Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • @BiKa das ausländische einkommen musst du im Formular L1i angeben,sofern ausländischer Ag und und der jahreslohnzettel nicht dem Finanzamt gemeldet wurde. Ich würde da aber noch ein wenig zuwarten. Vor allem wird es dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit in ö zu einer Nachzahlung kommen, wenn du auch in ö gearbeitet hast und bereits lohnsteuer dafür einbehalten wurde.
  • @Sunsel wir müssen sowieso jedes Jahr nachzahlen weil mein Mann nebenher immer was arbeitet. Wir bekommen also auch immer die Aufforderung vom Finanzamt
  • @BiKa ahhh-ok. Wenn ihr eine Nachzahlung eh eingeplant habt,passt es eh ;) für viele kommt das dann wie aus heiterem Himmel...also,wie gesagt ist für ausl Einkünfte das Formular L1i auszufüllen. Wir können das aber auch gerne über pn weiterverfolgen-kann dir dabei gerne helfen.
  • Darf ich mch an dich wenden wenn ich den Steuerausgleich mache . Also sobald alle Lohnzettel da sind? Das wär toll. Ich hoff halt jedes Jahr es wird noch all zu hoch, die Rückzahlung =)) @Sunsel
  • @BiKa gerne-jederzeit =) die Hoffnung stirbt zuletzt =))
  • @Sunsel ja jedes Jahr eine Zitterpartie. Da Mann sitzt schon da mit'n Schnaps in der Hand wenn ich aufs Knopferl zur vorberechnung drück =)) na schme
  • so..noch ein ziemlich simple frage: ich bin seit dezember in mutterschutz, muss ich nun bei "Anzahl der inländischen gehalts- oder pensionsauszahlenden Stellen" 1 oder 2 angeben?

    und..ich hab einen freibetragsbescheid für 2015 über 127,49. muss ich das auch irgendwie berücksichtigen oder so?

    ich kenn mich auch leider nicht wirklich aus :(
  • @talulast bezugsauszahlende stelle ist ohne Wochengeld und ohne kbg. Also wenn du nicht Job gewechselt hast unterm Jahr dann 1.

    Den freibetragsbescheid musst du nicht angeben. Das war eine Info vom Finanzamt an dich die du eventuell beim Arbeitgeber abgeben kannst.
  • @claudsch1980 okay, dankeschön für deine hilfe :)
  • Kann mir jemand sagen ob es besser is den Kinderfreibetrag alleine geltend zu machen oder beide Eltern zur Hälfte? Wann zahlt sich was aus?
  • @ilovemybaby wenn beide ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen hatten, dann jeder getrennt beantragen. Hast du zb Wochengeld und KGB bekommen, dann machts Sinn, wenn es nur der Partner beantragt
  • Ich habe Im jänner noch gearbeitet und bekam ab Februar wochengeld weil ich in frühkarenz ging u baby kam am 5.6..
    D.h. es is gscheiter der Partner macht es..

    Und kann er den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machn oder nicht wenn ich seit Februar wochengeld bekam?
  • @ilovemybaby Achtung: wochengeld zählt zum Steuerpflichtigen einkommen. Demnach darf jännergehalt + wochengeld die 6.000,- Euro-Grenze nicht übersteigen.
  • @ilovemybaby
    mach im Finanzonline eine Vorberechnung und zähle dann zur Kennzahl 245 das Wochengeld dazu (kannst du im Steuerakt im Finanzonline ebenfalls abrufen).
    Hier darfst du insgesamt nicht über 6000€ kommen, damit dein Partner den AVAB beantragen kann.


  • Nicht netto - steuerpflichtiges einkommen = brutto - Sozialversicherungsbeiträge
  • Ob die Daten bereits im steuerakt ersichtlich sind,bezweifle ich. Da haben die bezugsauszahlenden nämlich bis Ende Feb zeit, diese ans Finanzamt zu übermitteln.
  • Mein Mann hat ein Kleingewerbe nebenbei, wir können per Finanzonline keinen normalen Lohnsteuerausgleich machen. Muss man das bei der gewerblichen Erklärung mitmachen??
  • @xxxisabellaxxx Also wenn man gewerblich tätig ist,sind die allgemeinen/privaten in dem Formular E1 einzugeben. Aber wenn ich FinanzOnline Zugang habt,kann man diese Erklärungen genauso online abgebene. Für den Gewerbebetrieb braucht ihr das Formular E1a.
  • Danke für eure Antworten..

    und kann man Arztkosten für Kinder auch absetzen? Ich habe eine private Zusatzversicherung für unser Kind und kann ja die Beiträge absetzen, aber wie ist das mit den einzelnen Kosten die ich tatsächlich für die Ärzte ausgegeben habe? Kann man di nur über die Versicherung zurückholen oder gibt es da auch was im Finanzonline?
  • hab es gerade bei Finanzonline gelesen..

    glaub wenn man von der Zusatzversicherung schon die Ausgaben rückerstattet bekommen hat, kann ich die Zahlungen nicht auch über Finanzonline abschreiben
  • @willeinbaby natürlich nicht! Hättest es ja dann doppelt ... beim steuerausgleich dürfen nur kosten angegeben werden die dir tatsächlich entstanden sind. Wenn du was von der Versicherung zurück bekommst hast du ja keine Kosten mehr. Außer einen eventuellen Selbstbehalt ....
  • danke.

    Wisst ihr wie das mit einem privaten Frauenarzt is der für die Schwangerschaft eine Pauschale verrechnet. Zb 640 € und 400 zahlt die Gkk. Kann man die Differenz als außergewöhnliche Belastung eingebn oder nicht?
  • bearbeitet 21. 01. 2016, 21:46
    @Sunsel also ist privat und gewerblich getrennt? Wir machen alles Online.
  • @sunsel wochengeld zählt zum steuerpflichtigen Einkommen?? Dh wenn ich zB 2016 € 4000 wochengeld bekomme, darf ich nur noch €2000 dazu verdienen??
  • @xxxisabellaxxx ja da sind zwei getrennte Formulare auszufüllen. Das E1 wo du deine privaten Sachen einträgst (wie Alleinverdiener,Sonderausgaben etc) ist so ähnlich konzipiert wie das Formular für den lohnsteuerausgleich nur a bissi länger.
  • Bei der Einreichung von Arztrechnungen wäre ich eher vorsichtig falls es mal zu einer Kontrolle kommt.
    Bei den Arztrechnungen muss es sich ja um außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit handeln da zählen aber viele Sachen nicht. Schwangerschaft ist ja prinzipiell keine Krankheit. Ich hab mal wo gelesen dass jegliche Vorsorgeuntersuchungen also Kontrollen beim Zahnarzt, Augenarzt, Frauenarzt usw nicht abschreibbar sind, lediglich wenn man wirklich "krank" war.
    Vielleicht kann da jemand genaueres dazu sagen? Ich hab meine Arztrechnungen nämlich noch nie eingereicht.
  • SunselSunsel

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    bearbeitet 21. 01. 2016, 22:06
    @puma ja du zahlst dafür keine steuern, das stimmt. Es zählt aber zur 6.000 Euro grenze. Leider :(
  • Und was passiert dann mit dem Eakbg wenn allein das wochengeld mehr als die € 6000 beträgt?
  • Karenzgeld ist für die grenze irrelevant, oder was meinst jetzt genau?
  • @puma @sunsel ich glaub ihr redet von 2 verschiedenen Sachen :3

    @puma meint wohl die zuverdienstgrenze fürs eakbg und @sunsel meint die 6000 Euro Grenze für den alleinverdiener.
    Ihr habt beide recht :3
  • Da haben wir wohl aneinander vorbei geschrieben. ;) Du hast den Zuverdienst zum Alleinverdiener gemeint, ich den zum Eakbg.
  • Haha =)) na dann hat sich gsd eh alles aufgeklärt und zum positiven gewendet ;)
  • Wisst ihr, kann ich den Ausgleich aufsplitten? Der Lohnzettel von der Pensionsversicherung ist noch nicht da, würd aber durch die Vorberechnung wissen, dass ich ca 280€ kriegen sollt, die ich wirklich dringend brauch - allerdings noch ohne die PVA. Mit der PVA würd noch was dazu kommen, aber wie gesagt brauch ich das Geld was jetzt schon gehen könnt sehr dringend
  • Also ich hab jetzt rausgefunden das mein Mann als er ein Wochenende in Deutschland gearbeitet hat nebenher zu seinem Hauptjob Uch bei einer deutschen Firma angemeldet war bei dem Festival. Nur leider weiß er nicht wie die Firma heißt, noch weiß er mit wieviel er angemeldet war. Also obs geringfügig war oder nicht. Was mach ich jetzt?
  • Hallo!
    Ich hätte wieder einpaar Fragen ob man davon was beim Steuerausgleich angeben kann:
    1. Eine Füllung beim Zahnarzt für die 30€ bezahlt wurde.
    2. Impfungen (z.B. Zeckenschutzimpfung: 20€ für'n Impfstoff und 11€ beim Arzt für's Impfen)
    3. Kontaktlinsen und Brille
    4. Kind hat in die Krabbelstube angefangen und ich musste dafür Hausschuhe, Gummistiefel, Wind und Wetter Kleidung, Bettzeug, Bettüberzug kaufen.
    5. Windeln für Krabbelstube
    6. Und wenn ein Ausflug von der Krabbelstube gemacht wird wo Kosten entstehen

    Vielen Dank im Vorhinein für die Hilfe und Infos!
  • Hallo, ich hätt auch a frage, kann ich die HonorarNote vom combined test und vom organscreening auch mit rein nehmen?
  • @xstrizix
    Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (diese Kosten abzusetzen macht allerdings nur Sinn wenn der Selbstbehalt = ca 1 Bruttomonatsgehalt überschritten wird), alles was Vorsorge ist, dazu gehört auch das Impfen bzw Mundhygiene beim Zahnarzt, etc kann man nicht absetzen.
    Kostenersätze von der GKK oder einer privaten Krankenversicherung müssen abgezogen werden, auch wenn man dieses Geld erst viel später bekommt.

    bei der Krabbelstube kannst du als Kinderbetreuungskosten nur den Betreuungsbeitrag/Elternbeitrag absetzen, das Mittagessen und den Bastelbeitrag, alles andere nicht (Extrakleidung, Winden können auf keinen Fall abgesetzt werden); gibt es einen Kostenzuschuss vom AMS muss der abgezogen werden.

    @chobits
    wenn es vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen angeordnet wurde, dann kannst du es reinnehmen, hast du es einfach so gemacht dann nicht, aber auch hier gilt, dass es den Selbstbehalt ohnehin übersteigen muss, damit es sich irgendwie auswirkt,
    wie hoch der Selbstbehalt ist, kann man im Finanzonline bei der Vorberechnung ganz einfach ausrechnen.
  • @maxi Danke für deine Antwort!
    Bezüglich Kontaktlinsen kann ich dann auch nichts angeben? Bild mir nämlich ein ich hab mal irgendwo was darüber gelesen!
  • @xstrizix
    Kontaktlinsen, wenn du sie selber zahlen musst, kannst schon reinnehmen.

    am besten ist, du machst im Finanzonline eine Vorbechnung und gibts zB nur 100€ bei den Krankheitskosten ein, dann siehst du wie hoch dein Selbstbehalt ist und ob es überhaupt Sinn macht, die Rechnungen zusammen zu suchen und einzutragen.
  • @maxi Danke, dann werde ich das so weiter geben. Betrifft nämlich meine Mum. Die zahlt für ihre Linsen sehr viel und die Rechnungen hat sie bestimmt noch.
  • Frage: mein Mann hat im Sommer übers Wochenende in Deutschland auf nem Festival gearbeitet ( zusätzlich zu seinem Vollzeitjob in ö ) es war lt ihm geringfügig ( wir sind am rausfinden wieviel genau das war) . Im finabzonline hat er keinen Lohnzettel davon ( die anderen Firmen haben Sie schon geschickt. Er hat öfter wo nebenbei gearbeitet geringfügig zusätzlich zu seinem normalen Job) angestellt war bei dem Festival war er bei einer deutschen Firma. Wir haben auch ein schreiben bekommen zwecks sozial/ Krankenversicherung für die paar Tage in Deutschland)
    Wie muss ich das jetzt beim Steuerausgleich angeben? Was muss ich ausfüllen?
  • @ all ich setzt mich am abend hin und und beantworte eure Fragen (falls mir sunsel nicht zuvorkommt)

    @sunsel wo bist denn angesiedelt? Im bmf oder privat?
  • Juhu
  • rdb2011rdb2011

    3,390

    bearbeitet 5. 02. 2016, 20:47
    so ich bin grad online - wer fragen hat - sie hier aber nicht stellen will kann gern eine pn schicken - wie schnell ich mit den antworten bin, hängt immer vom "schweregrad" des falles ab - und wie gut du zwerge schlafen :tired_face:
    bitte bedenkt, dass es keine bindende rechtsauskunft ist, ich aber all eure fragen besten wissens und gewissens beantworte
  • @BiKa ihr müsst das L17 (Auslandslohnzette) mit der Beilage L1i abgeben
  • BiKa schrieb: »
    Frage: mein Mann hat im Sommer übers Wochenende in Deutschland auf nem Festival gearbeitet ( zusätzlich zu seinem Vollzeitjob in ö ) es war lt ihm geringfügig ( wir sind am rausfinden wieviel genau das war) . Im finabzonline hat er keinen Lohnzettel davon ( die anderen Firmen haben Sie schon geschickt. Er hat öfter wo nebenbei gearbeitet geringfügig zusätzlich zu seinem normalen Job) angestellt war bei dem Festival war er bei einer deutschen Firma. Wir haben auch ein schreiben bekommen zwecks sozial/ Krankenversicherung für die paar Tage in Deutschland)
    Wie muss ich das jetzt beim Steuerausgleich angeben? Was muss ich ausfüllen?

    Meine Frage von heute. Und ich hab heute mal eine vorberechnung gmacht mit den Sachen die ich schon reingeschrieben hab und es würd eine Gutschrift von 400 Euro geben, obwohl mein Mann viel nebenbei geringfügig gearbeitet hat ( bei 4 österr. Firmen ) normal zahlen wir immer mind 200 Euro zurück. Oder mehr
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