Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • BiKaBiKa

    21,822

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:02
    @rdb2011 ich hab ja keinen Lohnzettel, das is es ja ( also von der deutschen Firma . ) hab nur was bekommen zwecks Sozialversicherung, und ich weiß auch nicht was ich da ankreuzen soll bei dem L1i. Weil ich ja nicht weiß ob ich steuern zahlen muss oder nicht
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:15
    @BiKa ich glaube, dass die lohnzettel noch nicht alle da sind...
    hast du bei der vorberechnung alle bezugsauszahlenden stellen eingegeben?
    denn wenn da nur 1 drinsteht, funktioniert die vorberechnung nicht, weil halt nur 1 drin sein muss... in eurem fall müsste er 6 reinschreiben... 4x geringfügig +1 aus DE + 1 vollzeitstelle
    naja.. einen lohnzettel, lohnunterlagen, etc MUSS er schon haben... sonst wirds sehr problematisch...

    Beim L17 wird in eurem Fall nur die Kz 350 ausgefüllt.. außer im Lohnnachweis steht noch was drin, was bei geringfügigen Sachen eher unwahrscheinlich ist.
  • @rdb2011 es sind bereits 5 inländische Lohnzettel da. Sovielwie solltest auch sein . Das hab ich dann auch eingegeben.
    Hm tja das wird spannend. Lohnzettel hat er keinen. Er hat auch schon hinterhertelefoniert damit wir mal rausfinden wieviel er da jetzt angemeldet war, weil das weiß er auch nimma. Aber keiner kann ihm was sagen. Ich hoff es ist möglich von der Firma nen Lohnzettel zu bekommen. Weil wir haben definitiv keinen gekriegt.
  • Aber wieso muss die deutsche bei den Lohnzetteln dabei sein wenn ja steht Inländische Gehaltsabzüge?
  • BiKaBiKa

    21,822

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:25
    Ma ich könnt dem meinen grad so eine hauen. Typisch er. Kümmert sich um nix im Vorfeld und dann stehn ma da

    Hab mir grad das L17 angeschaut. Keinen Plan wo ich da jetzt die Zahlen herzaubern soll, damit ich das ausfülle. Davon abgesehen das ich genau Bahnhof verstehe
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:27
    @BiKa
    viele deutsche firmen übermitteln...
    hab aber grad die kollegin gefragt, das wird dann übers system eingespielt, also 5 passen...
    das L17 wär e selbsterklärend. fürs L1i wäre für euch folgendes:
    1.4 ja
    1.4.2
    2.1 359 (wenn ihr kein L17 abgebt)
    2.2 wenn Lohnsteuer aus deutschland abgezogen wurde
    2.2. 1 (wenn ihr ein L17 abgebt)

    die vorberechnung an sich (ich seh ja das berechnungsblatt nicht) wird evtl einen Progressionsvorbehalt noch nicht enthalten haben...
    bzw könnte sein, dass sich der eingangssteuersätze für deinen mann so ausgeht, dass er trotz des zuvedienst nicht in die nächste steuerklasse rutscht. das könnte einen unterschied zum vorjahr erklären.

    evtl echte abzugsbeträge wie zb. alleinverdiener, wirken dann halt unterm strich schlagender, wenn man jetzt eben in eine andere steuerklasse fällt und somit weniger steuer zahlt als im vorjahr.
  • @rdb2011 ich stell mich vermutlich besonders dumm an, aber... Woher weiß ich ob ich einen L17 abgeben muss oder nicht ? Und woher weiß ich ob in Deutschland lohnsteuer abgezogen bekommen habe?
  • @BiKa das sollte eben in dem deutschen lohnzettel stehen, den man bekommt...

    L17 gibt man ab wenn:
    von einem ausländischen Arbeitgeber, der nicht zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet ist (meist eben bei geringfügigen sachen), Bezüge erhalten hat.
  • Ok also im Grunde brauch ich zu aller erst den Lohnzettel sonst komm ich gar nicht weiter. @rdb2011 das wird spannend :o Gott wie ich das steuerzeugs hasse. Ich krieg immer nen Knopf im Hirn :'(
  • @BiKa irgendeinen gehaltsnachweis wirst du brauchen ja....
    so blöds klingt... hab ich jetzt aber nicht geschrieben... untern tisch fallen lassen und hoffen, dass der deutsche arbeitgeber nix übermittelt, wär auch eine lösung...
  • @rdb2011 nein das geht nicht. Bei uns sind sie sehr genau. Ich hab früher den Steuerausgleich meinen Mann und seinen Freund da machen lassen und die hAben Mist gebaut. Das war ein teurer Fehler und da bin ich haglich jetzt.
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:47
    @BiKa kluge entscheidung....

    schau dir das mal an vl findest da was, was du brauchen kannst....
    grundsätzlich sollte der ausländische AG einen lohnzettel übermitteln.
    leider gibt es keine verpflichtung dazu...

    https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-EGov_L17.pdf?5559ed

    vl kannst das dem arbeitgeber in de zukommen lassen, dass er weiß, was er tun müsste... dann erspart ihr euch die nachlauferei und die ausfüllerei
  • Also lt. Dem könnt es ja noch sein das die deutsche Firma einen Lohnzettel schickt . Ist ja noch nicht Ende Februar. Wir werden jedenfalls versuchen einen Lohnzettel aufzutreiben. Wenn die Firma keinen Lohnzettl aus FA schickt, dann muss ich das L17 selber ausfüllen. Sonst nicht. Hab ich das jetzt richtig kapiert?
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:57
    @BiKa genau :)
    ich hoff ich konnt dir weiterhelfen - ein bisschen zumindest
  • @rdb2011 etwas mehr Licht ist nun im dunkeln, ja :p wenn die Firma das ans FA schickt, steht das dann irgendwo? Das L1i muss ich dann trotzdem ausfüllen oder?
  • Ok super danke dir @rdb2011 :*
  • @rdb2011 bin Steuerberaterin und in der Privatwirtschaft
  • @Sunsel wie bist zu dieser materie gekommen? steuern jetzt ja nicht unbedingt das 1. wahlfach... viele gehen da eher in die rechtswissen- oder betriebswirtschaft
  • @rdb2011 hab BWL studiert. Während dem Studium schon auf steuern und Rechnungslegung spezialisiert. Steuerrecht hat mich von Anfang an interessiert. Releg nicht ganz so, die Kombi hat aber perfekt gepasst ;)
  • @Sunsel interessanter weg!
  • @rdb2011 hätt eigentlich gesagt,eher der Standard-Weg zum Steuerberater. Was machst du?
  • @Sunsel ich bin im bmf - also der natürliche feind des steuerberaters :lol:
    bin aber bei der finpol daher nicht so gefestigtes steuerrechtswissen.... sondern eher Vstg, Avrag, auslbg, aüg & co
  • =)) also den Ausdruck "feind" hätt ich jetzt net verwendet ;)@rdb2011
    Ist die finpol schon vermehrt im Bereich der Registrierkassen tätig oder wird noch bis zum 2. hj. zugewartet?
  • @Sunsel dazu kann ich dir leider noch nicht wirklich viel sagen, da ich erst am 2.2. meinen 1. arbeitstag nach 3 jahren in summe karenz hatte...
    aber vermutlich wird noch zugewartet... hätte noch nicht wirklich was gehört.
    außer die falschen finpoler die sich rumtreiben und strafen von konsumenten kassieren.
  • @rdb2011 ja,von denen Hab ich auch schon gehört. Ärgstens...auf welche Ideen Betrüger kommen ist ja sagenhaft. Hoffe,du konntest dich schon ein wenig einleben. Komplett neues Team oder alte bekannte? Nach drei Jahren abstinenz bestimmt nicht ganz leicht.
  • @Sunsel ja doch, hatte ja immer guten kontakt zu den kollegen! es hat sich halt viel getan... als ich noch sehr aktiv war, war das auslbg halt sehr hoch im kurs... jetzt ists halt duch die EU erweiterung und dadurch, dass die meisten übergangsregelungen gefallen sind halt mehr aüg, avrag und lsdbg.
  • @rdb2011 2011 an Arbeit wird es euch bestimmt nicht mangeln. Die Finanzierung der Steuerreform soll ja mit der betrugsbekämpfung finanziert werden. Seid ihr da teamweise für bestimmte Branchen zuständig oder quer durch die Bank?
  • @Sunsel bei uns kann jeder alles... das hat den Hintergrund, dass ich ja nicht weiß, was mich erwartet im aussendienst....klar hat jeder sein persönliches Steckenpferd, aber jeder einzelne muss sämtliche Gesetze vollziehen können ob Nova, gspg, kassaprüfung, sozbeg, alles muss man können und vollziehen können. Mein Steckenpferd sind Scheinselbständige...
  • @rdb2011 ahh ok,klar. Obwohl ich eigentlich die beruflichen Sparten meinte. So wie,ein Team ist für die Bauwirtschaft zuständig,das andere für die Gastronomie?!
    Das mit den scheinselbstständigen is bestimmt net so einfach. Bis man da draufkommt,sind die meisten ja schon verschollen,oder?
  • @Sunsel Nein, auch die Branchen sind quer durch die Bank... die Gesetze sind ja unabhängig von den Branchen immer gleich. Daher machts keinen unterschied, ob man Bau, Gastronomie, Pflege, etc kontrolliert. Eine Aufteilung dahingehend wär nicht effizient.

    Scheinselbständige muss man mögen, da es wortklauberei ist die judikatur dazu sehr vage ist, weil vieles im Gegensatz zum jetzigen avrag nicht taxativ aufgestellt wurde... deswegen ist die Grauzone sehr groß.
    Das über alle Berge sein ist evtl in Großstädten ein Problem .die Zurechnung des Scheinselbständigen erfolgt dann ja meist zu einem in Österreich ansässigen Betrieb. Und dieser ist e greifbar.
  • @rdb2011 Hallo und guten Morgen! Ich hätte da eine Frage: Ich habe zwei Fächer der Studienberechtigung gemacht. Kann/Darf ich das bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen? Liebe Grüße noebis2
  • @claudsch1980 @rdb2011 ich hätte da auch eine Frage und zwar wegen dem Kinderfreibetrag, da steht ja wenn das nur einer beantragt (ich bin in Karenz bzw wieder Mutterschutz) bekommt man 220€ ist das ein pauschaler Betrag? weil wenn ich jetzt nix anderes eingebe und nur den Freibetrag anklicke bekommt mein Mann 80€. Dachte es sind fix diese 220€ - kann mir da wer weiterhelfen?
  • claudsch1980claudsch1980

    10,139

    bearbeitet 16. 02. 2016, 12:13
    @supernicky Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus. Das ist keine netto Auszahlung.
    Wenn du also zb gar kein steuerpflichtiges Einkommen im letzten Jahr hattest dann ist es besser wenns der mann Rein nimmt.
    rdb2011
  • Hallo @claudsch1980
    Weißt du zufällig auf meine Frage auch eine Anwtort? LG
    noebis2 schrieb: »
    @rdb2011 Hallo und guten Morgen! Ich hätte da eine Frage: Ich habe zwei Fächer der Studienberechtigung gemacht. Kann/Darf ich das bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen? Liebe Grüße noebis2

  • @claudsch1980 ja macht eh mein Mann, weil ich in der Karenz nix machen kann. Dachte nur der Betrag von 220€ ist fix. Danke dir
  • @noebis2 kannst du unter Fort- und weiterbildungskosten geltend machen
    noebis2
  • @noebis2 so wie @Sunsel sagt, jedoch gibt's Beschränkungen...
    Lt gängiger judikatur sollte es ein 2. Bildungsweg, also Berufsfremd zu dem sein was du jetzt machst. (Das ist aber leider sehr bearbeiter abhängig), in den Großstädten wird weniger in der ländlichen Gegenden vermehrt drauf geachtet.
    noebis2
  • Vielleicht liest das ja noch jemand und kann mir helfen: ich bin Anfang Januar 2015 in Mutterschutz gegangen.
    Was muss ich angeben bei lohnauszahlende Stellen? ?
    Und gibt es noch was, was beim Steuerausgleich zu beachten ist, wenn man in Karenz ist?
    ( bin Alleinerziehend)
    Danke schon mal!
  • @jamaicababy Wochengeld und kbg Bezug sind keine bezugsauszahlende stelle.
    Ansonsten schau mal hier (vielleicht is was dabei): http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html
  • @jamaicababy

    wennst ihn online machst, hättest nur aufs (i) drücken müssen, da steht folgendes:


    ....."Folgende Bezüge zählen hier nicht dazu:
    Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Pflegekarenzgeld, Entschädigungen für Truppen-,Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubskasse."

    was heißt anfang jänner? 1.? hast du im jänner noch "gearbeitet" - also auch krankenstand und urlaub und hast dementsprechend einen lohn bekommen?

    Wochengeld ist eben ausgenommen, also hast du 2015 nur wochengeld und kbg bekommen, dann hast du 0 bezugsauszahlende stellen.

    was sonst noch ist wäre die 220 kinderfreibetrag, alleinerzieherabsetzbetrag, rezeptgebühren, zahnersatz,...krankenhauskosten (taggeld, wenn die versicherung es nicht übernimmt), etwaiige, weiterversicherungen/zusatzversicherungen, ....
    es ist schwer so pauschal was zu sagen, da ich nicht weiß, was du alles hättest....

    sei dir aber bewusst, dass wenn du keine lohnsteuer bezahlt hast, du nur einen etvl sv ansatz zurückbekommst...
  • Danke für eure Antworten! Also geburtdtermin war der 14.3.2015. Also mitte junger hat der Mutterschutz begonnen. Bis dahin war ich beschäftigt.
    Ich hab online nur bei 0 vorbereiten können.
    Da kamen 494€ raus. Ist das nicht dieser Pauschalbetrag?
    Und wo ist dann der kinderfreibetrag?
  • Das sollte mitte jänner heißen
  • Und "vorberechnen "
  • @jamaicababy also Anfang jänner hast noch gearbeitet? Dann musst aber 1 eintragen uns möglicherweise ist dein jahreslohnzettel noch nicht da ...
  • @claudsch1980 ja genau. Gut, dann warte ich doch noch. Aber ob das einen Unterschied macht??
  • @rdb2011 stimmt es das man die Wohnungseinrichtung auch in die Arbeitnehmerveranlagung geben kann? Und wenn ja kann es mein Lebensgefährte geltend machen obwohl es im Möbelhaus auf meine Kundenkarte lief?
  • @laroma
    eine normale Wohnungseinrichtung kann man nicht absetzen.
    laromardb2011
  • Danke @maxi ich hab es nämlich auch so verstanden, aber meine Schwester sagte mir jetzt, ihre Ex Arbeitskollegin hat das behauptet und deswegen stimmts.
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