Arbeitslosengeld kann man aber nur beziehen, wenn man arbeitslos ist.
Also unbezahlter Urlaub kann man mit dem Arbeitgeber sicher vereinbaren, aber Arbeitslosengeld kann man mMn nicht beziehen.
Den Antrag für das eaKbg deines Mannes machst du erst ca. 4-6 Wochen bevor er es beziehen möchte. Du musst dich nicht von Anfang an festlegen, ob dein Mann es bezieht oder nicht.
Bildungskarenz kannst du immer gehen, wenn es die Firma ermöglicht. Du wirst aber kein Weiterbildungsgeld beziehen können. Um das geht es hier hauptsächlich. Darum darf auch zwischen Ende Kinderbetreuungsgeld und Beginn Bildungskarenz kein Tag dazwi…
Ich würde einfach nochmal mit der Pädagogin das Gespräch suchen und fragen, wie sie die Situation beobachten. Ihr aber auch erklären, dass es dein Kind anscheinend ziemlich beschäftigt, da es dauernd davon spricht.
Ich habe die Info bekommen, dass ich nach Karenz arbeiten muss um wieder das eaKbg beziehen zu können. Ich war 2 Jahre in Karenz und da man ja im zweiten Jahr kein Kinderbetreuungsgeld bekommt, zählt es eben nicht.
Ich bin mir nur nicht sicher, ob m…