...ist meines Erachtens eine Grauzone. Laut Gesetz steht "ab Kenntnisnahme" - es kann und darf dir aber nicht nachgewiesen werden, dass du es bereits früher wusstest. Grundsätzlich sehe ich es auch so, dass es natürlich fairer ist frühzeitig Beschei…
Du stehst unter Kündigungsschutz, kündigen kann er dich also keinesfalls. Dein AG ist verpflichtet dir eine gleichwertige Arbeit anzubieten, dir anzukündigen, du müsstest Däumchen drehen ist sicher nicht zulässig (sonst würden ja alle AG, die ihre M…
Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist nicht möglich - eine Entlassung ist mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich. Für eine Entlassung müssen aber triftige Gründe vorliegen (Diebstahl, Betrug etc.) und eine Entlassung muss gleich…