Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 22. 12. 2013, 22:34
    Impfungen - ja ag Belastung, ob es sich aber auswirkt...

    Die Negativsteuer in Form der 10% der einbezahlten Sozialversicherung - nur für echte Dienstnehmer, nicht fùr freie DN und Unternehmer, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen - Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist sehr niedrig...

    miKkii schrieb: »
    @carry Kann ich das machen wenn ich von Jan-Mai gearbeitet hab?
    rest ist mutterschatz,karenz!

    Ich hab paar Impfungen gezahlt?kann man das auch angeben?...sind aber nur von bankomat die rechnungen.

  • @carry sorry falls du dich jetzt wiederholen musst aber wieso weist du das alles?
  • Ein Beispiel, wo es im Grunde keinen Sinn hat, einen Jahresausgleich zu machen:

    Frau mit Partner, ganzes Jahr Kinderbetreuungsgeldbezug, verdient geringfügig (Arbeiter/Angestellte dazu)

    Auch wenn sie selbst Abschreibposten hat.... (einige kann vielleicht der Partner ansetzen)

    Sie zahlt keine Sozialversicherung und keine Lohnsteuer, so und so kein Guthaben, keine Rückzahlung.
  • miKkiimiKkii

    6,810

    bearbeitet 22. 12. 2013, 23:48
    aha ok.. ich hab aber irgendwo mal gehört das man das jedes jahr machen muss??ob man was kriegt oder nicht.. also stimmt das nicht @carry
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 23. 12. 2013, 09:59
    Einkommenssteuererklärung/Jahresausgleich:

    was heißt "muss" - kommt immer auf die jeweilige Einkommensform an, ob man "muss" oder nicht...

    wenn man echter Dienstnehmer ist (Arbeiter/Angestellter) - dann muss man keinen machen (Ausnahmen!);

    bei freier Dienstnehmer und Unternehmer - muss (aber die oben angeführte Negativsteuer gibt es nicht)....

    zB: wenn nur KBG-Geld-Bezieher und sonst nix - auch keine Verpflichtung.



    im Zweifel am besten nachfragen....
    miKkii schrieb: »
    aha ok.. ich hab aber irgendwo mal gehört das man das jedes jahr machen muss??ob man was kriegt oder nicht.. also stimmt das nicht @carry

  • außer: du bist weiterhin bei der Finanz als "Unternehmer" eingestellt, obwohl du zB nur KBG-Bezug hast - dann gibt es im Grunde auch ein MUSS

    - am besten daher nachfragen...
    carry schrieb: »
    Einkommenssteuererklärung/Jahresausgleich:

    was heißt "muss" - kommt immer auf die jeweilige Einkommensform an, ob man "muss" oder nicht...

    wenn man echter Dienstnehmer ist (Arbeiter/Angestellter) - dann muss man keinen machen (Ausnahmen!);

    bei freier Dienstnehmer und Unternehmer - muss (aber die oben angeführte Negativsteuer gibt es nicht)....

    zB: wenn nur KBG-Geld-Bezieher und sonst nix - auch keine Verpflichtung.



    im Zweifel am besten nachfragen....
    miKkii schrieb: »
    aha ok.. ich hab aber irgendwo mal gehört das man das jedes jahr machen muss??ob man was kriegt oder nicht.. also stimmt das nicht @carry

  • Was kann ich den alles als alleinerziehende angeben, weis das wer??
  • Ruf bei der Arbeiterkammer an und lass dir die Infobroschüre schicken. Oder machs gleich MIT der Arbeiterkammer, die wissen alles und helfen dabei. Das sind die "Steuerlöschtage".
  • Die Aktion Steuerlöscher gibts leider nicht in jedem Bundesland,
    in Salzburg gibt es sie, in NÖ glaub ich auch und in den anderen bin ich mir nicht sicher.
    Bei der AK und beim Finanzamt gibt es Broschüren zum Steuerausgleich.
    Aber grundsätzlich gibt es kaum einen Unterschied ob Alleinerziehend oder in Partnerschaft lebend. Außer dass es bei Alleinerziehenden den Alleinerzieherabsetzbetrag gibt und bei Partnerschaften heißt es Alleinverdienerabsetzbetrag.
    Beim Kinderfreibetrag muss man als alleinerziehende Mutter halt mit dem Kindesvater abklären, ob der Kinderfreibetrag geteilt werden soll.
  • Ich hab auch eine frage, kann ich meine Zahnspange auch rein,nehmen? Wenn ja, Bei der GKK hab ich auch was retour bekommen müsst ich den Betrag dann abziehen.???
  • Zahnspange geht natürlich auch - das was du von der GKK bekommen hast, musst du natürlich abziehen.
  • Super danke. War mir unsicher.
  • du kannst die Krankheitskosten auch bei deinem Mann reinnehmen, wenn da vielleicht ein besseres Ergebnis rauskommt.
  • Immer wenn ich hier mitlese wird mir schwindlig. Kenn mich gar nicht aus seit ich nicht mehr arbeiten gehe.
  • Kann ich die nackenfaltenmesseung und das orgenscreening auch reinnehmen?
  • gute Frage!!
    Grundsätzlich sind als Krankheitskosten Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit abzugsfähig.
    Kaufe ich ein Medikament in der Apotheke ohne Rezept oder zahle ich zB für die Mundhygiene beim Zahnarzt, dann dürfen diese Kosten nicht geltend gemacht werden.
    Waren beide Untersuchungen medizinisch notwendig, dann sicher. Aber wenn man es "freiwillig" macht, bin ich mir nicht sicher. Hast du diese Kosten bei der GKK eingereicht? wenn ja und du hast einen Teil erstattet bekommen, dann würd ich die Differenz eintragen.

    Am 12.Feb weiß ich mehr - da nehm ich an einem Seminar dazu teil, da werd ich auf alle Fälle nachfragen.
  • Nein hab nix rücketstattet bekommen. Vl sagst dann bescheid.
  • klar, mach ich (erinnere mich bitte daran!)
    Hab diese Untersuchungen zwar nicht machen lassen - aber ist sicher wichtig zu wissen, obs geht.
  • Ich hab da nochmal eine Frage bezüglich der Apotheke...ich geh also in die apotheke(n) bei denen ich immer die Rezepte einlöse und lass mir die Rechnungen vom Vorjahr ausdrucken? Geht das?

    Und dann rechne ich alles zusammen und geb das beim Steuerausgleich an?
    Aber nur wenn's mindestens 10% meines Nettomonatslohns ausmacht?

    Stimmt das?
  • wenn deine Apotheken das so machen, natürlich (wobei die meisten das eh schon im PC speichern).
    Es gibt da einen Selbstbehalt und der ist ca ein Bruttomonatslohn, hängt aber auch ein wenig immer davon ab, was im gesamten Jahr verdient wurde.
    Eintragen würde ich auch kleinere Beträge, schadet ja nicht.
    Wenn du Krankheitskosten einträgst und auf Vorberechnung mit Datenblatt gehst, dann siehst du ganz unten, wie hoch dein Selbstbehalt ist. alles was diesen Betrag übersteigt, trägt dazu bei, dass deine Steuerbelastung geringer wird und du etwas zurückbekommst.
  • 1 Bruttolohn ist mein selbstbehalt? :O
    Dachte 10% von einem Monats Nettogehalt?
  • wird wahrscheinlich aufs Jahr gerechnet ungefähr auf das Gleiche rauskommen,
    ist nur so eine Überschlagsrechnung, gib einfach einen Betrag ein und mach die Vorberechnung, dann siehst du den Selbstbehalt, vielleicht kommt das dann auf die 10% hin.
  • doch, man darf zirka mit einem durchschnittlichen Bruttomonatslohn als Selbstbehalt bei der ag Belastungen rechnen.

    zb. jemand verdient 1500 brutto pro Monat - dann diesen Wert als ungefähren Selbstbehalt nehmen:

    Bsp: jemand hat 700 Euro ag.Belast: => es wirkt sich nichts aus beim Ausgleich

    jemand hat 1550 ag. Belast: -> 1550 minus 1500 = 50 Euro, die sich auswirken

    und von diesen 50 Euro bekommt man einen Teil zurück, je nachdem welche Steuerbelastung man hat - zb bei 10 % Steuerbelastung -> 5 Euro
    Krisi schrieb: »
    1 Bruttolohn ist mein selbstbehalt? :O
    Dachte 10% von einem Monats Nettogehalt?

  • @carry kannst du mir zufällig sagen wie das mit den Kinderbetreungskosten ausschaut? Ich hab gelesen, derjenige der es bezahlt kann es absetzen.... Wir bezahlen es geminsam und die Rechnung ist auf meinen Mann ausgestellt und von meinem Konto wird es abgebucht. Ist das egal wer es abschreibt?
  • Das mit den Betreuungskosten ist egal, wers reingibt. Aber am besten lohnt sichs, bei demjenigen der den Alleinverdiener oder so hat.
    Ich zahl die Rechnungen immer und er tuts bei sich rein, weils er dann besser rausbekommt.
  • @LovelyMum bei uns gibt es keinen Alleinverdiener da wir beide berufstätig sind (ich 30 Stunden, er 38,5) - hab nur gelesen dass es derjenige angeben muss der es auch bezahlt....
  • Wer kann die Kosten für Kinderbetreuung absetzen?

    - Die Person, der der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oder
    - dessen (Ehe-)Partner/in oder
    - der unterhaltsverpflichtete (zB geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unterhalt geleistet werden.


    Innerhalb dieses Personenkreises kann jeder die von ihm getragenen Kinderbetreuungskosten absetzen. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 2.300 Euro pro Kind im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.

    Wird der Höchstbetrag von 2.300 Euro jährlich durch zwei oder drei Steuerpflichtige insgesamt überschritten, ist der Höchstbetrag grundsätzlich im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen.

    Quelle: bmf homepage

    Am besten beim zuständigen Finanzamt anrufen, ob die Wert darauf legen, dass beide Namen auf der Rechnung stehen.
    Morgana schrieb: »
    @carry kannst du mir zufällig sagen wie das mit den Kinderbetreungskosten ausschaut? Ich hab gelesen, derjenige der es bezahlt kann es absetzen.... Wir bezahlen es geminsam und die Rechnung ist auf meinen Mann ausgestellt und von meinem Konto wird es abgebucht. Ist das egal wer es abschreibt?

  • @Morgana also bei uns habens auf der AK gesagt, dort rein wo es sich auch auszahlt. War die letzten Jahre so, ich habs bezahlt aber er hats reingegeben. Hat immer funktioniert.
  • Hilfe, ich hab eine Frage an euch, ich wollte Grad mal meinen Steuerausgleuch machen für 2013 online!!
    So und wenn ich da auf den Steuerakt sehe, steht da eine andere Person , mit dem selben Geburtsdatum, selbe Versicherungsnummer, aber ein anderer Arbeitgeber und eine andere Steuernummer, also eigentlich die gleiche steuernummer, nur hab ich vorbei noch 2 zahlen stehen!! Wie kann den das sein? Hab im Internet geforscht über diese Person und die hatte ihren Arbeitsplatz in Graz, und ich bin aber aus sbg!!
    War das schon mal bei wem?
  • selbe Versicherungsnummer sollte es eigentlich nicht geben.
    Ich hab einen Bekannten, der hat einen "Doppelgänger" selber Name, selbes Geburtsdatum,... da hat er immer wieder Probleme, aber eben unterschiedliche Versicherungsnummern.
    Ich würd morgen gleich mal beim Finanzamt anrufen, weil diese andere Person, dann evt die gleichen Probleme hat.
    Vielleicht hats einfach nur eine Verwechslung beim eingeben der Daten gegeben.
  • Selber versicherungsnummer darf und kann nicht sein! Dann wäre das ja schon viel früher bei der gkk aufgefallen ...
    Bitte unbedingt mit dem Finanzamt abklären! Vielleicht haben die "nur" was falsch zugeordnet ...
  • Ja das glaub ich auch, das da etwas passiert ist! Ich bin gespannt, was die mir da morgen sagen werden, fahre da persönlich hin, und werde das abklären!! Die sind immer so sau unfreundlich Wahnsinn !! Bin schon gespannt :-) sag euch bescheid
  • wenn tatsächlich die eine und dieselbe Versicherungsnummer für zwei Personen vergeben worden ist, mußt du auch zur GKK.


    Melie66 schrieb: »
    Ja das glaub ich auch, das da etwas passiert ist! Ich bin gespannt, was die mir da morgen sagen werden, fahre da persönlich hin, und werde das abklären!! Die sind immer so sau unfreundlich Wahnsinn !! Bin schon gespannt :-) sag euch bescheid

  • Also ich war jetzt beim Finanzamt, und hab denen das erklärt und den Zettel den ich mir geschrieben hab abgegeben!!
    Die Dame dort vermutet auch das da was schief gelaufen ist! Und sie wurde sich dahinter klemmen!! Jetzt hat die Dame mich vom Finanzamt angerufen, und mir gesagt, das da tatsächlich in Graz bei der gkk was passiert ist mit der Versicherungsnummer und dem Geburtsdatum!! Sie werden das wieder richtig stellen , und Ende der Woche musste eigentlich die Richtigkeit auf meinem finanzbanking wieder vorhanden sein! Deshalb kommmt bei mir auch immer bei der vorberechnung null raus! Weil diese andere Person da schon was beantragt hat!!
    Bin gespannt ob das dann auch Ende der Woche alles seine Richtigkeit hat :-)
  • TschutschuTschutschu

    11,016

    bearbeitet 28. 01. 2014, 19:10
    Ich sitz da und kenn mich überhaupt nicht aus. Absolut hohl in der Birne. Das ich das einfach nicht verstehe kann ja nicht sein. Irgendwo hab ich einen Knoten.
  • Gilt das AMS als Dienstgeber? Und die NöGKk?
  • Wo genau kann ich sehen ob es in bearbeitung ist oder noch was fehlt ? Finanzonline
  • @Tschutschu nein, Ams und Gkk zählen nicht als Arbeitstellen es werden nur die gezählt wo ganz vorne in der Übersicht ein L steht, meistens steht L1 (Lohnzettel) bei Ams und Gkk steht vorne ein M ich glaub M1 verstehst? Aber auf alle fälle nicht dazu zählen, hab ich mal gemacht und mich gewundert wieso die so lang brauchen, bis ich beim Finanzamt angerufen hab und die mir das erklärt haben ... :D
  • @georgia hast dus schon weggeschickt? Dann kannst dus nimma verfolgen, meistens dauert es so 2-3 Wochen bis das Geld dann da ist. Sollte es länger dauern, kannst nur anrufen und die schaun dir dann nach ob sie vielleicht noch eine Rechnung brauchen und deswegen nix weitergegangen ist. Hab die erfahrung gemacht das man seinem Geld dann immer nachrennen muss ... :p
  • Ich habe es am 10 gemacht ja .aber ich war seit januar in frühkarenz.ich warte noch eine woche ;) danke @miriam13
  • @miriam13 aha danke schön
  • wenn man im Finanzonline bei der Anzahl der Arbeitgeber mehr eingibt als man hatte (also zb AMS dazuzählt) dann bekommt man bei der Vorberechnung sowieso eine Fehlermeldung.
  • ja die bekomme ich auch @josefa
  • es kann natürlich auch sein, dass dein AG noch nicht alle Daten ans Finanzamt geschickt hat (er hat bis Ende Feb Zeit) dann bekommt man die Fehlermeldung auch.
  • miriam13miriam13

    700

    bearbeitet 28. 01. 2014, 20:41
    Ja, dann kann mans aber auch nicht Vorberechnen wenn noch nicht alle Lohnzettel da sind...
    Und wenn man in die Übersicht "Lohnzettel" reinschaut sieht man ob alles da ist
  • bearbeitet 30. 01. 2014, 15:54
    Kennt wer diesen Kinderfreibetrag?? Wer kann den beziehen bzw ansuchen?
  • Kinderfreibetrag kann man ankreuzen, wenn man für das Kind mehr als 6 Monate Familienbeihilfe bezogen hat. Können beide Elternteile geltend machen.
    Wenn man zusammen lebt, machts wahrscheinlich mehr Sinn, wenn es der mit dem höheren Einkommen reinnimmt. Müsste man sich beim Vorberechnen anschauen, wie man am besten aussteigt.

    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Familienbesteuerun/Seiten/Kinderfreibetrag.aspx
  • Mein baby ist jetzt 8 Monate kann ich es dann machen?
  • ja, mehr als 6 Monate FBH (Geburt im Juni, oder?)
    Wenn dein AG und der deines Mannes schon alle Unterlagen ans FA geschickt haben, dann könnt ihr ja gleich vorberechnen, wies besser ist (jeder €132 oder nur einer €220).
    Ich vermute mal, dass es bei dir nicht so viel bringen wird, da du ja nur ein paar Monate gearbeitet hast und somit nicht sehr viel Lohnsteuer bezahlt haben wirst.
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