Nach Elternkarenz in Bildungskarenz - Wer noch?

15681011

Kommentare

  • @natileeee nein es kann sich überschneiden, so meine Info. Wäre bei mir nämlich dann genauso ein Fall wo Studium im September startet und KGB-Bezug läuft bis Oktober. Es muss sich dann lediglich überschneiden weil dazwischen quasi kein Tag Pause sein darf sonst hast du keinen Anspruch auf Bildungskarenz gleich danach 😬
    natileeee
  • natileeee schrieb: »
    Hallo ihr Lieben.

    Hat jemand eine Erfahrung damit, wenn man mit einem Kurs bereits in der Elternkarenz starten würde? Würde dies Probleme beim AMS machen? Oder muss der erste Tag des Kurses definitiv am ersten Tag der Bildungskarenz starten?

    Danke im Voraus.

    Hallo, also ich habe mein Studium noch während meiner Arbeitszeit bekommen, dann so gut es ging in der Karenz weitergeführt und bin dann direkt in die Bildungskarenz gestartet, war ein fließender Übergang während dem Semester, alles kein Problem, solange man die Fristen nicht übersieht und innerhalb von 6 Monaten den geforderten Erfolg navchweisen kann. :)
    natileeee
  • @Surfergirl hier findest du auch Antworten bzw. kannst deine Fragen stellen, sind mehrere dabei die ein Studium machen / gemacht haben
    Surfergirl
  • Hallo! Hat jemand Erfahrung mit den Onlinekursen von AFFS/Bildak? Möchte demnächst meine Bildungskarenz nach Elternkarenz beginnen und bin noch am Vergleichen der verschiedenen Institute. Ich suche eine seriöse Weiterbildungen die auch anerkannt wird und trotzdem kein Vermögen kostet. LG Cornelia
  • Hallo! Bin ebenfalls gerade bei der Recherche bzgl. Bildungskarenz. Würde für mich zwar erst im Herbst 2022 losgehen, aber man kann ja nie früh genug anfangen zu recherchieren ;-) AFFS/Bildak hatte ich bis dato noch gar nicht auf dem Schirm. Ist auf alle Fälle günstiger als z.B. Austrian Management Center (www.mba-studium.at). Würde mich auch interessieren, ob da jemand von euch Erfahrungen hat?
  • Hallo!
    Ich mache gerade einen Fernlehrgang bei der BILDAK und kann das nicht empfehlen. Du bekommst lediglich seitenweise Skripten und gehst dann zur Prüfung. Das Geld ist in Bücher besser investiert. Sehr gute Erfahrung habe ich beim BFI gemacht. Die haben auch online sehr gute Kurse. Skript, Podcasts, Videotutorials, online Übungsfragen und online Prüfung. So macht eine Fernlehre auch Spaß.
    christinchen87ednah97
  • Hallihallo, ich würde mich auch für eine Vortbildung interessieren.
    Im Gesundheitsbereich.
    Was macht Ihr so?
    Hat wer Erfahrung mit der Vitalakatemie?
  • Ich fange am Dienstag mit der Bildungskarenz an. Mache einen Diplomlehrgang beim Austrian Management Center. Bisher schaut das mal alles sehr gut und professionell aus und wurde sehr freundlich beraten. Aber die Kompletten Unterlagen gibts erst bei Start. Lass mich überraschen und halte euch auf dem laufenden.
    christinchen87
  • @claudia_e_1980 Ja, das würd mich sehr interessieren, wie das abläuft! Darf ich fragen, welchen Diplomlehrgang du machst?
  • Starte mit Projektmanagement. Sollte mir auch beruflich was bringen.
    christinchen87
  • @claudia_e_1980 kannst du dann vielleicht berichten wie so der Aufwand ist und wie allss abläuft? Möchte auch nächstes Jahr auch Projektmanagement machen
  • Werde dich gerne auf dem laufenden halten. :)
  • Ich mache diesen sehr umfang- und hilfreichen Thread wieder auf, und zwar mit drei Fragen, zu denen ich keine Infos gefunden habe (liegt es etwa daran, dass sie ohnehin selbsterklärend sind?):

    .) Können beide Elternteile im gleichen Haushalt gleichzeitig in Bildungskarenz gehen? Müsste wohl der Fall sein, da ja auch Partner ohne Kinder gleichzeitig gehen können.
    .) Kann ich als Vater im Sinne des KBG-Modells "12+2" für zwei Monate in Elternkarenz sein, während die Mutter schon mit der Bildungskarenz beginnt? Ich habe weder im Mutterschutzgesetz noch im Väterkarenzgesetz etwas gefunden, was dagegen sprechen würde. Bloß die gleichzeitige Elternkarenz ist nur für ein gemeinsames Monat möglich.
    .) Wenn beide Elternteile in Bildungskarenz sind: Sind 16 oder 20 Stunden nachzuweisen?

    Plan wäre wie folgt (Geburt *05.06.2021):
    .) Mutter bis 04.06.22 Elternkarenz
    .) Vater 05.06.22-04.08.22 Elternkarenz
    .) Mutter 05.06.22-04.02.23 Bildungskarenz
    .) Vater 05.08.22-04.10.22 Bildungskarenz

    Vielen Dank für eure Unterstützung!

    LG Chris
  • @ChrisE sollte gehen, ich war auch BK während der EK von meinem LG. Man muss halt jeweils am Tag nach dem KBG starten. Und ihr müsst halt drauf gefasst sein dass es abgelehnt wird. Anscheinend sind da Verschärfungen geplant.

    Zum Stundenausmaß: Hier in Linz kannte ich Fälle die für 16 Stunden eine Bestätigung der Stadt brauchten dass kein Krabbelstubenplatz zur Verfügung steht. Die Stadt stellt aber sowas nicht aus weil sie dir im Notfall schon einen besorgen könnten.
    ChrisE
  • Ich kann dir zur dritten Frage was sagen: wie @itchify geschrieben hat, es sind grundsätzlich 20 Std., außer es ist unmöglich einen Betreuungsplatz zu finden. Das gibts in meinem Freundes- u Bekanntenkreis nur am ländlichsten Land u nicht mal da. Also stellt euch lieber mal auf 20 Std. ein.
  • @Mohnblume88 Danke für den Hinweis, mit 20 Stunden hätte ich nicht gerechnet. Wie alt waren denn die Babys in den Fällen, in denen die 16 Stunden nicht genehmigt wurden? Ich würde die einjährige Bildungskarenz nämlich beginnen, wenn mein Sohn 9,5 oder 11,5 Monate alt ist. Gilt das denn selbst für unter Einjährige?
  • @bauchzwerghöhle kommt drauf an, ab welchem Alter die Kinder genommen werden. Meine Tochter war 12 Monate und da gibts in Linz Betreuungsplätze. Bei meiner Freundin in Niederneukirchen gibts nix für so Kleine, ihr wurden die 16 Std. gewährt.
    Das „Witzige“ bei uns war ja auch, dass ich mit den Monaten der BK wirklich eine Betreuung in Erwägung gezogen hab, weil ich es zeitlich nicht mehr geschafft hab. Da hätt ich dann für 4 Wochen einen Platz in Urfahr bekommen - ich mein, das ist doch irrsinnig (so kurz u so weit weg). Hab den abgelehnt und meisterte somit die 20 Std. mit Kind daheim. Würd ich im Nachhinein nicht mehr machen, zumindest irgendwer aus der Familie wär hilfreich.
  • @Mohnblume88
    Danke für die Auskunft! Wer muss denn die Bestätigung ausstellen, dass es keinen Platz gibt? Ich wohne in Wien und es gibt natürlich die städtischen Kindergärten, aber es gibt ja auch andere Träger (wie die Kinderfreunde oder private Anbieter) und Tagesmütter. Die Bestätigung, dass bei Anbieter XY kein Platz mehr frei ist, sagt ja in einer Großstadt eigentlich überhaupt nichts aus, aber ich kann ja auch nicht alle Krabbelstuben Wiens abklappern. Darf da jeder so eine Bestätigung ausstellen? Nur die Stadt Wien? Kindergärten in Wohnumgebung? Allgemein wäre interessant, welche Fahrzeit zumutbar ist, weil wir während der Bildungskarenz vom einen Ende Wiens zum anderen ziehen werden. Wie war denn das bei dir in Linz?

    Ich möchte meinen Sohn übrigens nicht so früh in den Kindergarten geben, alleine schon wegen Corona. Unterstützung von pensionierten Großeltern gibt's zum Glück.
    Die 16 Stunden waren mir ursprünglich nicht wichtig, weil ich ein Masterstudium beginnen wollte und da die geforderten Semesterwochenstunden unabhängig von Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind. Jetzt habe ich allerdings einen Laudiuslehrgang gefunden, der mich wirklich interessiert. Bei Laudius macht's aber leider einen Unterschied.
  • @bauchzwerghöhle könnt schwierig werden in Wien, denn da wird es genauso wie in Linz unendlich viele (theoretische) Möglichkeiten der Betreuung geben. Kann mir nicht vorstellen, dass dir das jemand schreibt.
    Ich war auch bei Laudius. Welcher Kurs hats dir da angetan? Ich hab da welche gemacht, da war ich wirklich 20 Std. dran, dann wiederum einer, der tatsächlich nur 6 Std. pro Woche verschlungen hat.
  • @Mohnblume88

    Das ist echt schade...

    Der Lehrgang "Kinder- und Jugendbuchautor/-in" klingt für mich perfekt. Ich bin Deutschlehrerin und habe kurz vor der Geburt meines Sohnes mein erstes Buch "fertig" geschrieben. Mit "fertig" meine ich, dass ich zwanzig Printexemplare bestellt habe, um damit Feedback von Familie, FreundInnen und Kolleginnen einzuholen, damit ich das Buch eventuell überarbeiten und als Manuskript bei einem Verlag einreichen kann. Falls ich dazukomme, möchte ich das Schreiben sehr gerne weiterverfolgen. Ich kann mir allerdings gut vorstellen, dass ich im Alltag mit Kleinkind einen Anlass brauche, um überhaupt irgendwie weiterzukommen. Ideen für eine Fortsetzung schwirren mir schon seit drei Monaten im Kopf herum, aber derzeit fehlt mir die Ruhe und Konzentration. Wenn es Teil meiner bezahlten Weiterbildung und nicht bloß Hobby ist, fällt es mir sicher leichter, für den Zweck meine Eltern um Kinderbetreuung zu bitten.
  • ChrisEChrisE

    4

    bearbeitet 7. 01. 2022, 08:54
    itchify schrieb: »
    @ChrisE sollte gehen, ich war auch BK während der EK von meinem LG. Man muss halt jeweils am Tag nach dem KBG starten. Und ihr müsst halt drauf gefasst sein dass es abgelehnt wird. Anscheinend sind da Verschärfungen geplant.

    Vielen Dank für deinen Beitrag! Dass ihr das selbst erprobt habt, beruhigt mich sehr :)

    .) Wenn ich mir die gesetzlichen Bestimmungen so durchlese (§ 11 AVRAG, § 26 AlVG), wüsste ich nicht, warum das Weiterbildungsgeld nach Zustimmung des Arbeitgebers verwehrt werden sollte. Hast du da nähere Infos? Plant die Regierung, das Gesetz zu ändern?

    .) Man kann § 26 AlVG (Das Ausmaß der Weiterbildungsmaßnahme muss mindestens 20 Wochenstunden, bei Personen mit Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr, für die keine längere Betreuungsmöglichkeit besteht, mindestens 16 Wochenstunden betragen.), insbesondere das Wort "Betreuungsmöglichkeit", schon auch so verstehen, dass für ein Kind, das aufgrund seiner sozialen Entwicklung noch nicht in der Lage ist, längere Zeit im Kindergarten zu verbringen, unabhängig vom Angebot keine Möglichkeit einer externen Betreuung besteht. Aus meiner Sicht muss man das auch so verstehen, sonst würde ja nicht von Kindern "bis zum vollendeten siebenten Lebensjahr" - also von bereits schulpflichtigen Kindern (!) - die Rede sein. @bauchzwerghöhle Ein 9,5 Monate altes Baby ist wohl nicht fähig, in den Kindergarten zu "gehen". Das wird wohl auch jede Kinderärztin so bestätigen.

    Aber rein interessehalber: Warum willst du vor Ablauf des Jahres lieber in Bildungs- als in Elternkarenz sein?
  • @ChrisE ja vom Gesetzgeber. Gab z.b. einen Antrag von den Neos weil die BK eben oft "missbraucht" wird zum Babypause verlängern und es schon auch dubiose Angebote mit möglichst wenig Aufwand gibt (Rossi wurde da genannt).
    Ich glaub schon dass sie jetzt auch ablehnen können wenn der Kurs nichts ist das Qualifikation bringt? Bei Laudius hab ich mal eine Liste gesehen welche ihrer Kurse nicht mehr akzeptiert werden. Man kann halt erst 3 Wochen vor Start beantragen und kriegt dementsprechend erst kurzfristig die Zusage.
    AG kann natürlich auch ablehnen und den Kündigungsschutz verliert man im Vergleich zur normalen Karenz.

    Und zur Betreuung von kleinen Kindern: viele müssen das ja schon so früh, deshalb gibt es für das Alter Krippenplätze und Tagesmütter. In anderen Ländern ist das sowieso üblich. Also glaub nicht dass du beim AMS argumentieren kannst dass das "nicht geht" und schädlich ist.
    Sonne34
  • @ChrisE
    Mein Mann und ich wollen gleichzeitig in Karenz sein, weil wir auch gerade ein Haus renovieren und dann alles mehr oder weniger fertig machen und umziehen möchten. Er würde die restliche Elternkarenz mit eaKGB aufbrauchen, während ich in Bildungskarenz bin.
  • @itchify Danke für die Info!

    .) Ganz klar: Wenn die Voraussetzungen des § 26 AlVG nicht vorliegen, muss das AMS den Antrag auf Gewährung des Weiterbildungsgeldes ablehnen. Von fadenscheinigen Kursen, die nur am Papier existieren, halte ich auch nichts. Und das dürfen die Neos ruhig kritisieren! Meiner Meinung nach müsste - soferne an diesen Gerüchten etwas dran ist - solchen Anbietern eigentlich die Gewerbeberechtigung entzogen werden. Aber warum nicht Kinderbetreuung und Weiterbildung kombinieren, das halte ich für eine gute Sache, die hoffentlich weiterhin unterstützt wird! Ich habe jedenfalls das Gefühl, dass der überwiegende Anteil der Threadposter nicht einen billigen Weg für die Verlängerung der (bezahlten) Elternkarenz sucht, sondern sich wirklich ernsthaft weiterbilden will!
    .) Ja, es ist natürlich Auslegungssache und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Ich bin mir aber relativ sicher, dass es vom Einzelfall abhängig ist und die "Betreuungsmöglichkeit" auch im Sinne der "Fremdbetreuungsfähigkeit" zu interpretieren ist. Bei einem 9 1/2 Monate alten Zwerg meine ich schon, dass es da Argumentationspotential gibt, aber im Fall von @bauchzwerghöhle ist aus meiner Sicht unabhängig vom Alter deines Kindes klar, dass du 20 Stunden nachweisen musst, immerhin ist dein Mann ja genau dafür in Elternkarenz. Ich wünsche dir jedenfalls alles Gute und viel Nerven für die Renovierungsarbeiten!
  • @ChrisE
    Stimmt, die ersten 1,5 oder 3,5 Monate ist der Kleine dadurch eh betreut (bis er 13 Monate alt ist). Vor lauter Renovierungsarbeiten habe ich das gerade irgendwie übersehen. Derzeit ist mein Mann nämlich zuhause, wenn er arbeitet (Homeoffice halt), und auf der Baustelle, wenn er Urlaub genommen hat oder Wochenende ist. Das ist bei uns gerade so verdreht, dass ich da den Überblick verloren hatte 😁

    Dass mein Sohn gleich am Anfang einen Krabbelgruppenplatz bräuchte, stimmt dann natürlich nicht... Während des Großteils der Bildungskarenz ist mein Mann zwar arbeiten, aber mit 13 Monaten gilt der Kleine dann ja sicher schon als fremdbetreuungsfähig. Dann plane ich mal fix mit 20 Stunden und muss mir noch was Zweites suchen, das ich hinten dranhängen kann.

    Weiß zufällig jemand, ob man zuerst einen Laudiuskurs machen kann und anschließend Lehrveranstaltungen aus einem Studium? Ich kann ja bei der Beantragung der Bildungskarenz nicht schon für das entsprechende Semester inskribiert sein.
  • Hallo,
    ich würde auch gerne ab Juni 22 in BK gehen, hab mich diesbezügl auch schon bei „Rossi“ informiert.
    Hört sich alles gut an 😊.
    Hab nur ein Thema, kann es nur machen wenn mein AG den Kündigungsverzicht unterschreibt. Sonst ist mir das zu heikel. Möchte anschliessend in Elternteilzeit gehen und da man dann ja insgesamt 7 Jahre Kündigungsschutz hat, hab ich bedenken, dass mein AG die Chance in der Bk noch nutzt um sich einer zukünftigen TZ-Mami zu entledigen 😅. Hab versucht das ganze über unseren Betriebsrat spielen zu lassen aber der hat mich gestern informiert, dass die GF den Kündigungsverzicht nicht unterschreiben will :-( nun ist die Sache mehr oder weniger gegessen für mich. Zipft mich voll an -.- wie handhabt ihr das? Geht ihr alle ohne Künfigungsverzicht in die BK?
  • @milow123 ich gehe ohne Kündigungverzicht in BK. Habe garnicht gewusst, dass es so einen Verzicht gibt 😆
    Ich denke, dass meine Firma mich schon wieder haben möchte. Wenn es doch anders kommt, dann findet man was anderes. Mir ist die BK das "Risiko" halt wert - ich möchte unbedingt diese Ausbildung machen 🤩
    Ich denke mir halt, wenn man der Firma so wenig Wert ist, dass man gleich gekündigt wird, haben sie einen eh nicht verdient.
  • @Anne_
    Naja, ganz so einfach ists halt leider nicht. Ich hab einen guten Vertrag den man so nicht mehr leicht bekommt und da wäre es für mich einfach ein grosser Verlust. Dem AG ist das ziemlich egal, Konzern halt 🤷‍♀️Aber es freut mich, dass es bei dir so klappt :-)
  • @milow123
    Für den AG macht es keinen Unterschied, ob Eltern- oder Bildunskarenz, er spart sich sogar (minimal) etwas, weil die Bildungskarenz im Gegensatz zur Elternkarenz für dienstzeitabhängige Ansprüche (wie bspw 6. Urlaubswoche) nicht angerechnet wird. Wie auch immer, ich würde als Arbeitgeber wahrscheinlich auch keinen Kündigungsverzicht unterschreiben, vor allem wenn ich - wovon ich bei deiner GF ausgehe - nicht so in der Materie drin wäre. Wer verzichtet schon gerne ohne tatsächliche Gegenleistung auf seine Rechte ;)

    Ganz unabhängig davon würde es mich interessieren, wie der Arbeitgeber deine Kündigung gegebenenfalls argumentieren will, nachdem er dir die Bildungskarenz ein paar Monate vorher genehmigt hat - da Corona jetzt wohl kein Argument mehr sein sollte, stinkt das wohl in den meisten Fällen nach Motivkündigung; in einem Unternehmen mit starkem Betriebsrat und einer Rechtsschutzversicherung, könnte man das glatt riskieren ;)

    ...aber ich kann dein Dilemma durchaus verstehen, notfalls machst du die Ausbildung in der Elternkarenz!
  • @ChrisE
    Danke für deine Antwort :-)
    Aber er braucht ja nichts argumentieren. Er darf mich nur nicht wegen der Bk kündigen- Motivskündigungsschutz!
    Ansonsten kann er mich ganz normal ohne Angaben von Gründen unter Einhaltung der gesetzlichen (bzw kollektiven) Kündigungsfrist kündigen.
    Argument zb die Karenzvertretung hat sich in der Zeit so gut bewährt, reicht aus. bzw muss nicht mal genannt werden. In meinem Bundesland ist es zwar noch nicht vorgekommen, aber dafür bei einer Kollegin in einem anderen Bundesland.
    Die hat die Elternteilzeit nicht rechtzeitig bekannt gegeben (es gibt eine Frist die man dazu einhalten muss) und unser AG hat sie dann einfach ganz normal gekündigt. Sie sind nicht so mega scharf auf Muttis, die Teilzeit mehr verdienen als junge Vollzeitkräfte und darüber hinaus nicht mehr so flexibel sind. Traurig aber wahr. Deshalb möchte ich ihnen kein Schlupfloch bieten 😑.
  • Also mein AG hat mir vorab eine Vereinbarung gesendet das sie mich danach zurück nehmen aber ich in dieser Bildungskarenz keine Ansprüche auf Urlaub etc habe. Was mir aber klar war. Abgesehen davon will mich mein Chef zurück nur halt mit mehr Stunden. Ich hätte ihn mit meinen 12 Stunden nach der normalen Karenz nichts gebracht. Es ist für uns beide eine winwin Situation. Ich arbeite im E-Business Bereich und mache jetzt in der Bildungskarenz einen Lehrgang zum E-Business Manager. Danach kann er mich auch in anderen Bereichen innerhalb der Abteilung einsetzen. Abgesehen davon kann ich mehr Stunden machen da die kleine dann auch in den Kindergarten geht.
  • @milow123 bin auch in einer Branche wo man grad schwer Leute findet, es wurde schon 10 Jahre niemand mehr gekündigt bei uns.
    Außerdem war ich nach dem 1. Kind schon in Teilzeit zurück und das hat für alle gut geklappt. Deshalb hab ich nicht viel Risiko gesehen.
  • Eine Frage:
    In der Bildungskarenz reicht es auch ein Studium fortzuführen, oder? Es muss in dieser Zeit nicht unbedingt abgeschlossen werden?
  • @blue_angel Ja das reicht. Die ects Punkte werden angeschaut! Kann auch ein bereits laufendes Studium sein und somit mitten im Studium.
  • @blue_angel „Sie weisen nach jeweils 6 Monaten (nach jedem Semester) nach, dass Sie Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Ausmaß von 4 Semester-Wochenstunden oder 8 ECTS-Punkten absolviert haben.“
  • @jennyrr danke, das hab ich eh gelesen. Aber an anderer Stelle auch was von "Studienabschluss", daher die Verunsicherung
  • Hallo,
    hat hier jemand Erfahrung mit den Plattformen "Comeniusakademie" und/oder "Bildungskarenz-online"?
  • Häng mich mit ner gleichen Frage, andere Institute dran.
    Jemand Erfahrung mit Vitalakademie, Vonwald Institut und/oder jobs mit Herz in Wien? Also allgemein, muss nicht nur zwecks Bildungskarenz sein.
  • @Steffi_H ich habe mich letzte woche bei Bildungskarenz-online angemeldet :) ich starte am 22.2.
  • @blue_angel Bildungsinstitut Vonwald kann ich definitiv empfehlen, hatten mehrere Kolleginnen von mir diverse Kurse und haben sehr davon geschwärmt. Tolle Betreuung und gut aufgebaut, informativ usw.

    Jobs mit Herz ist auch sehr sympathisch, allerdings muss einem deren Konzept auch liegen. Die haben eine Art Bausteinsystem und man „pflückt“ sich seine Ausbildung zusammen. Findet man aber eh online alle Infos, vor Ort allerdings alle sehr freundlich
  • @Steffi_H ich habe mich letzte woche bei Bildungskarenz-online angemeldet :) ich starte am 22.2.

    Würdest du mir dann berichten wie du es findest, bitte? :)
  • Hallo,

    folgende Frage stellt sich mir gerade: Ich war letztes Jahr nach meinem eaKBG nahtlos für 2 Monate in Bildungskarenz und bin jetzt im 2. Jahr wieder in Karenz (wurde mit meinem Dienstgeber vereinbart). So weit so gut. Die endet mit dem 2. Geburtstag meines Sohnes im Juli. Ich hatte gehofft, wieder in Bildungskarenz gehen und die restlichen 10 Monate ausschöpfen zu können, was aber leider lt AMS nicht möglich ist, da ich ja keine Bezüge mehr erhalte und auch nicht dazwischen arbeiten war.

    Nun bin ich eigentlich seit Ende der BK bei meinem LG mitversichert, aber wie ich gerade herausgefunden habe, bezahlt mein DG weiterhin noch die Beträge an die Krankenanstalt, was im öffentlichen Dienst nicht unüblich ist. Sollte das der Richtigkeit entsprechen, wäre die Mitversicherung bei meinem LG hinfällig. Ändert das dann etwas hinsichtlich auf die Bildungskarenz oder hat das darauf keinen Einfluss?

    LG
  • @Manu_83 Also da du bis zum Tag vor der Bildungskarenz KBG beziehen musst, um einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld zu haben, denke ich leider nicht, dass sich da etwas ändert, unabhängig davon, ob dein AG Beiträge für dich bezahlt oder nicht.
  • @sabsie4517 Danke für deine Antwort! Ja, das dachte ich mir schon. War auch das was das AMS gesagt hat, aber dachte, dass es evtl. was ändert wenn der DG die Beiträge noch zahlt.
  • Kennt von euch wer die Seite babypause-verlaengern.at oder hat dort vielleicht sogar schon eine Bildungskarenz gemacht?
  • @Alexandra_Sillner kenne ein paar die dort ihre Bildungskarenz gemacht haben nur muss man da mittlerweile sehr aufpassen, gibt einen Antrag der Regierung dass das AMS dieses Institut nicht mehr unterstützen soll, weil da die Bildungskarenz mehr oder weniger „ausgenutzt“ wird. Kann also schnell mal passieren dass der Antrag auf Bildungskarenz abgelehnt wird.
  • @jennyrr och okey vielen dank für die Info , dann werd ich mich vorab beim AMS erkundigen :)
Hey! 1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren

Social Media & Apps


Registrieren im Forum