Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Abzugsfähig sind die unmittelbaren Kosten für Kinderbetreuung sowie Kosten für Verpflegung und das Bastelgeld. Das Schulgeld für Privatschulen und der Nachhilfeunterricht ist nicht berücksichtigungsfähig. Ebenso nicht abzugsfähig sind Kosten für die Vermittlung von Betreuungspersonen und die Fahrtkosten zur Kinderbetreuung.
die lange version: http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Kinderbetreuung/Seiten/SteuerlicheAbsetzbarkeit.aspx
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jetzt klarer?
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jetzt klarer?
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Jede die während ihrer Schwangerschaft in einem Dienstverhältnis gestanden hat und auch nur einen Tag Krankengeld von der Gkk bekommen hat, muss einen "Jahresausgleich" machen .
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ich jetzt nicht dazugeben, sondern erst wenn das finanzamt danach verlangt. Richtig?
@mikKii www.finanzonline.at aber du brauchst deine zugangsdaten vom finanzamt hast du die schon? Wenn ja musst du dich anmelden und irgendwo muss dann stehen erklärung zur arbeitnehmerveranlagung. Wenn nicht, lass dir die zugangsdaten zusenden
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http://www.arbeiterkammer.at/online/steuersparen-von-a-bis-z-71291.html
und extra für Familien:
http://www.arbeiterkammer.at/online/steuervorteile-fuer-familien-2763.html
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@tschutschu hab nochmal mit meinem Freund gesprochen... Hab das mit'n Alleinverdiener auch nicht ganz gecheckt gehabt... Aber Carry hat den Durchblick
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wenn das Finanzamt nachfragt, dann belegen...
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verdienst du dazu neben dem KBG?
zahlst du Lohnsteuer?
dann ganz "normaler" Jahresausgleich... ein Jahresausgleich mindert normalerweise die Lohnsteuer, die man während des Jahres bezahlt hat....
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Lebensgemeinschaft?
- dann kann Partner "Alleinverdiener" ankreuzen, da muss man aber im Vorjahr aber bereits mindenstens 7 Monate Familienbeihilfe fürs Kind erhalten haben und du max. 6000 Euro im Vorjahr verdient haben.. sonst geht das auch nicht....
PS: Nach dem Alter deiner Kleinen müßte es mit der Familienbeihilfe passen...
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wenn überhaupt, dann eine Einkommenssteuererklärung (Vermietung und Verpachtung).... beim zuständigen Finanzamt nachfragen - jedenfalls keine Arbeitnehmerveranlagung...du bekommst sicher mehr als 60 Euro Vermietung und Verpachtung pro Monat nehme ich an........
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Wie so oft...theoretisch und praktisch hat man Anspruch, nur wenn die Lohnsteuer schon so niedrig ist oder schon so gegen Null, dann wirkt sich das Ganze nicht mehr aus..
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Na dann wirds bei mir heuer keinen Lohnsteuerausgleich geben :-)
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AMS-Geld ist zwar "steuerfrei" und wird so ausbezahlt, aber beim Jahresausgleich wird es doch bei der Steuerberechnung mitberücksichtigt (Progressionsvorbehalt nennt sich das...)
und darum kann es durchaus zu einer Nachforderung kommen..
und: AMS-Geld ist im Effekt so gesehen nicht wirklich steuerfrei
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wenn alle Meldungen schon da sind,
du so viele Abschreibposten hast, dass eine Gutschrift rauskommt (und die natürlich dann vom Finanzamt anerkannt werden und belegt werden können)
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aber das Guthaben stimmt dann so..
bzw. bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es einen persönlichen Selbstbehalt, und den wirst wahrscheinlich nicht überschritten haben
- darum immer das gleiche Guthaben...
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Man bekommt ja wenn man einen Kredit am laufen hat von der raika immer einen kleinen gelben zettel für das finanzamt zugeschickt..
Was muss uch den da jetzt eintragen?
Die Belastung oder die Zahlungen, normal die Zahlungen oder??
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Die Arbeitnehmerverlangung von meinem Mann wird geprüft, heißt ich muss alle belege bringen, jetzt war ich dort das abgeben es dauert eh schon alles so langehat man mir gesagt es wird noch wochen dauern bis wir was hören , weil sie auch den Dienstgeber prüfen da die Lohnsteuerbemessung zu hoch ist.
Was heißt das hat mein Mann unterm Jahr zu viel Steurn gezahlt, und stimmt der Betrag dann noch der bei der online Übermittlung übermittelt wurde oder wird er weniger oder doch vieleicht auch mehr zurück bekommen.
hoffe das ist verständlich danke für eure Hilfe
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das haben sie mir schon gesagt das es lange dauert, aber ich versteh eigentlich nicht wie das passieren kann es muß doch der gehalt im Kollektivvertrag brutto vorgeschreiben werden und dann kommen doch ich glaub 18% lohnsteuer weg, bin ein Laie auf dem gebiet.
Weiß du ob sich die Vorausberehnung dann verändert die mir Finanzonline übermittlt hat
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Sonst hast du recht, solche Fehler passieren nur wenn im lohn Programm ein fehler ist
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Klar, wenn es dann Änderungen geben sollte, kannst das jetzige Ergebnis von Finanzonline auch schmeißen, und das FA wird eine Neuberechnung machen.