Lohnsteuerausgleich

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Kommentare

  • So wenn ihr wollt können alle mit ihren Unterlagen zu mir kommen und wir machen den gemeinsam :D
    Babytreff mich Lohnsteuerausgleich :D
    xxxisabellaxxxCaro2012
  • Also schreib ich 0. Werd ich morgen nochmal probieren.
  • ich hab versucht mir das online vorrechnen zu lassen, aber jetzt bin ich noch verwirrter als vorher :D
    bei lohnzettel, muss ich da jeden einzelnen reinschreiben bzw es gehen max. nur 9 lohnzettel?
    und ich hab mir meine lohnzettel angeschaut, da steht auf fast allen bei lohnsteuer 0,-€, also werd ich wohl nichts zurück bekommen oder?
  • Also wochengeld kann man nicht angeben!??
  • @Tschutschu denke schon, aber ich würde sicherheitshalber anrufen und nachfragen!
    @xxxisabellaxxx nein kann man nicht, wüsste nicht mal wo man das hinschreiben könnte :-/
  • @mama_201304 das versteh ich nicht ganz... :-/ warum musst du jeden einzelnen Lohnzettel hinschreiben? Und wo?
    Du kannst den Ausgleich nur dann machen wenn du im betreffenden Jahr Lohnsteuer bezahlt hast, d.h. ein versteuertes Gehalt bekommen hast...
  • da gibts einen punkt der heißt lohnzettel und da muss man ja bruttobetrag und die ganzen steuern etc reinschreiben die abgezogen werden, oder nicht? ich mach das zum ersten mal, hab echt keine ahnung...
    auf den meisten meiner lohnzettel wird nur die sozialversicherung abgezogen und auf einigen auch noch lohnsteuer (hab jetzt auf die schnelle nicht alle gefunden)
  • Sorry davon hab ich noch nie was gehört... Ich mach schon sehr lange meinen Steuerausgleich und auch für andere aber hab noch nie irgendwelche Lohnzettel bzw. Bruttobeträge hinschreiben müssen :-/
    Sorry
  • komisch. naja trotzdem danke, dass du versucht hast mir zu helfen. bin ein hoffnungsloser fall :D
  • Danke für deine Hilfe @pdsp24
  • Bitte :-) soweit ich helfen kann mach ich das gerne!
    @mama_201304 machst du den online?
  • nehmt ihr eig modular oder analog beim online antrag?
  • Modular ist 100 mal einfacher
  • ja habs zumindest versucht.. bin auf finanzonline.at, stimmt die seite überhaupt?
  • Aber wenn ihr das eh online ausfülllt, da gibts eh zu jedem Punkt eine Hilfe stelllung, da wir alles schön erklärt und falls nicht gibt es auf der ak Seite eine Broschüre mit ausfüllhilfen und Tipps!
  • Ja stimmt schon, hast du schon das Passwort beantragt? Das kommt mit RSB Brief @mama_201304
  • @mama_201304 bist angemeldet?
  • brief hab ich schon bekommen, bin jetzt gerade nicht angemeldet
  • Hmm... :-/
  • @patz21 wieso is es ihne versicherungen mehr?? :/
  • Wie macht ihr das mit den wahlarzt kosten da meine Frauenärztin eine ist!!
  • Wenn man sich beim Zahnarzt eine Weise fühlung machen lässt ( muss man ja zahlen) kann man das dann auch irgendwie abschreiben??
  • @xxxisabellaxxx hä?
    @Bianca 1) den betrag was du nicht rückerstattet bekommen hast kannst abschreiben. 2) ja kannst auch abschreien
  • Das weiß ich ja nicht mehr alles auswendig :-/ bekomm ich das von wo??
    daphne
  • Von deinem Zahnarzt
  • Und wenn du wissen willst was du zurück bekommen hast musst nur bei deiner Krankenversicherung anrufen und die schicken dir das zu was sie dir bezahlt haben
  • du kannst bei der apo und der gkk jeweils jahresabrechnungen holen
  • @mama_201304 ich hab den für 2012 gemacht (online) und hab das Geld schon bekommen - also muss es schon für 2012 gehen!
  • Weil du geschrieben hast ohne versicherungen is es mehr
  • Achtung:
    wenn Du Krankengeld von der GKK bekommen hast (Du schreibst "langer Krankenstand") bist Du verpflichtet eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen !!! (die GKK zieht nur pauschal Lohnsteuer ab und das wird dann im Ausgleich auf deine Situation angepasst)
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 10:31
    konkreter:
    wenn man in einem aufrechten Dienstverhältnis gestanden hat und dann Krankengeld von der GKK (wegen des langen Krankenstandes) erhalten hat, dann MUSS man einen Jahresausgleich machen!!
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 10:49
    wenn du nur AMS und GKK hast - dann stimmt 0; dein Partner ist Alleinverdiener - er bekommt dann den Absetzbetrag -
    Tschutschu schrieb:
    Eine Frage hab ich noch..... Es steht ja immer, von wievielen Stellen man Geld bezogen hat.

    Das wäre z.B. AMS Arbeitslosengeld und AMS Notstand. Dann hab ich aber noch das Wochengeld bekommen. Gilt das nicht auch als Stelle? Es sind bei mir nämlich nur 2 Stellen (zwei mal AMS) angeführt. Hab aber das Wochengeld auch bekommen.

    Ist das vielleicht der Grund, warum es noch nicht vorzuberechnen geht?

  • was heißt angepasst? @carry
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 11:11
    bei der GKK werden pauschal 22 oder 25% abgezogen. Und dann beim Ausgleich wird die Lohnsteuer auf deine Situation angepaßt, aufgrund deiner gesamten Einkünfte in diesem Jahr -das heißt entweder man bekommt Guthaben raus (weil man durchschnittlich weniger als 22 % zahlt - oder man muss was nachzahlen (wenn zb dein Satz 33 %) ist

    also: BELEGE sammeln, was möglich ist, damit man die Steuer mindert....
    was heißt angepasst? @carry

  • woher weis ich wieviel % ich zahle??!
  • vorher weißt das so und so nicht; wenn du über finanzonline.at machst, dann siehst dann in der Vorberechnung das Ergebnis;
    woher weis ich wieviel % ich zahle??!

  • ja das mach ich eh, aber der lohnzettel is noch nicht da
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 11:35
    klar, bis 30.9. dieses Jahres!!!!! (NICHT 5 Jahre in diesem Fall) hast dann Zeit
    ja das mach ich eh, aber der lohnzettel is noch nicht da

  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 11:47
    Eine Bekannte, zwei Kinder, bisher hat sie immer Guthaben rausbekommen, hat hartnäckig die Schreiben des FA ignoriert (nach dem Stichtag - nach dem Motto, "die wissen eh, dass ich zwei Kinder hab, und ich hab jetzt ka Zeit, und ich hab eh 5 Jahre und solls ma halt des Guthaben schicken, die wissen eh, dass ich 2 Kinder habe und...." - ich habe gemeint, sie solle das abklären so lange das noch geht, da ist was fällig,... hat sie nicht - und das Finanzamt hat ihr jetzt selbst einen Bescheid geschickt mit einem Verspätungszuschlag und Nachzahlung von über 2000 Euro... - nix vom Guthaben....

    und ich habe den Eindruck, sie spinnt auf mich....
    Wunschbaby2014
  • ich mach ihn sobald die lohnzettel da sind
  • ja die meisten vergessen nämlich dass sie bei 2 gleichzeitigen bezügen (also krankengeld von gkk und aufrechtes dienstverhältnis) pflichtveranlagt sind und fallen dann aus allen wolken wenns was zrückzahlen müssen ...
    damit hab ich jährlich zu tun ;-)
  • Meine Bekannte hat sich das so vorgestellt: "Mei, ist das schön, das Finanzamt denkt an mich und schreibt mir mehrmals, damit ich mir mein Guthaben abhole, weil ich ja 2 Kinder habe... - aber für des hob i jetzt kei Zeit, und des is eh nicht so wichtig.."

    Und ich sehe so was anders.....

  • @carry das Finanzamt kann nicht einfach so einen Bescheid schicken und sagen sie muss jetzt 2000 Euro zahlen!
    Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
    Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
    Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
    Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 13. 02. 2013, 12:57
    DOCH wenn das Finanzamt einen (vielleicht sogar mehrmals) auffordert, eine Erklärung zur Einkommenssteuer (halt einen "Antrag zur Arbeitnehmerverlagung" bzw "Jahresausgleich" ist nix anders") zu machen (indem sie einem die Formulare samt Begleitschreiben schickt), und man reagiert dann überhaupt nicht, dann ist das Finanzamt sehr wohl berechtigt, selbst die Berechnung durchzuführen, oder eine Schätzung vorzunehmen und noch dazu Verspätungszuschläge zu verrechnen..... (und tut es auch...)
    und da ergibt sich meist eine Nachzahlung aufgrund der vorliegenden Daten
    und dann kommt "von selbst" der Bescheid...
    spät... aber doch...
    pdsp24 schrieb:
    @carry das Finanzamt kann nicht einfach so einen Bescheid schicken und sagen sie muss jetzt 2000 Euro zahlen!
    Se ist zwar verpflichtet einen Steuerausgleich bei bestimmten Situationen zu machen aber wenn sie den nicht gemac hat und unterschrieben hat und den weggeschickt hat dann schreibt das Finanzamt auch nix...
    Außer bei so Sachen wie Insolvenz usw.
    Da muss dann irgendwas anderes der und gewesen sein...
    Oder ich hab das jetzt falsch verstanden :-/

  • @Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 17. 02. 2013, 16:18
    nein, DU darfst (weil du ein Kind mit ihm hast - und ihr seid gemeinsam im Haushalt bzw habt Lebensgemeinschaft) maximal 6000 Euro verdient haben, dann bekommt er den Alleinverdienerabsetzbetrag;
    Tschutschu schrieb:
    @Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
  • carrycarry

    653

    bearbeitet 17. 02. 2013, 16:19
    er muss ihn bei seinem Antrag ankreuzen!!!

    (DU bei deinem nicht!!!)
    Tschutschu schrieb:
    @Carry wenn mein Freund aber mehr als 6000 Euro im Jahr verdient, kann er den Alleinverdiener nicht beantragen, stimmt das? Obwohl ich 0 Angaben bei Lohnzetteln haben werde.
    lini87
  • ahhhhh DANKE jetzt ist der Knoten geplatzt.
  • das finanzamt darf fast alles ;-)
    wenn du deinen pflichten nicht nachkommst (pflichtveranlagt ist pflicht!) dann macht das finanzamt eine schätzung mit den vorliegenden daten und schickt dir dann ein ganz liebes briefchen :-)
    wir hatten letztes jahr den fall dass einer seinen freibetragsbescheid abgegeben hat und dem passierte so ziemlich das selbe ...
  • hey ihr profis! eine frage :D
    wenn ich also gehalt bezogen habe und für einen monat (war im dezember 2012) krankengeld (also halber gehalt), muss ich dann auch 2 bezugsauszahlende stellen angeben? logisch wärs ja, sorry für mein "auf der leitung stehn" :\">
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