Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Wenn die GKK noch keine Meldungen geschickt hat, dann würde ich warten - aber das siehst ohnehin, ob neben den Lohnzettelmeldungen auch GKK-Meldungen da sind..
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naja weil des wenig ist ich gebe all meine Arzt kosten ein und Versicherung und deswegen wird es a net mehr als 16 euro
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Ja, Berechnung ist im Bescheid ersichtlich
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Nein, aber schriftlich wirst du von der Gkk nix mehr bekommen, die geben dem FA die Daten bekannt.
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Wie bereits in den vorigen Posts erklärt - von @claudsch1980 und mir - die Abschreibposten wirken sich dann bei Dir nicht mehr aus
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@bienemaya ich habe einigws abzuschreiben deswegen ist es ein etwas höherer betrag den ich retour bekomme
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Wie kan das sein? Bin ja seit Mai in Mutterschutz gewesen.
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Stimmt das wirklich, dass wenn man über ein ganze Jahr Karenz ist und kein Einkommen hat außer das Kinderbetreuungsgeld, dass man vom Lohnsteuerausgleich nichts zurück bekommt?
Was ist den mit dem Kinderfreibetrag, oder den Krankheitskosten für das Kind, oder Kirchenbeitrag, Spenden etc. ???
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Die frage ist halt immer ob sich's auszahlt, aber selbst nen Euro würde ich dem Finanzamt nicht schenken, die schenken mir ja auch nix ;-)
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Wenn du einen Partner/Ehemann hast, schau dass du alles bei im reingeben kannst. So hab ichs auch gemacht und wir haben ganz viel zurückbekommen.
Kinderbetreuungskosten, Personenversicherungen, Steuer, Spenden kannst alles reingeben, aber wie gesagt, am bestem beim Partner....zahlt sich mehr aus ;-)
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Und wenn dann ein Guthaben rauskommt, egal wie hoch, würde auch ich den Send-Button drücken.
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Ob man das eventuell nachreichen kann?
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JA, kommt aber darauf an, ob die Berufungsfrist noch offen ist - dh. wann hat er den Bescheid bekommen - wenn das noch KEIN Monat her ist, dann geht es.
Dann kann man berufen und alle noch ausstehenden Posten gelten machen.
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Ich hätte ein paar Fragen, vielleicht kann mir diese bitte wer beantworten:
Da wir jetzt ja gemeinsam ein Kind haben muss ich auch meinen Lebensgefährten anführen oder?
Ich habe im Jahr 2013 im Jänner Wochengeld (rd. 1900,--) bekommen, dann das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und ab Dezember hab ich wieder gearbeitet (rd. EUR 1570 brutto und rd EUR 1.150,-- netto). Kann mein Lebensgefährte dann auch den Alleinverdienerabsetzbetrag auswählen?
Ich hab zwar die Familienbehilfe bekommen, aber da ich fast keine Lohnsteuer gezahlt hab, kann er dann den Kinderfreibetrag mit EUR 220,-- absetzen?
Wir haben auch eine Krankenversicherung für die Kleine. Diese steht allerdings bei der Finanzamtsbestätigung von der Versicherung bei mir oben, weil wir eine gemeinsame Familienpolizze haben, da wir nicht verheiratet sind, hat mein Lebensgefährte eine eignene Polizze. Kann er auch den Betrag für die Kleine absetzen oder würde das nur bei mir gehen, was ja sinnlos ist, weil ich eh schon selbst genug zum absetzen hab, aber nur rd. 90,-- Lohnsteuer bezahlt hab.
Danke schon mal im voraus für eure Antworten.
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würde mich über Tipps sehr freuen und sag schon mal Danke
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die Kurkosten (deine Eigenanteil) kannst du als außergewöhnliche Belastung reinnehmen, nach Abzug einer Haushaltsersparnis
Kurkosten [nach Abzug einer anteiligen Haushaltsersparnis für Verpflegung (Vollpension) in Höhe von 5,23 Euro täglich
Rezeptgebühren, etc sind als Krankheitskosten bei den außergewöhnlichen Belastungen einzutragen
hier hast du allerdings einen steuerlichen Selbstbehalt von ca 1Bruttomonatsgehalt, wenn du zb 2000€ brutto im Monat verdienst und "nur" 400€ Krankheitskosten pro Jahr hast, dann wird sich das nicht auswirken.
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Grundsätzlich können im österreichischen Einkommensteuersystem Kosten nur von jener Person steuerlich geltend gemacht werden, die diese Kosten wirtschaftlich getragen hat und für welche diese auch angefallen sind. Abweichend davon können bestimmte Kosten im Rahmen der „Sonderausgaben“ und „außergewöhnlichen Belastungen“ auch für Angehörige geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Sonderausgaben sind folgende Kosten, welche für den nicht dauernd getrennten (Ehe-)Partner oder für die Kinder geleistet werden, betroffen:
Prämien für bestimmte Personenversicherungen (z.B. freiwillige Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherungen sowie Lebensversicherungen)
Aufwendungen zur Wohnraumschaffung und –sanierung
Kirchenbeiträge
also JA
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Ich habe mal eine Frage zur Wohnraumschaffung:
1. Da muss es immer um Neubau gehen oder kann man auch Kosten der Wohnraumsanierung (bestehende Altwohnung) absetzen?
2a. Wir sind 2 Kreditnehmer und zahlen einen gemeinsamen Kredit. Beispiel: Monatlich 1000€ Kredit.
Wie kann man diese Kosten nun absetzen, wenn beide dies als Sonderausgaben angeben.
Jeder dann 500€?
2b: Angenommen im nächsten Jahr ist nur noch ein Alleinverdiener vorhanden. Kann er dann die ganzen 1000€ als Sonderausgaben (ist eh begrenzt) absetzen?
3. Ich war im vergangenen Jahr beim Wahlarzt und habe ja einen bestimmten Betrag von der Krankenkasse zurückbekommen. Beispiel RE 80€, KK zahlt 60€
Welche Summe nehme ich nun als Arztkosten? 20€ Differenz oder die 80€??
DANKE!
@carry
@claudsch1980
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Muss ich da auch auf einen Jahreslohnzettel warten?
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Wenn du nur KbG bekommst, das ganze Jahr über und keine sonstige Lohn- oder Gehaltseinkünfte hast, dann kannst du noch so viele Abschreibposten haben, man bekommt nix zurück.
Es kann aber auch sein, dass die Lohnzetteln deiner Arbeitgeber noch nicht da sind....die haben noch Zeit diese zu übermitteln.. Ob da aber die Vorberechnung bereits aktiv ist, weiß ich nicht..
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Nein, das gibt es in der Karenz nicht. (wenn nur Kbg-Bezug) - außer du bist Alleinerzieherin....dann gibt es schon was zurùck