Die Arbeitserlaubnis sollte meines Wissens nicht an das KBG gekoppelt sein.
Ob sie sich bei ihm mitvesichern kann wage ich zu bezweifeln, ich denke (!) eher nicht. Da gibt es bestimmt Voraussetzungen wie einen Mindestzeitraum den man zusammen gemeldet sein muss.
Um eine Krankenversicherung (Selbstversicherung) wird sie nicht herum kommen, ohne die können keine MuKiPass Untersuchungen gemacht werden (die widerum unumgänglich für einen KBG-Bezug sind).
Mutterschutzgeld bzw Wochengeld wird sie in dem Fall nicht bekommen, wenn sie nicht zumindest 3 Monate vor Mutterschutzbeginn gearbeitet hat. Das KBG gibt es dann ab Geburt, ebenso Familienbeihilfe.
Wenn sie also krankenversichert ist, kann sie natürlich hier ihr Kind zur Welt bringen, ohne zusätzliche Kosten tragen zu müssen.
Die Prozedur nach der Geburt bitte nicht vergessen! Das Kind braucht ebenso einen Aufenthaltstitel, der kroatische Pass muss ausgestellt werden, in Kroatien muss das Kind ins Melde- und Geburtenregister eingetragen werden (rodni list, domovnica) bevor man alles weitere beantragen kann.
Am besten bitte dennoch bei WGKK und einem Beratungszentrum für Migranten nachfragen, die sollten ausführlichere Infos geben können. Alles Gute!
@KarinW weiß nicht ob ich dir unbedingt weiterhelfen kann, war noch nie dort.. auf dem Bild rechts unten kennt man Falke Strümpfe. Lt Google führt Falke eben solche aber auch Bekleidung. Vllt ist das süße Kleid von dort?