Nur kurz am Rande: meiner hat von Anfang an den Schnuller genommen. Mit 22 Monaten hat er urplötzlich den Schnuller verweigert. Ich hab mir schon lange Sorgen gemacht wie ich es ihm je abgewöhnen könnte weil er ihn so gern hatte. Tja, umsonst Sorgen gemacht. Es kommt vieles einfach anders als man gedacht und geplant hätte.
@BiKa mit einem Teppichreiniger/Waschsauger gehts definitiv raus. Für wenig Geld kann man es beim Obi (ich denk auch in anderen Baumärkten) mieten.
Wir hatten uns letztens einen Kärcher von einem Bekannten ausgeborgt, unsere Couch sah und riechte wieder wie neu aus.
Arztkosten abzusetzen macht also dann Sinn, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. So grob gerechnet hab ich mir ein Monatsgehalt an Selbstbehalt gemerkt.
@kate21 lass dich bitte nicht verunsichern. Müssen tust gar nichts, es sei denn du willst ambulant entbinden. Ich dachte auch, ich werde keine brauchen (bzw wollte auch keine) und hab auf die Schnelle trotzdem noch eine gefunden die am nächsten Tag schon kam. Sie kam nur das eine mal, mehr Besuche wollte ich gar nicht. Die andere Kassenhebamme hatte da Urlaub obwohl Ende Jänner ja keine typische Urlaubshochsaison ist.
Ruf einfach mal ein paar an und frag, ob du eine davon kurzfristig nehmen kannst, je nachdem wann genau dein Zwerg schlüpft. Nur im Falle dass du eine Hebamme brauchen wirst oder willst.
@kate21 ich musste mir im KH eine Nachsorgehebamme suchen weil sie uns sonst nicht vorzeitig gehen lassen wollten (sind am 2ten Tag heim). Hab zwei angerufen. Nr 1 hatte Kassenvertrag und war da grad auf Urlaub, Nr 2 eine Wahlhebamme die gleich am nächsten Tag auch zu uns nach Hause kam.
@Amanda85 der Kinderfreibetrag gebührt jedem, der Lohnsteuer zahlt und es verringert um den jeweiligen Betrag die Steuerbemessungsgrundlage. Also in Karenz kann frau diesen Freibetrag nicht in Anspruch nehmen. Wo keine Lohnsteuer gezahlt wird, da kann auch nix zurückgeholt werden.
Kinderbetreuungskosten können bis zu 2.300Eur abgesetzt werden, aber nur jener Betrag, den man tatsächlich auch zahlt. Förderungen vom Staat zB dürfen nicht mit reingerechnet werden, ebenso wie Essens- und Bastelgeld.
Hier wirds auch gut beschrieben: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html