Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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hallo ich hab ein wenig mitgelesen ich bin voll fertug bezüglich meines Lohnsteuerausgleichs die kurzfassung:
ich hab alles eingetragen beide ivfs behandlungen alle kosten das waren gesamt 3048€, mit Pendler und allem anderen bekomme ich laut VORBERECHNUNG 1025€ zurück kanns das geben?? kann ich die Km an KLinikfahrten irgendwo einfügen bitte um Hilfe ich bin so weit das ich Ihn gar nicht abschicken will weil ich denk zahlt sich gar nicht aus ;-(
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@lmc wie soll ich dir das erklären... es handelt sich um kosten mit selbstbehalt, dh die ganzen kosten werden sowieso nicht getragen. Dann vermindern sie "nur" die bemessungsgrundlage, nicht die steuer direkt. und natürlich muss man steuern zahlen, dass es überhaupt was ausmacht.
Also von allem ein bisschen.
Ich hoffe das beantwortet deine frage.
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danke dir! Sprich: ich zahle jetzt monatlich ca. 260€, gehe seit März wieder arbeiten und das aber nur mehr bis August, da dann Karenz.
D.h. ich verdiene dieses Jahr ca. 7000 €
Dann kann ich das nächstes Jahr gar nicht absetzten weil ich eh nix zurück bekomme, oder?
Wärs von Vorteil wenns mein Mann zahlen würd/abschreiben würd?
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daher würde es bei deinem mann eher auszahlen.
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Türen samt Türstock - ja
(Es kann nur das Material nicht die Arbeitszeiten, etc geltend gemacht werden)
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ich hab mal eine Frage zu den Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt.
Da die Krankenkasse die Brille/Kontaktlinsen ja nicht bezahlt, musste ich alles selber finanzieren.
In welcher Höhe kann man diese Kosten nun absetzen.
Bsp. Brille 500€
Wahlarztkosten 500€ (GKK zahlte davon 300€)
a) Kann ich dann insgesamt 700€ bei den Krankheitskosten eintragen???
b) Was zählt zu den Entbindungskosten??
@rdb2011
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ad a) Ja, dann wären die EUR 700,- bei den Krankheitskosten einzutragen.
ad b) Was zu den Entbindungskosten zählt ist glaub ich nicht so leicht zu beantworten. Ich würde hier sagen, wenn man zB eine Risikoschwangerschaft hat und deshalb in einer Privatklinik entbindet (weil eventuell besser) und hier zusätzliche Kosten erwachsen, dann sind diese als außergewöhnliche Belastungen absetzbar.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen geht es unter anderem um die Zwangsläufigkeit. Dies bedeutet, dass es nicht möglich ist sich den zusätzlichen Kosten zu entziehen.
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@rdb2011 kannst du mir eine frage beantworten? Ich bin im Mai in eine geförderte Mietwohnung (Genossenschaft Sozialbau) gezogen und habe 14.100 € Baukostenzuschuss bezahlt. Darf ich das bei der Arbeitnehmerveranlagung absetzen? Gibt's da nicht Einen Freibetrag um 2000€ herum?
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kann mir jemand erklären was es mit dieser Verzichtserklärung auf sich hat? Wo findet man diese? In der Arbeitnehmerveranlagung hab ich nichts gefunden
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Kann man die Prüfungskosten auch abschreiben?
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Ich habs vor kurzem für 2014 gemacht und da hab ich beim Pendlerrechner angegeben, dass ich nur 4-7x im Monat gefahren bin. Das hab ich übersehen weil eigentlich bin ich mehr als 10x gefahren.
Ein paar Tage später hab ich bei den Ausdruck gesehen, dass die richtige PP auf dem Lohnzettel angegeben ist.
Was wird dann zur Berechnung genommen? Die Angaben von mir oder vom Lohnzettel?
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@stolze_mami ja wenn der Kurs nachweislich seiner Ausbildung dienlich war kann er seine selbst getragenen kosten angeben.
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/abc-der-werbungskosten.html#Wann_sind_Bildungsma_nahmen_steuerlich_absetzbar_
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�er_belast_mit_sb
Der Teil der Kosten den du selbst getragen hast kannst als außergewöhnliche Belastung angeben. Davon wird dir noch ein Selbstbehalt abgezogen.
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Wenn ich deine Fragestellung richtig interpretiere, standen dir im Jahr 2014 (mal angenommen) 500€ PP zu, die auf dem Lohnzettel vermerkt waren, du aber Hausnummer 300€ im Lohnsteuerausgleich angegeben hast (weil 4-7x statt 10x)? Hab ich das richtig verstanden?
In der Arbeitnehmerveranlagung unter Pendlerpauschale steht folgendes:
"Nur ausfüllen, wenn nicht bereits durch Ihre Arbeitgeberin/Ihren Arbeitgeber in richtiger Höhe berücksichtigt.
Berechnung laut Pendlerrechner unter www.bmf.gv.at/pendlerrechner "
Wenn dein AG die PP bereits richtig ausgerechnet hat, dann kannst du die PP nicht nochmals steuerlich absetzen, da es dann eh der AG auf dem Lohnzettel berücksichtigt hat.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
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Hab dann am nächsten Tag, wies mir aufgefallen ist, gleich beim Finanzamt nachgefragt aber die sagte grantig, ich soll einfach warten. Ja super.. Das heißt..?
Geld hab ich schon bekommen.
Wenn ich nachher mal Zeit hab, mach ich ein Foto von dem Ausdruck.
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Ich würd am Mo nochmals anrufen, hoffen eine kompetentere Person zu erwischen und den Fall schildern.
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Dir standen 2014 580€ PP zu, die auf deinem Lohnzettel vermerkt sind.
Du hast 232€ zusätzlich abgesetzt. Meines Erachtens nach zu unrecht, denn dein AG hat bereits den richtigen Betrag dem FA mitgeteilt.
Die P P u.a. mindert ja die Steuerbemessungsgrundlage, aber dir stand nur 580€ zu (statt insg. 812€).
Ob dies nun Konsequenzen zur Folge hat bzw ob es dem FA auch auffällt.. da bin ich leider überfragt. @KarinW
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Kann mir von euch wer sagen wie viel man im Monat verdienen darf (brutto) um keine Lohnsteuer zu zahlen?
Bei der AK wurde mir gesagt nicht mehr wie 1066€ stimmt das?
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https://bruttonetto.arbeiterkammer.at/
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Warum zweifelst du die Auskunft der Ak an??
Beim bruttonettorechner siehst du genau ob du Lohnsteuer zahlen musst.
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@claudsch1980 Danke, hab's jetzt eh schon herausgefunden mit dem Rechner. Hätte aber eine andere Frage:
Ich steige automatisch alle 2 Jahre lt. Kollektivvertrag. Hab vor 20h pro Woche für ca. 1000€ (so das ich halt keine Lonst. zahle ) in ETZ arbeiten zu gehen. Das ganze für 4 oder 5 Jahre. Nur wenn ich dann nach 2 Jahren lt Kollektiv steige verdiene ich mehr und muss daher meine Stunden kürzen damit ich keine Lohnsteuer zahle. Sehe ich das richtig das wenn ich im Vorhinein im Vertrag festsetze das ich zu einem gewissen Zeitpunkt die Stunden ändere, ich dann innerhalb der ETZ trotzdem einmal ändern kann?
Danke für die Hilfe!
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Ein Anruf beim Finanzamt wird mE nicht viel nützen
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Ihr AG hat ihr während des Jahres die PP gewährt, meines Wissens nach stimmt das schon dass es dazuaddiert wird. Es ist im Prinzip auch ein "Einkommen". Ihre Angabe lt. Veranlagung vermindert die steuerpflichtigen Bezüge genauso wie die Werbungskosten. Andererseits minimiert sie ihre tatsächlichen Bezüge eben wegen ihrer Angabe, und dadurch ergibt sich eine inkorrekte Steuerbemessungsgrundlage.
Es geht ja darum, dass der AG bereits die PP in richtiger Höhe ausbezahlt hat, daher ist es nicht rechtens, die PP (in der Veranlagung) nochmals abzusetzen. Im Lohnsteuerausgleich darf man es daher NUR anführen, wenn der AG es eben nicht richtig bzw noch gar nicht berücksichtigt hat.
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@Sunsel & @ifmamkl89 Danke für eure Hilfe! Für mich klingt beides logisch
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Ja das stimmt grundsätzlich. Sie hat aber in der anva eine geringere pp angegeben und das Finanzamt ist nun von der geringeren pp ausgegangen. Der Bescheid ist so zu lesen:
Steuerpflichtiges Einkommen, zuzüglich "falsche" vom ag berücksichtigte pp = erhöht das stpfl einkommen abzgl. die geringere angesetzte pp. Demnach hohe pp korrigiert, geringere pp abgesetzt.
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Wenn du im Ausland gearbeitet hast ist es die frage ob es hier überhaupt relevant ist. Hängt vom Land ab bzw wie es dort versteuert wurde (doppelbesteuerungsabkommen)
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Ist es deine deutsche Firma dann wurde auch in Deutschland besteuert und ist hier nicht relevant (tätigkeitsort)
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Aber @bika soll mal rausfinden ob es nicht eh eine österreichische Firma war. Dann wäre das ganze komplizierte sowieso hinfällig.
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Gilt demnach nicht nur bei Grenzgängern.
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