub bestehen, allerdings mit 20h. Im „Normalfall“ wirds dann leider nicht verdoppelt.

    Der Sinn dahinter, dass man nach der Karenz (und vor der Teilzeitbeschäftigung) den Urlaub aufbrauchen soll, liegt eben darin, dass der Urlaub dann noch VZ gewertet und ausbezahlt wird. Hierfür muss der Arbeitgeber aber auch zustimmen und die TZ Beschäftigung darf eben erst nach dem Urlaubsverbrauch starten und nicht davor (sonst wird der Urlaub eben in TZ gerechnet und du bekommst weniger Geld).

    @annam Bei dir wird es sinnvoll sein, zumindest die letzten drei Monate vorm Antritt in den Mutterschutz deine Stunden zu erhöhen. Dafür musst du die Karenz eben beenden, was aber auch nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich ist. Am besten verbrauchst du wenn möglich im ersten der drei Monate (bei Antritt Jänner also im Oktober) deinen Urlaub, da dadurch das Wochengeld und somit das eaKBG auch höher ausfällt. Das geht aber nur, wenn du erst anschließend mit der richtigen TZ Beschäftigung startest (und noch nicht davor). Deshalb ist es auch sinnvoll, dass die geringfügige Beschäftigung ein eigenes Dienstverhältnis darstellt.

    Ihr müsst bitte auch immer den Anspruch auf Karenz und den Anspruch auch Kinderbetreuungsgeld unterscheiden. Wenn man sich mit dem Arbeitgeber eine Karenz von 2 Jahren (bzw. neuerdings ja bis zum 22. Monat) vereinbart, hat dies nichts mit dem Anspruch auf bzw. der Dauer des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes zu tun.

    Hier noch ein Auszug von der WKO Website: 434845e0-609c-11f0-a7d0-c95d4d2758e3.jpeg
    TammiLynni87

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