Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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und..ich hab einen freibetragsbescheid für 2015 über 127,49. muss ich das auch irgendwie berücksichtigen oder so?
ich kenn mich auch leider nicht wirklich aus
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Den freibetragsbescheid musst du nicht angeben. Das war eine Info vom Finanzamt an dich die du eventuell beim Arbeitgeber abgeben kannst.
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D.h. es is gscheiter der Partner macht es..
Und kann er den Alleinverdienerabsetzbetrag geltend machn oder nicht wenn ich seit Februar wochengeld bekam?
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mach im Finanzonline eine Vorberechnung und zähle dann zur Kennzahl 245 das Wochengeld dazu (kannst du im Steuerakt im Finanzonline ebenfalls abrufen).
Hier darfst du insgesamt nicht über 6000€ kommen, damit dein Partner den AVAB beantragen kann.
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und kann man Arztkosten für Kinder auch absetzen? Ich habe eine private Zusatzversicherung für unser Kind und kann ja die Beiträge absetzen, aber wie ist das mit den einzelnen Kosten die ich tatsächlich für die Ärzte ausgegeben habe? Kann man di nur über die Versicherung zurückholen oder gibt es da auch was im Finanzonline?
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glaub wenn man von der Zusatzversicherung schon die Ausgaben rückerstattet bekommen hat, kann ich die Zahlungen nicht auch über Finanzonline abschreiben
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Wisst ihr wie das mit einem privaten Frauenarzt is der für die Schwangerschaft eine Pauschale verrechnet. Zb 640 € und 400 zahlt die Gkk. Kann man die Differenz als außergewöhnliche Belastung eingebn oder nicht?
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http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40174020&ResultFunctionToken=9be951f3-7f6f-467a-8947-604019a9a198&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=EStG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=21.01.2016&VonInkrafttretedatum=&BisInkrafttretedatum=&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=Einkommensteuer
Wochengeld ist steuerbefreit.
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Bei den Arztrechnungen muss es sich ja um außergewöhnliche Belastungen wegen Krankheit handeln da zählen aber viele Sachen nicht. Schwangerschaft ist ja prinzipiell keine Krankheit. Ich hab mal wo gelesen dass jegliche Vorsorgeuntersuchungen also Kontrollen beim Zahnarzt, Augenarzt, Frauenarzt usw nicht abschreibbar sind, lediglich wenn man wirklich "krank" war.
Vielleicht kann da jemand genaueres dazu sagen? Ich hab meine Arztrechnungen nämlich noch nie eingereicht.
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@puma meint wohl die zuverdienstgrenze fürs eakbg und @sunsel meint die 6000 Euro Grenze für den alleinverdiener.
Ihr habt beide recht
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Ich hätte wieder einpaar Fragen ob man davon was beim Steuerausgleich angeben kann:
1. Eine Füllung beim Zahnarzt für die 30€ bezahlt wurde.
2. Impfungen (z.B. Zeckenschutzimpfung: 20€ für'n Impfstoff und 11€ beim Arzt für's Impfen)
3. Kontaktlinsen und Brille
4. Kind hat in die Krabbelstube angefangen und ich musste dafür Hausschuhe, Gummistiefel, Wind und Wetter Kleidung, Bettzeug, Bettüberzug kaufen.
5. Windeln für Krabbelstube
6. Und wenn ein Ausflug von der Krabbelstube gemacht wird wo Kosten entstehen
Vielen Dank im Vorhinein für die Hilfe und Infos!
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Krankheitskosten sind außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt (diese Kosten abzusetzen macht allerdings nur Sinn wenn der Selbstbehalt = ca 1 Bruttomonatsgehalt überschritten wird), alles was Vorsorge ist, dazu gehört auch das Impfen bzw Mundhygiene beim Zahnarzt, etc kann man nicht absetzen.
Kostenersätze von der GKK oder einer privaten Krankenversicherung müssen abgezogen werden, auch wenn man dieses Geld erst viel später bekommt.
bei der Krabbelstube kannst du als Kinderbetreuungskosten nur den Betreuungsbeitrag/Elternbeitrag absetzen, das Mittagessen und den Bastelbeitrag, alles andere nicht (Extrakleidung, Winden können auf keinen Fall abgesetzt werden); gibt es einen Kostenzuschuss vom AMS muss der abgezogen werden.
@chobits
wenn es vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen angeordnet wurde, dann kannst du es reinnehmen, hast du es einfach so gemacht dann nicht, aber auch hier gilt, dass es den Selbstbehalt ohnehin übersteigen muss, damit es sich irgendwie auswirkt,
wie hoch der Selbstbehalt ist, kann man im Finanzonline bei der Vorberechnung ganz einfach ausrechnen.
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Bezüglich Kontaktlinsen kann ich dann auch nichts angeben? Bild mir nämlich ein ich hab mal irgendwo was darüber gelesen!
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Kontaktlinsen, wenn du sie selber zahlen musst, kannst schon reinnehmen.
am besten ist, du machst im Finanzonline eine Vorbechnung und gibts zB nur 100€ bei den Krankheitskosten ein, dann siehst du wie hoch dein Selbstbehalt ist und ob es überhaupt Sinn macht, die Rechnungen zusammen zu suchen und einzutragen.
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Wie muss ich das jetzt beim Steuerausgleich angeben? Was muss ich ausfüllen?
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@sunsel wo bist denn angesiedelt? Im bmf oder privat?
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bitte bedenkt, dass es keine bindende rechtsauskunft ist, ich aber all eure fragen besten wissens und gewissens beantworte
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Meine Frage von heute. Und ich hab heute mal eine vorberechnung gmacht mit den Sachen die ich schon reingeschrieben hab und es würd eine Gutschrift von 400 Euro geben, obwohl mein Mann viel nebenbei geringfügig gearbeitet hat ( bei 4 österr. Firmen ) normal zahlen wir immer mind 200 Euro zurück. Oder mehr