Wenn das Kind am 1.9. sechs Jahre wird, dann kommt es gleich in die Schule, aber wenn es am 2.9. sechs wird, erst im Jahr drauf?
Versteh ich das richtig? 🤨
Dachte Stichtag 1.9. heißt, dass man ab da dann im Folgejahr in die Schule kommt.
„Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.“
@Mohnblume88 Dem Auszug nach, den du hinzugefügt hast, würde ich das auch so verstehen. Ein Kind, das am 1.9 geboren wurde, hat sein 6. Lebensjahr am 31.08 vollendet und ist somit mit seinem 6. Geburtstag schulpflichtig.
Ich habe aber gelesen, dass man ein Kind, das eigentlich schon schulpflichtig wäre, dessen ET aber im September lag, auf Wunsch der Eltern auch erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Allerdings muss es dann in die Vorschule glaube ich. Ich kenne jetzt nicht das genaue Problem. Aber vielleicht könnte das helfen 🤷🏼♀️
@lydiaz24 wir haben ein Zeolith mit speziellen Duft in die Sandkiste gegeben welche die Katzen nicht mögen und ungiftig ist.
Von der Firma Lithos Natural.
Riecht am Anfang etwas streng, der Duft verfliegt aber dann wieder.
Und wir haben noch ein Netz mit Gummizug rund um die Sandkiste für die Nacht oder wenn wir mal über mehrere Tage nicht spielen.
Ich habe aber gelesen, dass man ein Kind, das eigentlich schon schulpflichtig wäre, dessen ET aber im September lag, auf Wunsch der Eltern auch erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Allerdings muss es dann in die Vorschule glaube ich. Ich kenne jetzt nicht das genaue Problem. Aber vielleicht könnte das helfen 🤷🏼♀️
Ja, das stimmt, das Kind kann entweder 1 Jahr länger in den Kiga (allerdings ohne Ansprüche, falls es die davor 3 Jahre hatte - zB Integrationskind, also es befindet sich in einer Art „Zwischenwelt“) oder 1 Jahr Vorschule.
Mir raten eig alle Eltern von August-Kindern, dass man möglichst im September entbindet, sodass das regulär ohne Vorschule läuft.
Mein Baby kann natürlich jederzeit von allein kommen, aber falls ich mit einleitenden Maßnahmen starte, dann mach ich das sicherheitshalber ab 2.9. 😂
Davon abgesehen, dass ma eh nie weiß, ob das Kind mal eine Regelschule besuchen wird. Aber das weiß man halt einfach nicht.
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Kommentare
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Versteh ich das richtig? 🤨
Dachte Stichtag 1.9. heißt, dass man ab da dann im Folgejahr in die Schule kommt.
Auszug von https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bildung_und_ausbildung/schulen/Seite.110002
„Ein Lebensjahr ist mit Ablauf des dem Geburtstag vorangehenden Tages vollendet. Daher beginnt für ein am 1. September geborenes Kind die Schulpflicht mit seinem 6. Geburtstag. Hat ein Kind am 2. September oder danach seinen 6. Geburtstag, ist es erst mit 1. September des Folgejahres schulpflichtig.“
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Ich habe aber gelesen, dass man ein Kind, das eigentlich schon schulpflichtig wäre, dessen ET aber im September lag, auf Wunsch der Eltern auch erst ein Jahr später schulpflichtig wird. Allerdings muss es dann in die Vorschule glaube ich. Ich kenne jetzt nicht das genaue Problem. Aber vielleicht könnte das helfen 🤷🏼♀️
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Von der Firma Lithos Natural.
Riecht am Anfang etwas streng, der Duft verfliegt aber dann wieder.
Und wir haben noch ein Netz mit Gummizug rund um die Sandkiste für die Nacht oder wenn wir mal über mehrere Tage nicht spielen.
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Ja, das stimmt, das Kind kann entweder 1 Jahr länger in den Kiga (allerdings ohne Ansprüche, falls es die davor 3 Jahre hatte - zB Integrationskind, also es befindet sich in einer Art „Zwischenwelt“) oder 1 Jahr Vorschule.
Mir raten eig alle Eltern von August-Kindern, dass man möglichst im September entbindet, sodass das regulär ohne Vorschule läuft.
Mein Baby kann natürlich jederzeit von allein kommen, aber falls ich mit einleitenden Maßnahmen starte, dann mach ich das sicherheitshalber ab 2.9. 😂
Davon abgesehen, dass ma eh nie weiß, ob das Kind mal eine Regelschule besuchen wird. Aber das weiß man halt einfach nicht.