@Mohnblume88 Hast du schon eines der neueren Elba-/Kontomodelle? Da konnte man zwischen Basis Premium und einem dritten wählen. Bei Basis sind nur Kontoumsätze ein Jahr lang dabei, dann 3 Jahre bei der Premium und 7 Jahre bei der teuersten Variante. Ich habe auch schon mal für die Arbeitnehmerveranlagung einen länger zurückliegenden Umsatz gebraucht und meinen Kundenberater über Elba angeschrieben. Der hat mir dann das gewünschte zugeschickt.
@kvetinka458 Wochengeld zählt nicht zu den bezugauszahlenden Stellen, das hast du richtig gemacht. Allerdings zählt Wochengeld zum Einkommen für den Alleinverdienerabsetzbetrag. Unterjährig in den Mutterschutz gehen, führt oft zu einer hohen Rückzahlung, weil die Lohnsteuer monatlich hochgerechnet wird, als ob man das ganze Jahr das gleiche verdient. Wenn man im Gesamtjahr dann aber wegen Mutterschutz/Geburt nur ein paar Monate arbeitet, kann man die ganze Lohnsteuer und eventuell Negativsteuer zurück bekommen. Es kommt halt darauf an, wie viel Steuern man während der Anstellung bezahlt hat und wie viel das Jahreseinkommen war.
Wenn man in der Karenz viel Zinsen bzw. Veräußerungsgewinne aus Kapitalvermögen hat, kann es ev. sinnvoll sein zur Regelbesteuerung der Kapitaleinkünfte zu optieren. Das macht aber keinen Sinn, wenn der Partner den Alleinverdienerabsetzbetrag bezieht.
@Mohnblume88 Das Geschäft mit sehr gutem Ruf bezüglich Beratung und Auswahl in Linz ist Büroland Wiesmayr. Da hab ich für meinen Schüler die Schultasche gekauft. Besonders wichtig ist eine professionelle Beratung bei eher kleinen, sehr dünnen Kindern, da passen viele Modelle nicht. Ansonsten ist es oft Geschmacksache. Ich würde mir außerdem noch überlegen, wie viel bzw. weit deine Tochter die Schultasche am Rücken hat. Wenn sie ohnehin von euch mit dem Auto zur Schule gebracht wird und ihr sie auch wieder abholt, dann ist es vielleicht nicht notwendig ein ultraleichtes Modell für über 300 Euro zu kaufen, wenn sie die Schultasche kaum auf dem Rücken trägt.
@yve412 Ich weiß nicht mehr, was ich angegeben hatte, weil es schon so lange her ist, aber bei meinem jetzt fast 8Jährigen wollte ich mehr als 1 Monat für die Eingewöhnung Zeit haben und hab mindestens zwei Monate angegeben und da hieß es dann vom Magistrat maximal ein Monat. Die Eingewöhnung hat dann ca. 5 Wochen vorm Geburtstag bzw. Arbeitsstart angefangen, weil der Dezember ein recht schlechter Monat für die Eingewöhnung ist wegen der vielen Feierlichkeiten. Ende November war Beginn der Eingewöhnung und im August hatte ich ein Telefongespräch mit der Krabbelstubenpädagogin über die ungefähre Vorgehensweise. Das war 2018. Bei meinem zweiten Kind gab es kein Telefongespräch vorher und auch erst später die Info über den Platz. Außerdem hat mich dann relativ kurzfristig eine Mitarbeiterin vom Magistrat angerufen, dass wir erst ein Monat später mit der Eingewöhnung in dieser Krabbelstube starten können, wir aber alternativ in einer anderen Krabbelstube zum gewünschten Termin starten können. Da der Große im gleichen Haus im Kindergarten war, haben wir dann den Start der Kleinen lieber um ein Monat verschoben, aber es war schon ärgerlich, dass das dann so kurzfristig war, weil ich dann noch eine Karenzverlängerung beantragen musste.
@paul_ina Bei den Krankheitskosten gelten halt Selbstbehalte und da kommt man nur selten drüber. Wenn aber zB bei einem selber schon Zahnersatz in einem Jahr anfällt oder Zahnspange beim Kind, dann kann es sich schon lohnen, alles andere dazu aufzuheben. Meist ist es die Mühe nicht wert, wenn man nur zum Kassenarzt geht und keine privaten Therapien bezahlt.