Ich habe meine Kinder (im Vergleich zu allen anderen Antworten bisher) relativ früh in Fremdbetreuung gegeben. Mein Sohn hat mit 1,5 und meine Tochter mit 1 Jahr bei unserer Tagesmutter gestartet. Das lag aber daran, dass ich nach spätestens zwei Jahren wieder arbeiten gehen musste und andernfalls keinen Betreuungsplatz gehabt hätte (auch in der Familie haben wir niemanden, der uns über den zweiten Geburtstag hinaus unterstützen konnte). Start ist fast überall mit September und meine Kinder sind unterm Jahr geboren. Meine Tochter hätte 3-4 Monate später starten können, aber so wurde sie eingewöhnt als ihr Bruder auch noch bei unserer Tagesmutter in Betreuung war. Das hat’s definitiv leichter gemacht und jetzt mit etwas über 1,5 Jahren geht sie sehr sehr gerne zu unserer Tagesmutter.
Bei unserer Tagesmutter wird aber sehr viel geboten. Den Austausch mit den anderen Kindern könnte ich ihnen auch mit Spielgruppen oder dergleichen so nie in dem Ausmaß geben. Weiters wird gebastelt und ihnen andere Eindrücke vermittelt als daheim. Ich finde es auch nicht schlecht, dass sie dadurch auch lernen konnten, sich in einer Gruppe zu integrieren bzw. Kontakte zu knüpfen. Und ich finde schon, dass auch Kinder unter 3 mit anderen Kindern spielen. Zwar anders als danach, aber meine jetzt 1,5 Jährige spielt durchaus auch mit ihrem Bruder und schaut sich vieles von ihm ab. Und mein Sohn hat ein paar Kinder aus der Betreuungszeit sehr ins Herz geschlossen und mit denen treffen wir uns nach wie vor noch.
Aber das Konzept muss natürlich nicht für jede/n passen. Mir wäre der Eintritt direkt in eine Kleinkindergruppe/Krabbelgruppe/Krippe, wo bis zu 15 Kinder gleichzeitig anwesend sind, für meine Kinder in dem Alter auch zu früh gewesen. Das sind meinem Empfinden nach zu viele Kinder und auch Eindrücke auf einmal.
@bubalina Was waren denn das für Ärzte, die die Tendenz Bub bzw. Mädchen abgegeben haben (normaler Gyn oder Pränataldiagnostiker)? Was hat der Arzt beim Ersttrimesterscreening gesagt? Ich habe festgestellt, dass die Pränataldiagnostiker, also jene, die diese Untersuchungen durchführen dürfen, da nämlich schon ein sehr geschultes Auge haben 😉
@Sunny2808 Ich hatte zwei tolle Geburten und habe mir anfangs natürlich auch so meine Gedanken gemacht und mit etwas Furcht auf die erste Geburt geblickt. Mir hat es geholfen zu wissen, dass wir heutzutage in der glücklichen Lage sind, unter bester medizinischer Versorgung und ggf auch mit einer Vielzahl an Schmerzmitteln zu gebären. Und dass Frauen seit Jahrtausenden gebären und ich das unter den oben genannten Voraussetzungen auch schaffen werde.
Ich empfand die Geburtsvorbereitung dahingehend gut, da ich mir so ein besseres Bild davon machen konnte, welche Phasen man im Laufe des Geburtsprozesses so durchläuft. Man bespricht auch die Möglichkeiten der Schmerzlinderung und was so im Wochenbett auf einen zukommt. Ich wollte mir für die zweite Geburt auch eine Wahlhebamme mitnehmen, da diese meine Wünsche eventuell etwas vehementer vertreten hätte. Ich persönlich war so mit mir beschäftigt, dass ich während der Geburt meine Wünsche selber nicht wirklich äußern konnte. Also so Kleinigkeiten wie zB in der Wanne zu bleiben. Das hat dann bei der 2. Geburt leider auch nicht geklappt, aber diese war so schnell vorbei, dass ich jetzt froh bin, das Geld gespart zu haben 😅 Aber ja eine eigene Hebamme zur Geburt, vor allem bei der ersten Geburt, würde ich auch empfehlen.
Ich bin übrigens jetzt mit Kind Nr 3 schwanger und denke nicht darüber nicht, wie schmerzvoll diese sein wird, sondern wie kraftvoll ich bei dieser wieder sein werde 😃
@Lilliee_94 Also ich denke, dass da durchaus noch alles möglich ist. Wie gesagt ES 1-2 Tage später und Einnistung zB 2 Tage später und schon hat man da ja gleich einen enormen Unterschied. Ich drücke ganz fest die Daumen 🍀🍀🍀
@Sarah123 Also ich bin der Meinung, dass das Arbeitsverhältnis im Falle eines unbezahlten Urlaubes NICHT unterbrochen wird und du daher, bei Vorliegen der anderen Anspruchsvoraussetzungen, auch weiterhin Anspruch auf Elternteilzeit hast.
Den Kündigungsschutz würdest du allerdings verlieren. Allerdings ist das auch abhängig, wie lange der unbezahlte Urlaub dauern soll. Du bist nach der Elternkarenz ja noch 4 Wochen geschützt. Ab Bekanntgabe der Elternteilzeit, jedoch frühestens 4 Monate vor dem beabsichtigten Antritt der Elternteilzeit startet dann dieser Kündigungsschutz. Also sollte der Urlaub nur 5 Monaten dauern, wärst du so oder so geschützt.
Aja und natürlich muss der AG dem zustimmen. Ich würde aber auch empfehlen, dir das mit der AK mal genauer anzuschauen.
@arti000 Es macht sicherlich einen Unterschied, ob sich der Zyklus erst einpendeln muss (wie es bei mir nach der ersten Schwangerschaft war) oder ob ein richtiger Mangel besteht. Ich drücke ganz fest die Daumen, dass die Medis helfen 🤞
@babynr3bitte So genau weiß ich’s nicht. Aber eine verkürzte zweite Zyklushälfte kann eben ein Indiz dafür sein.
Ich wollte nur sagen, dass es durchaus auch verkürzte Lutealphasen gibt und man nicht immer davon ausgehen kann, dass der ES immer exakt 14 Tage vor NMT stattfindet. Meine Freundin wäre auch nur nach ES laut Handy-App gegangen. Sie hat meine übrig gebliebenen Ovus bekommen und festgestellt, dass der ES doch ein paar Tage später stattfindet und noch ein paar Herzen nachgelegt. Das hat auch zum Mittelschmerz gepasst und jetzt auch zum ET für ihr Septemberbaby 😄
Ich drücke natürlich allen hier ganz ganz fest die Daumen, dass eure Butzis bald zu euch finden 🍀
@MamaLama Ja während der Bildungskarenz erlischt der gesetzliche Kündigungsschutz. Während einer Elternteilzeit gibt’s bis zum 4. Geburtstag den vollen Kündigungsschutz, danach nur mehr den Motivkündigungsschutz. Letzteres kann man aber auch im Zuge einer Bildungskarenz geltend machen.
Was ich auch wichtig finde: Pro Elternteil und Kind ist nur eine einmalige Inanspruchnahme der ETZ möglich. Ich denke somit, dass der Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, sofern man davor für das gleiche Kind bereits in ETZ war, durch eine Bildungskarenz erlischt. Man kann sich natürlich aber immer mit dem Arbeitgeber auf eine vereinbarte Teilzeitbeschäftigung einigen. Falls du noch nicht in ETZ warst, kannst du diese aber beantragen (sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind). Ansonsten müsste es eben individuell vereinbart werden.
Mir liegt die Care Arbeit sicherlich auch mehr als meinem Mann. Das liegt aber mit Sicherheit auch daran, dass ich mich dafür verantwortlich fühle und er nicht. Also das ist ein gesellschaftliches Konstrukt, welches uns seit Jahrhunderten erzogen wurde.
Und ja betreffend dem Argument mit der Natur: dann dürften wir auch nicht monogam leben und würden alle mit 13/14 schon Kinder bekommen. Also ein Hoch auf die Evolution 😄