Kreditgebühren zurückfordern - Erfahrung

Hat hier jmd bei seiner Bank schon die Kreditgebühren zurückgefordert? Sehe immer wieder Werbung von Prozessfinanzierern, die wollen dann aber ein Drittel davon. Da hier ja doch manche Eigenheime haben, betrifft das ja vielleicht auch andere?

Kommentare

  • Ich würde Mal im energiesparforum nachfragen.. da sind viele mit Kredit und wissen.
    zilly
  • Selbst hab ichs noch nicht gemacht, aber genau dieses Drittel an einen Prozessfinanzierer würd mich auch stören. Ists halbwegs überschaubar, würd ich zuerst eher direkt bei der Bank bzw. mit Konsumentenschutz schauen und nicht gleich was abgeben. Auch würd mich für die Zukunft interessieren, ob jemand das ohne Umweg durchgezogen hat.
  • Das hängt stark von der Bank ab. Auf der AK-Website wird das ausführlicher erläutert.

    In unserem konkreten Fall: wir hatten einen Kredit bei der Raiffeisen Bausparkassa und lt. AK OÖ sollen wir mit einer Anfrage noch ca. 1 Jahr warten, da es aktuell Verhandlungen gibt.
    Ansonsten bekommt ggf. direkt eine Absage bzw. ein sehr minimalistisches Angebot.
    zilly
  • bearbeitet 21. März, 01:02
    Ja

    Bei einem Kredit alles inkl Zinsen bekommen
    Beim zweiten sind wir beim OGH angelangt - bis jetzt immer gewonnen aber gegenseite beeinsprucht alles. Läuft schon 2 Jahre, wir sind ein Musterfall

    Haben es über den Verbraucherschutzverein gemacht und deren Anwalt verrechnet mit unserem Rechtsschutz. Wenn man den nicht hat behalten sie wenn man gewinnt 30%, wenn man verliert 0, ist also ohne Risiko. Aber Rechtsschutz ist natürlich besser weil man da alles bekommt

    Leider seid ihr spät dran, mit manchen Banken wird eine Quote verhandelt also keine Fälle mehr angenommen

    Aber ihr könnt die Bank direkt anschreiben- die bieten meist sofort 50% vergleich an
    zilly
  • bearbeitet 21. März, 01:05
    quadrifoglio schrieb: »
    Selbst hab ichs noch nicht gemacht, aber genau dieses Drittel an einen Prozessfinanzierer würd mich auch stören. Ists halbwegs überschaubar, würd ich zuerst eher direkt bei der Bank bzw. mit Konsumentenschutz schauen und nicht gleich was abgeben. Auch würd mich für die Zukunft interessieren, ob jemand das ohne Umweg durchgezogen hat.

    Und wer soll dann den Anwalt bezahlen und die Gerichtskosten?
    Vor 3 Jahren als das losging haben die Banken einem was gepfiffen, erst seit dem OGH Urteil letzten Herbst sind sie kooperativ
  • melly210melly210

    3,489

    bearbeitet 21. März, 16:17
    Es kommt sehr auf die Bank an. Manche zahlen mittlerweile. Die die wir haben (Bank Austria und Start Bausparkasse) weigern sich bisher. Wir haben uns deshalb mal den VSV Sammelklagen angeschlossen. Die 30 % werden nur abgezogen falls es wirklich den Klagsweg geht und man keine Rechtschutzversicherung hat. In vielen Fällen läuft es aug Vergleiche hinaus. Sobald der Vergleich ausgehandelt ist, kann man sich nicht mehr anschließen. Dh besser gleich anmelden.
  • Sobald der OGH ein offizielles Urteil für alle Banken spricht, müssen die Banken zurückzahlen. Egal, ob man in einer Sammelklage ist oder war. Ist zumindest üblicherweise so. Mir wurde von der AK auch gesagt, ich solle noch aufs OGH Urteil warten und nicht nur diese Sondersachen. Ist alles offenbar nicht ao einfach.
    zilly
  • Nilly schrieb: »
    Sobald der OGH ein offizielles Urteil für alle Banken spricht, müssen die Banken zurückzahlen. Egal, ob man in einer Sammelklage ist oder war. Ist zumindest üblicherweise so. Mir wurde von der AK auch gesagt, ich solle noch aufs OGH Urteil warten und nicht nur diese Sondersachen. Ist alles offenbar nicht ao einfach.

    Es gibt bereits OGH Urteile - die Fälle sind oft individuell
    zillymelly210
  • @BabyMama25 genau das meine ich. Die sind zu individuell. Die AK meinte man solle ein Allgemeines, wie damals bei den Fitnessstudigebühren abwarten.
  • melly210melly210

    3,489

    bearbeitet 22. März, 10:48
    Nilly schrieb: »
    @BabyMama25 genau das meine ich. Die sind zu individuell. Die AK meinte man solle ein Allgemeines, wie damals bei den Fitnessstudigebühren abwarten.

    Soweit ich weiß wurden Kreditbearbeitungsgebühren vom OGH prinzipiell als zulässig beurteilt, mit strengen Auflagen die viele Banken nicht eingehalten haben. Eine Ausnahme sind hier Kredite bei Bausparkassen. Da gibt es ein laufendes Verfahren um zu sehen ob Gebühren in Verbindung mit einem Bausparvertrag generell überhaupt zulässig sind. Aber bei den klassischen Banken werden halt einzeln pro Bank die konkreten Ausgestaltungen beklagt. Es wurden bisher alle Verfahren zugunsten der Kunden entschieden. Ich schätz es wird halt drauf ankommen bei welcher Bank man ist, und ob die Verfahren gegen die schon durch ist.
    zilly
  • melly210 schrieb: »
    Nilly schrieb: »
    @BabyMama25 genau das meine ich. Die sind zu individuell. Die AK meinte man solle ein Allgemeines, wie damals bei den Fitnessstudigebühren abwarten.

    Soweit ich weiß wurden Kreditbearbeitungsgebühren vom OGH prinzipiell als zulässig beurteilt, mit strengen Auflagen die viele Banken nicht eingehalten haben. Eine Ausnahme sind hier Kredite bei Bausparkassen. Da gibt es ein laufendes Verfahren um zu sehen ob Gebühren in Verbindung mit einem Bausparvertrag generell überhaupt zulässig sind. Aber bei den klassischen Banken werden halt einzeln pro Bank die konkreten Ausgestaltungen beklagt. Es wurden bisher alle Verfahren zugunsten der Kunden entschieden. Ich schätz es wird halt drauf ankommen bei welcher Bank man ist, und ob die Verfahren gegen die schon durch ist.


    Nein das stimmt so nicht.

    OGH hat prozentuell berechnete Kreditgebühren bei einer Bank, als unzulässig beurteilt.

    https://www.verbraucherschutzverein.eu/news-ogh-festigt-judikatur-kreditbearbeitungsgebuehr/

    Nun muss man halt mit jeder Bank so einen Prozess führen. Die Banken lenken aber mittlerweile auf dem Rechtsweg meist schnell ein.

    Santander zahlt schon auf eigene Faust zurück.
    zilly
  • @BabyMama25 deshalb habe ich ja geschrieben "mit strengen Auflagen". Sie wurden wenigstens bisher nicht prinzipiell für unzulässig erklärt, aber die konkrete Ausgestaltung fast immer. Dh das sind alles so Einzelurteile. Ggf kommt bei Bausparkrediten noch ein generelles Verbot.

    Mit manchen Banken, u a Santander, gibt es mittlerweile Vergleiche. Mit vielen aber noch nicht.
  • Bei der Bawag kann man noch bis 31.03. direkt auf der Homepage ein Formular ausfüllen.
    Ich habe das gestern (dank der Info hier) gemacht und heute gleich den Bescheid bekommen mit der Summe, die rückerstattet wird.

    Bei der Bank Austria muss ich noch nachfragen, wie und ob das funktioniert. Wir haben den Kredit bei der Bawag nämlich 2020 zur Bank Austria umgeschuldet. Da waren ja vermutlich genau so die zu hohen Gebühren 🤔
  • Wie viel bekommt man in Summe ca zurück bzw. wie viel ist angemessen?

    Wir haben für zwei Kredite ca 5.000 € Geld Bereitstellungsgebühr bezahlt + einige aufgeschlüsselte kleinere Posten
  • bearbeitet 23. März, 21:34
    BabyMama25 schrieb: »
    melly210 schrieb: »
    Nilly schrieb: »
    @BabyMama25 genau das meine ich. Die sind zu individuell. Die AK meinte man solle ein Allgemeines, wie damals bei den Fitnessstudigebühren abwarten.

    Soweit ich weiß wurden Kreditbearbeitungsgebühren vom OGH prinzipiell als zulässig beurteilt, mit strengen Auflagen die viele Banken nicht eingehalten haben. Eine Ausnahme sind hier Kredite bei Bausparkassen. Da gibt es ein laufendes Verfahren um zu sehen ob Gebühren in Verbindung mit einem Bausparvertrag generell überhaupt zulässig sind. Aber bei den klassischen Banken werden halt einzeln pro Bank die konkreten Ausgestaltungen beklagt. Es wurden bisher alle Verfahren zugunsten der Kunden entschieden. Ich schätz es wird halt drauf ankommen bei welcher Bank man ist, und ob die Verfahren gegen die schon durch ist.


    Nein das stimmt so nicht.

    OGH hat prozentuell berechnete Kreditgebühren bei einer Bank, als unzulässig beurteilt.

    https://www.verbraucherschutzverein.eu/news-ogh-festigt-judikatur-kreditbearbeitungsgebuehr/

    Nun muss man halt mit jeder Bank so einen Prozess führen. Die Banken lenken aber mittlerweile auf dem Rechtsweg meist schnell ein.

    Santander zahlt schon auf eigene Faust zurück.


    Genau so ist es. Die prozentuale Bearbeitungsgebühr des Darlehensbetrags wurde als unzulässig eingestuft. Denn warum sollte jemand mit 500 t Kreditbetrag mehr als einen mit 100 t zahlen? Der Bearbeitungsaufwand sollte der gleiche sein, die gleichen Prozessschritte usw.
    Das gilt auch für Bausparkassen! Sie zahlen bereits tw. auch schon zurück.

    Die Bearbeitungsgebühr ist an sich nicht verboten und wird denk ich auch nicht passieren. Die Banken haben auch schon alle umgestellt. Ist jetzt normalerweise ein fester Betrag und wird tw. anders bezeichnet oder argumentiert. Sowohl bei Banken als auch bei Bausparkassen.

    zilly
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