Ich muss mich hier jetzt mal dazwischenschalten was das Arbeitsrecht angeht. Bitte hier im Forum nicht so viele Halbwahrheiten verbreiten.
Es gibt grundsätzlich keinen einseitig angeordneten Urlaub!
Einzige Ausnahme ist jetzt aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung bis Jahresende für Betriebe die aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen haben mussten zB Frisöre. Diese dürfen in diesem Sperrzeitraum Urlaub anordnen, aber nur maximal zwei Wochen, siehe § 1155 ABGB.
Nur weil ein Betrieb freiwillig Arbeit einstellt oder mir keinen Laptop zur Verfügung stellt oder mich nicht online einschulen will darf kein Urlaub einseitig angeordnet werden.
Auch Betriebsurlaub kann entgegen häufiger Meinung nicht einfach so beschlossen werden. Dies bedarf eine Vereinbarung mit jedem einzelnen Dienstnehmer, im besten Fall bereits bei Abschluss des Dienstvertrages inkludiert, nicht mal eine Betriebsvereinbarung wäre dafür ausreichend. Auch hier gilt maximal 2 Wochen des Urlaubsanspruch!