Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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hast du bei der vorberechnung alle bezugsauszahlenden stellen eingegeben?
denn wenn da nur 1 drinsteht, funktioniert die vorberechnung nicht, weil halt nur 1 drin sein muss... in eurem fall müsste er 6 reinschreiben... 4x geringfügig +1 aus DE + 1 vollzeitstelle
naja.. einen lohnzettel, lohnunterlagen, etc MUSS er schon haben... sonst wirds sehr problematisch...
Beim L17 wird in eurem Fall nur die Kz 350 ausgefüllt.. außer im Lohnnachweis steht noch was drin, was bei geringfügigen Sachen eher unwahrscheinlich ist.
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Hm tja das wird spannend. Lohnzettel hat er keinen. Er hat auch schon hinterhertelefoniert damit wir mal rausfinden wieviel er da jetzt angemeldet war, weil das weiß er auch nimma. Aber keiner kann ihm was sagen. Ich hoff es ist möglich von der Firma nen Lohnzettel zu bekommen. Weil wir haben definitiv keinen gekriegt.
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Hab mir grad das L17 angeschaut. Keinen Plan wo ich da jetzt die Zahlen herzaubern soll, damit ich das ausfülle. Davon abgesehen das ich genau Bahnhof verstehe
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viele deutsche firmen übermitteln...
hab aber grad die kollegin gefragt, das wird dann übers system eingespielt, also 5 passen...
das L17 wär e selbsterklärend. fürs L1i wäre für euch folgendes:
1.4 ja
1.4.2
2.1 359 (wenn ihr kein L17 abgebt)
2.2 wenn Lohnsteuer aus deutschland abgezogen wurde
2.2. 1 (wenn ihr ein L17 abgebt)
die vorberechnung an sich (ich seh ja das berechnungsblatt nicht) wird evtl einen Progressionsvorbehalt noch nicht enthalten haben...
bzw könnte sein, dass sich der eingangssteuersätze für deinen mann so ausgeht, dass er trotz des zuvedienst nicht in die nächste steuerklasse rutscht. das könnte einen unterschied zum vorjahr erklären.
evtl echte abzugsbeträge wie zb. alleinverdiener, wirken dann halt unterm strich schlagender, wenn man jetzt eben in eine andere steuerklasse fällt und somit weniger steuer zahlt als im vorjahr.
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L17 gibt man ab wenn:
von einem ausländischen Arbeitgeber, der nicht zum Lohnsteuerabzug in Österreich verpflichtet ist (meist eben bei geringfügigen sachen), Bezüge erhalten hat.
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so blöds klingt... hab ich jetzt aber nicht geschrieben... untern tisch fallen lassen und hoffen, dass der deutsche arbeitgeber nix übermittelt, wär auch eine lösung...
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schau dir das mal an vl findest da was, was du brauchen kannst....
grundsätzlich sollte der ausländische AG einen lohnzettel übermitteln.
leider gibt es keine verpflichtung dazu...
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-EGov_L17.pdf?5559ed
vl kannst das dem arbeitgeber in de zukommen lassen, dass er weiß, was er tun müsste... dann erspart ihr euch die nachlauferei und die ausfüllerei
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ich hoff ich konnt dir weiterhelfen - ein bisschen zumindest
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bin aber bei der finpol daher nicht so gefestigtes steuerrechtswissen.... sondern eher Vstg, Avrag, auslbg, aüg & co
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Ist die finpol schon vermehrt im Bereich der Registrierkassen tätig oder wird noch bis zum 2. hj. zugewartet?
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aber vermutlich wird noch zugewartet... hätte noch nicht wirklich was gehört.
außer die falschen finpoler die sich rumtreiben und strafen von konsumenten kassieren.
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Das mit den scheinselbstständigen is bestimmt net so einfach. Bis man da draufkommt,sind die meisten ja schon verschollen,oder?
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Scheinselbständige muss man mögen, da es wortklauberei ist die judikatur dazu sehr vage ist, weil vieles im Gegensatz zum jetzigen avrag nicht taxativ aufgestellt wurde... deswegen ist die Grauzone sehr groß.
Das über alle Berge sein ist evtl in Großstädten ein Problem .die Zurechnung des Scheinselbständigen erfolgt dann ja meist zu einem in Österreich ansässigen Betrieb. Und dieser ist e greifbar.
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Wenn du also zb gar kein steuerpflichtiges Einkommen im letzten Jahr hattest dann ist es besser wenns der mann Rein nimmt.
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Weißt du zufällig auf meine Frage auch eine Anwtort? LG
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Lt gängiger judikatur sollte es ein 2. Bildungsweg, also Berufsfremd zu dem sein was du jetzt machst. (Das ist aber leider sehr bearbeiter abhängig), in den Großstädten wird weniger in der ländlichen Gegenden vermehrt drauf geachtet.
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Was muss ich angeben bei lohnauszahlende Stellen? ?
Und gibt es noch was, was beim Steuerausgleich zu beachten ist, wenn man in Karenz ist?
( bin Alleinerziehend)
Danke schon mal!
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Ansonsten schau mal hier (vielleicht is was dabei): http://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Steuervorteile_fuer_Familien.html
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wennst ihn online machst, hättest nur aufs (i) drücken müssen, da steht folgendes:
....."Folgende Bezüge zählen hier nicht dazu:
Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), Bezüge auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Pflegekarenzgeld, Entschädigungen für Truppen-,Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung, Bezüge aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds, Wochengeld, Bezüge aus einer betrieblichen Vorsorge oder Bezüge aus der Bauarbeiterurlaubskasse."
was heißt anfang jänner? 1.? hast du im jänner noch "gearbeitet" - also auch krankenstand und urlaub und hast dementsprechend einen lohn bekommen?
Wochengeld ist eben ausgenommen, also hast du 2015 nur wochengeld und kbg bekommen, dann hast du 0 bezugsauszahlende stellen.
was sonst noch ist wäre die 220 kinderfreibetrag, alleinerzieherabsetzbetrag, rezeptgebühren, zahnersatz,...krankenhauskosten (taggeld, wenn die versicherung es nicht übernimmt), etwaiige, weiterversicherungen/zusatzversicherungen, ....
es ist schwer so pauschal was zu sagen, da ich nicht weiß, was du alles hättest....
sei dir aber bewusst, dass wenn du keine lohnsteuer bezahlt hast, du nur einen etvl sv ansatz zurückbekommst...
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Ich hab online nur bei 0 vorbereiten können.
Da kamen 494€ raus. Ist das nicht dieser Pauschalbetrag?
Und wo ist dann der kinderfreibetrag?
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eine normale Wohnungseinrichtung kann man nicht absetzen.
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