Kurze Frage? Schnelle Antwort! #46 🧐

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Kommentare

  • Mohnblume88Mohnblume88

    5,333

    bearbeitet 28. August, 22:41
    Wenn das Kind am 1.9. sechs Jahre wird, dann kommt es gleich in die Schule, aber wenn es am 2.9. sechs wird, erst im Jahr drauf?
    Versteh ich das richtig? 🤨
    Dachte Stichtag 1.9. heißt, dass man ab da dann im Folgejahr in die Schule kommt.

    Auszug von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/schulen/Seite.110002


    „Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.“

  • @Mohnblume88 Dem Auszug nach, den du hinzugefügt hast, würde ich das auch so verstehen. Ein Kind, das am 1.9 geboren wurde, hat sein 6. Lebensjahr am 31.08 vollendet und ist somit mit seinem 6. Geburtstag schulpflichtig.

    Ich habe aber gelesen, dass man ein Kind, das eigentlich schon schulpflichtig wäre, dessen ET aber im September lag, auf Wunsch der Eltern auch erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Allerdings muss es dann in die Vorschule glaube ich. Ich kenne jetzt nicht das genaue Problem. Aber vielleicht könnte das helfen 🤷🏼‍♀️
  • @lydiaz24 wir haben ein Zeolith mit speziellen Duft in die Sandkiste gegeben welche die Katzen nicht mögen und ungiftig ist.

    Von der Firma Lithos Natural.
    Riecht am Anfang etwas streng, der Duft verfliegt aber dann wieder.
    Und wir haben noch ein Netz mit Gummizug rund um die Sandkiste für die Nacht oder wenn wir mal über mehrere Tage nicht spielen.
    lydiaz24
  • sabsie4517 schrieb: »
    @Mohnblume88

    Ich habe aber gelesen, dass man ein Kind, das eigentlich schon schulpflichtig wäre, dessen ET aber im September lag, auf Wunsch der Eltern auch erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Allerdings muss es dann in die Vorschule glaube ich. Ich kenne jetzt nicht das genaue Problem. Aber vielleicht könnte das helfen 🤷🏼‍♀️

    Ja, das stimmt, das Kind kann entweder 1 Jahr länger in den Kiga (allerdings ohne Ansprüche, falls es die davor 3 Jahre hatte - zB Integrationskind, also es befindet sich in einer Art „Zwischenwelt“) oder 1 Jahr Vorschule.

    Mir raten eig alle Eltern von August-Kindern, dass man möglichst im September entbindet, sodass das regulär ohne Vorschule läuft.
    Mein Baby kann natürlich jederzeit von allein kommen, aber falls ich mit einleitenden Maßnahmen starte, dann mach ich das sicherheitshalber ab 2.9. 😂
    Davon abgesehen, dass ma eh nie weiß, ob das Kind mal eine Regelschule besuchen wird. Aber das weiß man halt einfach nicht.
  • Weiß jemand ob es beim Mutterschutz auch eine maximale Obergrenze gibt wie beim Eakbg? Und hat schon mal jemand auf eine Erhöhung angesucht?
  • sunha13 schrieb: »
    Weiß jemand ob es beim Mutterschutz auch eine maximale Obergrenze gibt wie beim Eakbg? Und hat schon mal jemand auf eine Erhöhung angesucht?

    Meinst du das Wochengeld? Da gibt es meines Wissens nach keine Beschränkung in der Höhe.
    Und was meinst du mit Erhöhung ansuchen? Das wird ja von deinem Gehalt berechnet. Oder meinst du, es wurde falsch berechnet? Wenn man normalerweise zb Provisionen erhält, muss das auch berücksichtigt werden bei der Berechnung des Wochengeldes.
  • sulmtalersulmtaler

    782

    bearbeitet 09:56 Uhr
    @Mohnblume88 Auf was du alles achten musst 😂. Das ist wirklich eher unflexibel und ich glaub auch bundesländerabhängig. Aber wie es dann bei deinem Kind sein wird?

    Ich kenn einen Fall, da wollten die Eltern das Ende August Kind noch ein Jahr länger im Kindergarten lassen und hatten keinen Chance.

    Eine Freundin meiner Tochter, die Anfang September Geburtstag hat, musste diverse Aufnahmegespräche führen und zum Arzt usw, damit sie schon ein Jahr früher beginnen kann.
  • Mohnblume88Mohnblume88

    5,333

    bearbeitet 10:04 Uhr
    @sulmtaler im Endeffekt hab ichs eh nicht in der Hand, aber ich beschäftige mich halt jetzt damit 😅

    Manchmal ist das wirklich nicht so einfach und man muss sich den Richtlinien beugen.
    Nachdem ich (trotz Mai-Kind, also eh nicht soooo jung) ein sehr unreifes Kind war, könnten meine Töchter auch so sein und deshalb denk ich an sowas. Ich war gut in der Schule, aber zB die Themen in der Unterstufe haben mich ab der 1. Klasse sehr überfordert.
    sulmtaler
  • @Mohnblume88 Ja, versteh ich! Es wäre ja besser, dass es die Möglichkeit gibt den Schulstart zumindest für August und September Kinder individuell zu entscheiden.

    Es ist eben zu unterschiedlich.
  • Also bei uns in NÖ gibts keine Vorschule... Und egal wann das Kind geboren ist wenn es am 1.9. 6 Jahre ist kommt es in die Schule - auch wenn es etliche Atteste gibt dass das Kind noch nicht schulreif ist...
    Denen ist lieber dass die Schüler die 1. Klasse wiederholen, betrifft bei uns in der Schule immer so 3 Kinder pro Jahr.
  • @Kathyxox Vorschule in der 1. Klasse integriert gibt's aber schon bei euch, oder? Eigene vorschlklassen gibt's nicht an alle Schulen, an manchen (auch in nö, aber wahrscheinlich eher in Städten) aber schon.
    Es heißt streng genommen nicht erste Klasse wiederholen, sondern die Kinder werden zurück gestellt. Aber ich weiß was du meinst, je nachdem wie's der/die Klassenlehrer:in vermittelt kann es sein, dass es sich für Kind und Eltern wie sitzen bleiben anfühlt...

    @Mohnblume88 bis dein Kind 6 Jahre alt ist, könnte sich das wieder ändern, wer weiß... Aber ich verstehe, dass dich das jetzt schon beschäftigt, ich wäre da auch so und bin froh, dass unsre Kinder mit April und Dezember weder die ältesten noch die jüngsten in der Klasse sein werden.

    Ich bin selbst als Augustkind erst mit 7 in die Schule gekommen, war aber ein Kampf für meine Mama (vorschlklasse gab's in dem jahr nicht, sonst wär's einfacher gewesen...). Ich war ein Jahr länger im Kindergarten, das wäre heutzutage so nicht mehr möglich. Mein Mann ist Anfang September geboren und brauchte ein psychologisches Gutachten, dass er schon ein paar Tage vor dem 6. Geburtstag in die Schule gehen durfte. Auch das dürfte damals einfacher gewesen sein als heute.
    Meine Cousine durfte ein Jahr später, weil ende August geboren, aber ET im September. Das ist 5 Jahre her. War halt Glück wegen dem ET...

    Ja, wer am 1.9. geboren ist, ist am 6. Geburtstag (bzw ein paar Tage später wenn Wochenende oder Westösterreich) schon ein Schulkind. Ich dachte bis vor kurzem auch, der Stichtag wäre einen Tag vorher, aber entweder wurde es geändert oder ich hab's vorher nicht gecheckt.
  • @wölfin ich weiß auch nicht, ob ichs vorher einfach nicht gecheckt hab 😬 Stichtag ist ein missverständlicher Ausdruck in dem Fall.

    Stimmt jedenfalls, dass sich da wieder was ändern könnte bis wir so weit sind 😂

    Bei den 1.9. (und davor) geborenen ist die Sache mit dem Kindergarten die, dass man schon mit 3 wissen müsste, ob man normal einschult oder 1 Jahr später.
    Denn wenn 1 Jahr später, dann ist das Kind 2x als „Kleine“ im Kiga, dann folgt Mittlere u Schulanfänger.
    Aber man kann nicht sagen, mach die Phase. Kleine, Mittlere, Schulanfänger durch und bei Bedarf noch ein Jahr Schulanfänger. Das geht nicht laut der Kiga-Leitung. Man kann schon im Kiga bleiben, aber ohne dieser Bezeichnung und entsprechenden Aufgaben. Und man hat keine Sicherheit, dass es einen Platz gibt. Im blödesten Fall muss das Kind raus aus dem Kiga. Weiters gibts keinen Anspruch auf Förderbedarf, der bis zu dem Zeitpunkt möglicherweise gegolten hat. Klingt komisch, ist aber so.

  • @blackcherry1991 sorry 😄 ja natürlich mein ich das Wochengeld.
    Und ich hab auf der AK Seite gelesen das man auch unter gewissen Umständen dann eine Erhöhung des Eakbg ansuchen kann bei der Sozialversicherung aber da steht eben sonst Nix also nicht wie oder unter welchen Voraussetzungen.
  • VogiVogi

    1,449

    Also, einfach so ein jahr länger im Kindergarten bleiben geht nicht. Egal wo in Österreich. Ein jahr länger geht nur dann, wenn der errechnete ET im September ist, das kind aber früher gekommen ist. Nennt sich "Frühchenregelung", wobei ich mir gerade nicht 100% sicher bin ob das wirklich nur Frühchen betrifft oder generell alle kinder die "zu früh" gekommen sind, also auch wenn es nur ein tag ist.
    Vor ein paar jahren war der Stichtag noch der 31.8. Das wurde auf den 1.9 geändert. Ist glaub ich erst ein oder zwei jahre so. Sollte das kind, durch die Frühchen Regelung ein jahr länger bleiben, oder weil es erst am 3.9 geboren ist,... ob es dann 2 jahre zu den jungen kindern gehört oder zwei jahre zu den mittleren oder zwei jahre zu den kindern im letzten Kindergartenjahr,... das hängt vom Kindergarten ab. Aber ich kann ja nicht mit 3 sagen ob min kind emotional, sozial oder kognitiv soweit ist, dass ich die Frühchenregelung in Anspruch nehme oder nicht 🤷‍♀️ also das find ich ein bissl blöd.
    Und so viel ich weiß gibt es auch in NÖ Vorschulklassen, aber es kommt immer auf den Bedarf und die schule drauf an ob sie eine machen, ob sie in die erste Klasse integriert ist, oder ob es keine gibt 🤷‍♀️ was wirklich besser ist, kommt in jedem fall aufs kind individuell an. Auch als Pädagogin würde ich nicht pauschal sagen, ich finde früher Einschulung gut oder schlecht 🤷‍♀️ kommt wirklich aufs kind drauf an.
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