Lohnsteuerausgleich
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 1.738 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
654
Die Negativsteuer in Form der 10% der einbezahlten Sozialversicherung - nur für echte Dienstnehmer, nicht fùr freie DN und Unternehmer, und auch nur unter gewissen Voraussetzungen - Gesamteinkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist sehr niedrig...
7,695
654
Frau mit Partner, ganzes Jahr Kinderbetreuungsgeldbezug, verdient geringfügig (Arbeiter/Angestellte dazu)
Auch wenn sie selbst Abschreibposten hat.... (einige kann vielleicht der Partner ansetzen)
Sie zahlt keine Sozialversicherung und keine Lohnsteuer, so und so kein Guthaben, keine Rückzahlung.
Kennst du das auch?
1.738 Antworten von Eltern stehen hier schon. Erzähl, wie es bei euch ist, oder stell deine eigene Frage. Kostenlos und anonym.
6,930
654
was heißt "muss" - kommt immer auf die jeweilige Einkommensform an, ob man "muss" oder nicht...
wenn man echter Dienstnehmer ist (Arbeiter/Angestellter) - dann muss man keinen machen (Ausnahmen!);
bei freier Dienstnehmer und Unternehmer - muss (aber die oben angeführte Negativsteuer gibt es nicht)....
zB: wenn nur KBG-Geld-Bezieher und sonst nix - auch keine Verpflichtung.
im Zweifel am besten nachfragen....
654
- am besten daher nachfragen...
793
4,035
828
in Salzburg gibt es sie, in NÖ glaub ich auch und in den anderen bin ich mir nicht sicher.
Bei der AK und beim Finanzamt gibt es Broschüren zum Steuerausgleich.
Aber grundsätzlich gibt es kaum einen Unterschied ob Alleinerziehend oder in Partnerschaft lebend. Außer dass es bei Alleinerziehenden den Alleinerzieherabsetzbetrag gibt und bei Partnerschaften heißt es Alleinverdienerabsetzbetrag.
Beim Kinderfreibetrag muss man als alleinerziehende Mutter halt mit dem Kindesvater abklären, ob der Kinderfreibetrag geteilt werden soll.
358
828
358
828
11,016
981
828
Grundsätzlich sind als Krankheitskosten Aufwendungen für die Vorbeugung von Krankheiten sowie für die Erhaltung der Gesundheit abzugsfähig.
Kaufe ich ein Medikament in der Apotheke ohne Rezept oder zahle ich zB für die Mundhygiene beim Zahnarzt, dann dürfen diese Kosten nicht geltend gemacht werden.
Waren beide Untersuchungen medizinisch notwendig, dann sicher. Aber wenn man es "freiwillig" macht, bin ich mir nicht sicher. Hast du diese Kosten bei der GKK eingereicht? wenn ja und du hast einen Teil erstattet bekommen, dann würd ich die Differenz eintragen.
Am 12.Feb weiß ich mehr - da nehm ich an einem Seminar dazu teil, da werd ich auf alle Fälle nachfragen.
981
828
Hab diese Untersuchungen zwar nicht machen lassen - aber ist sicher wichtig zu wissen, obs geht.
1,287
Und dann rechne ich alles zusammen und geb das beim Steuerausgleich an?
Aber nur wenn's mindestens 10% meines Nettomonatslohns ausmacht?
Stimmt das?
828
Es gibt da einen Selbstbehalt und der ist ca ein Bruttomonatslohn, hängt aber auch ein wenig immer davon ab, was im gesamten Jahr verdient wurde.
Eintragen würde ich auch kleinere Beträge, schadet ja nicht.
Wenn du Krankheitskosten einträgst und auf Vorberechnung mit Datenblatt gehst, dann siehst du ganz unten, wie hoch dein Selbstbehalt ist. alles was diesen Betrag übersteigt, trägt dazu bei, dass deine Steuerbelastung geringer wird und du etwas zurückbekommst.
1,287
Dachte 10% von einem Monats Nettogehalt?
828
ist nur so eine Überschlagsrechnung, gib einfach einen Betrag ein und mach die Vorberechnung, dann siehst du den Selbstbehalt, vielleicht kommt das dann auf die 10% hin.
654
zb. jemand verdient 1500 brutto pro Monat - dann diesen Wert als ungefähren Selbstbehalt nehmen:
Bsp: jemand hat 700 Euro ag.Belast: => es wirkt sich nichts aus beim Ausgleich
jemand hat 1550 ag. Belast: -> 1550 minus 1500 = 50 Euro, die sich auswirken
und von diesen 50 Euro bekommt man einen Teil zurück, je nachdem welche Steuerbelastung man hat - zb bei 10 % Steuerbelastung -> 5 Euro
7,415
4,035
Ich zahl die Rechnungen immer und er tuts bei sich rein, weils er dann besser rausbekommt.
7,415
654
- Die Person, der der Kinderabsetzbetrag für dieses Kind für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, oder
- dessen (Ehe-)Partner/in oder
- der unterhaltsverpflichtete (zB geschiedene) Elternteil, wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für mehr als sechs Monate im Kalenderjahr zusteht, soweit die Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Unterhalt geleistet werden.
Innerhalb dieses Personenkreises kann jeder die von ihm getragenen Kinderbetreuungskosten absetzen. Insgesamt dürfen aber nicht mehr als 2.300 Euro pro Kind im Kalenderjahr als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Wird der Höchstbetrag von 2.300 Euro jährlich durch zwei oder drei Steuerpflichtige insgesamt überschritten, ist der Höchstbetrag grundsätzlich im Verhältnis der Kostentragung aufzuteilen.
Quelle: bmf homepage
Am besten beim zuständigen Finanzamt anrufen, ob die Wert darauf legen, dass beide Namen auf der Rechnung stehen.
4,035
7,415
169
So und wenn ich da auf den Steuerakt sehe, steht da eine andere Person , mit dem selben Geburtsdatum, selbe Versicherungsnummer, aber ein anderer Arbeitgeber und eine andere Steuernummer, also eigentlich die gleiche steuernummer, nur hab ich vorbei noch 2 zahlen stehen!! Wie kann den das sein? Hab im Internet geforscht über diese Person und die hatte ihren Arbeitsplatz in Graz, und ich bin aber aus sbg!!
War das schon mal bei wem?
828
Ich hab einen Bekannten, der hat einen "Doppelgänger" selber Name, selbes Geburtsdatum,... da hat er immer wieder Probleme, aber eben unterschiedliche Versicherungsnummern.
Ich würd morgen gleich mal beim Finanzamt anrufen, weil diese andere Person, dann evt die gleichen Probleme hat.
Vielleicht hats einfach nur eine Verwechslung beim eingeben der Daten gegeben.
10,139
Bitte unbedingt mit dem Finanzamt abklären! Vielleicht haben die "nur" was falsch zugeordnet ...
169
654
169
Die Dame dort vermutet auch das da was schief gelaufen ist! Und sie wurde sich dahinter klemmen!! Jetzt hat die Dame mich vom Finanzamt angerufen, und mir gesagt, das da tatsächlich in Graz bei der gkk was passiert ist mit der Versicherungsnummer und dem Geburtsdatum!! Sie werden das wieder richtig stellen , und Ende der Woche musste eigentlich die Richtigkeit auf meinem finanzbanking wieder vorhanden sein! Deshalb kommmt bei mir auch immer bei der vorberechnung null raus! Weil diese andere Person da schon was beantragt hat!!
Bin gespannt ob das dann auch Ende der Woche alles seine Richtigkeit hat :-)
11,016
11,016
6,712
700
700
6,712
11,016
828
11,016
828
700
Und wenn man in die Übersicht "Lohnzettel" reinschaut sieht man ob alles da ist
793
828
Wenn man zusammen lebt, machts wahrscheinlich mehr Sinn, wenn es der mit dem höheren Einkommen reinnimmt. Müsste man sich beim Vorberechnen anschauen, wie man am besten aussteigt.
http://www.bmwfj.gv.at/Familie/FinanzielleUnterstuetzungen/Familienbesteuerun/Seiten/Kinderfreibetrag.aspx
1,475
828
Wenn dein AG und der deines Mannes schon alle Unterlagen ans FA geschickt haben, dann könnt ihr ja gleich vorberechnen, wies besser ist (jeder €132 oder nur einer €220).
Ich vermute mal, dass es bei dir nicht so viel bringen wird, da du ja nur ein paar Monate gearbeitet hast und somit nicht sehr viel Lohnsteuer bezahlt haben wirst.