also soweit ich weiß, hasr du egal welcher grund, Kündigungsschutz.. und soweit ich informiert bin, würd das auch geltwn wenn der AG zb auch noch nix von der Ss wusste.
Eine Kündigung in der Schwangerschaft ist nicht möglich - eine Entlassung ist mit Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts möglich. Für eine Entlassung müssen aber triftige Gründe vorliegen (Diebstahl, Betrug etc.) und eine Entlassung muss gleich nach Aufdeckung des Vorfalls ausgeprochen werden, nicht rückwirkend.
Kommentare
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Wenn du nicht grad die Firma bestohlen hast oder sonstige Verbrechen begangen hast, darf er dich nicht kündigen.
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Ich geh auch mal davon aus, dass sie das nicht gemacht hat 😂 aber wir hatten mal so einen Fall, deshalb ists mir eingefallen.
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