@Dodolein Also ja man bekommt dann das eaKBG, allerdings die selbe Höhe wie in der kürzesten Variante des KBG Konto. Mein Mann wird bei Kind 2 aber nicht mehr in Karenz gehen, somit wäre das keine Option, vor allem da ich besser aussteige, wenn ich nicht die kürzeste Variante nehme. Durch das Wochengeld verliere ich ja dann für mind. 8 Wochen nach der Geburt den höheren Tagsatz. Ich möchte aber etwa 1,5 Jahre in Karenz gehen und habe dann zwar einen geringeren Tagsatz des KBG, aber durch den Wegfall der 8 Wochen verliere ich für den Zeitraum eben den etwas geringeren Tagsatz.
Aber ich werde mich diesbezüglich auch an die AK wenden und kann das der Threaderstellerin auch nur empfehlen ;-)
*Ich schleiche mal wieder auf dem Juni-Thread rein (vielleicht wird’s bei mir ja eh auch ein Juli-Baby mit ET 24.06^^) 😊
Meine Ärztin, allerdings Pränataldiagnostiker, hat uns das Mädchen-Outing bereits in der 13. Woche mitgeteilt. Bei der zweiten Muki vor 3 Wochen in der 18. Woche dann aber nochmals bestätigt. Somit sollte es bei euch auch bald sichtbar sein, vorausgesetzt die Zwerge machen mit und sind zeigefreudig 😅
Ich habe bereits ein Februar-Kind, allerdings einen Buben. Deshalb habe ich jetzt schon recht viel gebrauchte Mädchenkleidung (viel rosa und Rüschen 😄) fürs ersten Jahr besorgt. In 56/62 auch viele kurze Teile und dünne lange Sachen. Vom großen Bruder habe ich viele lange Teile (Bodys, Strampler, Hosen und Strumpfhosen), die man aber an den nicht so heißen Tagen durchaus auch verwenden kann. Ich denke, dass eine gute Mischung aus kurze und langen Teilen für den Sommer sicher ausreicht.
@Sarah123 Ich finde es aber schon auch wichtig, dass man sich in der Betreuung wohl fühlt und nicht abgefertigt 🙈 Aber klar eine Kassenhebamme wird wohl mehr Mamas einplanen wie im selben Zeitraum eine Wahlhebamme. Die Hebammen müssen ja auch davon leben. Das gleiche Prinzip kenne ich leider auch von Kassenärzten.
Vielleicht gibt’s ja eine private Hebamme, bei der du dich wohler fühlst? Man zahlt ja gar nicht so viel, da man einen Teil von der ÖGK wieder retour bekommt und eventuell brauchst du ja eh nur 1-2 Termine.
Ich habe für die Geburt im Juni jetzt auch wieder eine Hebamme, die mich in der Nachbetreuung (aber auch davor und während der Geburt) unterstützt. Ich finde es einfach wichtig, jemanden zur Seite zur haben, der im Anlassfall erreichbar ist und mit dem man sich über etwaige Probleme (ob’s das Kind oder die Mama betrifft) austauschen kann.
@Nemi Ja da verstehe ich, dass du gerne ins SMZ Ost willst. Hätte ich keine private Zusatzversicherung, würde ich wohl auch das näheste Spital wählen, übrigens auch das SMZ Ost 😅
Man hört leider von überall immer auch Horrorgeschichten. Ich denke aber: sowie man in den Wlad hineinruft, so wird man dann auch behandelt.
Dein Partner wird dich ja bestimmt sowieso zur Geburt begleiten oder? Das schafft ja schon mal ein intimes und vertrautes Umfeld. Und während der Geburt wirst du dir bestimmt keine Gedanken darüber machen, wie emphatisch die Hebamme ist 😅 Ich würde deinem Partner auf alle Fälle genau sagen, was dir wichtig ist und was du zB nicht unbedingt möchtest. Dann wird die Geburt auch ohne eigene Hebamme nach deinen Wünschen ablaufen ☺️
@Nemi@greenie Meine Hebamme war auch von den Hebammen am Kapellenhof 😅 Ich hatte Monika Däuber und war sehr zufrieden. Zuerst hatte ich eben die Akupunktur bei ihr und anschließend noch die Nachbetreuung. Die beiden anderen Kolleginnen habe ich aber nicht kennengelernt.
@mydreamcametrue Oftmals sind in den Gruppen im Kindergarten aber auch nur 1-2 Personen anwesend, wovon meist nur eine eine ausgebildete Pädagogin ist und die zweite Person auch viel außerhalb der Gruppe ist. Und wenn man hört, was teilweise in Kindergärten passiert, hat man da in der Krabbelgruppe auch keine 100% Sicherheit.
Also soweit ich richtig informiert bin, bist du durch den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes versichert. Wenn du allerdings nur ein Jahr KBG beziehst (zb ea KBG), dann musst du dich im zweiten Jahr bei deinem Partner mitversichern lassen oder für die Versicherung extra zahlen. Wie es während der Bildungskarenz ist, weiß ich leider nicht, aber ich denke auch, dass du da durch den Bezug des Weiterbildungsgeldes versichert bist.
Auf das eaKBG hat sie jedoch Anspruch, da die Zeiten einer Karenz bis zum 2. Geburtstag angerechnet werden, wenn vor der ersten Karenz der Anspruch darauf bestand. Man muss den Anspruch auf Wochengeld und den auf eaKBG immer gesondert betrachten.