Für das eaKBG zählt nur, dass du vor Entbindung/Mutterschutz 182 Tage voll angestellt warst, ob du danach noch ein aufrechte DV hast ist egal. Beim Antrag ist es nur wichtig anzugeben, dass du einen befristeten Vertrag hast/hattest und es daher keine Karenzvereinbarung gibt. Du musst dann deinen DV hinschicken und dann sollt das ganze funktionieren. Das ist allerdings eher die Ausnahme bei den Anträgen, deshalb kennt sich die halbe Zeit niemand aus - ich hab ewig herumtelefonieren müssen, aber nicht abwimmeln lassen 😅
Pauschale KBG kannst du sowieso immer beziehen, soweit ich weiß, da gibt's keine Auflagen.
Hey, ich bin auch grenze nö/wien und hab im St. Josef entbunden.
Meine hebamme war auch nur für vor/Nachbereitung zuständig, arbeitet aber selber im St. Josef.
Ich habltte einen vorzeitigen blasensprung und musste dadurch sowieso ins Kh und hab sie dann einfach nur informiert. Ansonsten bei wehen bescheid geben, dass man bald soweit ist. Manche schauen dann kurz vorbei und schicken dich ggf ins kh oder sagen dir auch gleich, dass du ins kh fahren solltest.
Im kh wird dir eine hebamme, die gerade Dienst hat, zugeteilt, sollte sie dir aber nicht sympathisch sein, kann man jederzeit um wen anderen bitten. Du kannst zwar auch eine wahlhebamme mitnehmen, wollte ich aber damals nicht, für mich hat das auch so gepasst.
Wichtig im St. Josef kannst/solltest du dich auch selber (so früh wie möglich) zur Geburt anmelden. Ansonsten können sie dir oft keinen Platz garantieren und wenn du aus nö kommst fährt dich die Rettung sonst in ein nö kh.
falls du noch Fragen hast, meld dich auch gern per pn!
@annam unserer mag auch von Anfang an keine schlafsäcke, wir haben zurzeit auch nur einen langen Schlafanzug. Letztes Jahr im Winter haben wir in der Not heraus einfach ein kurzärmliges leiberl noch drüber gezogen, das hat gut funktioniert, ich glaub wir werdens heuer auch wieder so machen 🙈
Was dabei auch gerne vergessen wird ist, dass gesundheitsberufe auch gesetzlich verpflichtet sind, nach aktuellem Forschungs- und Wissensstand zu (be-)handeln. (berufsgesetz) Wird teilweise halt leider in sämtlichen Bereichen ignoriert, was ich schade finde.
@melly210 und ich glaub das ist es, was so unterschätzt wird: Zuwendung. Da hat sich in den letzten Jahren studientechnisch einiges getan, wie viel Einfluss die psychische Komponente auf Beschwerden hat - in beide (pos&neg) Richtungen. (heißt aber im umkehrschluss nicht, dass jede Krankheit bzw Symptom psychische Ursachen hat)
psyche und damit verbundene hormonausschüttung sind definitiv nicht zu unterschätzen..
Ich glaube, bei dem ganzen Nutzen von Placebo wird oft aber auch auf Nocebo Effekt vergessen. (negative Begleiterscheinung von Scheinbehandlungen) also a la hilfts nix schads nix ist so eine Sache..
Und was @kea wsl gemeint hat, ist dass vorzugsweise kein Schaden entstehen soll, wenn allerdings, dann muss der Nutzen um einiges größer sein, dass der (potenzielle) Schaden gerechtfertigt ist.
Ich finde grundsätzlich schade, dass wir in Österreich oft eine sehr bescheidene Gesundheitskompetenz im allgemeinen haben. Daher sind sämtliche Kügelchen und Energie-was-auch-immer noch so verbreitet.