Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Babytreff mich Lohnsteuerausgleich
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bei lohnzettel, muss ich da jeden einzelnen reinschreiben bzw es gehen max. nur 9 lohnzettel?
und ich hab mir meine lohnzettel angeschaut, da steht auf fast allen bei lohnsteuer 0,-€, also werd ich wohl nichts zurück bekommen oder?
Kennst du das auch?
1.738 Antworten von Eltern stehen hier schon. Erzähl, wie es bei euch ist, oder stell deine eigene Frage. Kostenlos und anonym.
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@xxxisabellaxxx nein kann man nicht, wüsste nicht mal wo man das hinschreiben könnte :-/
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Du kannst den Ausgleich nur dann machen wenn du im betreffenden Jahr Lohnsteuer bezahlt hast, d.h. ein versteuertes Gehalt bekommen hast...
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auf den meisten meiner lohnzettel wird nur die sozialversicherung abgezogen und auf einigen auch noch lohnsteuer (hab jetzt auf die schnelle nicht alle gefunden)
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Sorry
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@mama_201304 machst du den online?
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@Bianca 1) den betrag was du nicht rückerstattet bekommen hast kannst abschreiben. 2) ja kannst auch abschreien
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wenn Du Krankengeld von der GKK bekommen hast (Du schreibst "langer Krankenstand") bist Du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen !!! (die GKK zieht nur pauschal Lohnsteuer ab und das wird dann im Ausgleich auf deine Situation angepasst)
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wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis gestanden hat und dann Krankengeld von der GKK (wegen des langen Krankenstandes) erhalten hat, dann MUSS man einen Jahresausgleich machen!!
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also: BELEGE sammeln, was möglich ist, damit man die Steuer mindert....
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und ich habe den Eindruck, sie spinnt auf mich....
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damit hab ich jährlich zu tun ;-)
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Und ich sehe so was anders.....
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Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/
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und da ergibt sich meist eine Nachzahlung aufgrund der vorliegenden Daten
und dann kommt "von selbst" der Bescheid...
spät... aber doch...
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(DU bei deinem nicht!!!)
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wenn du deinen pflichten nicht nachkommst (pflichtveranlagt ist pflicht!) dann macht das finanzamt eine schätzung mit den vorliegenden daten und schickt dir dann ein ganz liebes briefchen :-)
wir hatten letztes jahr den fall dass einer seinen freibetragsbescheid abgegeben hat und dem passierte so ziemlich das selbe ...
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wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn"