Also wenn deine Karenz mit Mitte Jänner endet solltest du diese Woche noch den Mutterschaftsaustritt machen - bzw aller spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz, und das is ja eigentlich jetzt :)
Beim AMS kannst du dich grundsätzlich melden wenn der Mutterschaftsaustritt vollzogen ist und du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst - denn du musst für das AMS verfügbar sein sonst kriegst kein ALG
Du kannst den Mutterschaftsaustritt wahrnehmen, den solltest du auch spätestens 3 Monate vor Ende der Karenz bekannt geben und kannst dich dann auch beim AMS arbeitslos melden und hast Anspruch auf ALG.
Soviel ich weiß kannst du dich beim AMS melden wenn du eine Kinderbetreuung vorweisen kannst. Das AMS Geld wird vom letzten Gehalt vor der Karenz berechnet und nicht(!) vom Kinderbetreuungsgeld.