Coronavirus - Austauschthread #2
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Kommentare
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Wenn man 3 Tage/Woche arbeitet, hat man bei einer 5-Tage-Woche 15 Tage Urlaub. Bei zwei Wochen fallen 6 Tage Urlaub weg. Bleiben also noch 9 Tage übrig, also 3 Wochen.
Du nimmst ja nur so viel Tage Urlaub, wie du in der Woche arbeitest. Die anderen Tage hast du ja sowieso frei.
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Ich konsumiere bei deinem Beispiel ja nur 6 UT in TZ und 10 UT in Vollzeit für 2 Wochen Urlaub. Also da gibt es doch keinen Unterschied!
Einige Betriebe verwalten den Urlaub auch bei TZ mit 25 Tagen - Pauschal stimmt die Aussage so nicht.
@giulia1991 Das anordnen der zwei Wochen, wenn nicht von Anfang an geregelt durch BV oder im
Vertrag ist ansonsten nicht zulässig gewesen. Außer es gibt Branchenlösungen vielleicht.
Während der Kurzarbeit ist diese Regel meines Wissens nicht in Kraft. Da gab es ja den Aufschrei weil auf einmal gesagt wurde dass es KUA schädlich sein kann wenn mehr oder weniger kein Urlaub konsumiert wird und ich weiß die Formulierung nicht, aber wie der DG nachweisen muss dass der DN sich geweigert hat Urlaub zu konsumieren. Wäre in der praxis einfach nicht möglich gewesen. Das wurde dann zum Glück wieder geändert auf: Bemühungen des DG Urlaub zu konsumieren.
Resturlaub steht da allerdings am anderen Zettel.
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Aber ich trau mich wetten, dass es Firmen gibt die auch verlangen Aktuellen Urlaub zu konsumieren.
Und sowie es bei @Emma87 ist wenn sie die Zeit jz als normalen Urlaub konsumieren muss dann hat sie keinen einzigen Tag mehr für 2020. Der Sonderurlaub ist nämlich auch auslegungssache des Arbeitgeber und viele lenken nicht ein
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Aber ehrlich? Da red ich mit meinem AG, wie er sich das jetzt vorstellt, dass ich arbeite, ohne Einschulung und ohne Notebook, etc.
Urlaub kann keine Lösung sein, zumal ich ja noch gar keinen Urlaub habe, wenn ich gerade angefangen habe zu arbeiten umd alles vor der Karenz aufgebraucht habe.
Also mit dem AG reden, welche Möglichkeiten es gibt. Zb unbezahlte Freistellung/Urlaub. Ist besch*, weil man ja eigentlich schon mit einem Gehalt für dieses Monat gerechnet hat. Keine Frage. Auch auf Fristen achten - wäre zb eine Karenzverlängerung möglich, aufpassen, dass es dann mit der Elternteilzeit keine Probleme gibt.
Bzw bei der AK anrufen, welche Möglichkeiten man hat.
Wollte jetzt eigentlich keine Diskussion auslösen, sondern nur schreiben, dass mit dieser neuen Urlaubs-Regelung der AG nur zwei Wochen vom aktuellen Urlaub anordnen darf.
@antje Ich hab gedacht, dass die zwei Wochen Urlaub durch den AG generell gelten. Aber gut zu wissen, dass ich mich im Fall der Fälle beim Betriebsrat noch schlau mach.
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Aber ganz ehrlich, das ist sein Problem mit Arbeitsmitteln und co. Hätte er ja nen Laptop kaufen können, einrichten und mit Boten zu dir bringen! Einschulungen gehen auch Online. Du bist ja nicht komplett neu. Die Zeit muss er dir ganz einfach voll zahlen. Mit zwei Wochen Urlaub würd ich mich persönlich schon einverstanden erklären und wenn ihr nen Betriebsrat habt, kann es schon solche Bedingungen geben. Aber nachfragen würde ich auf alle Fälle. Und in dem Fall muss man auch kein schlechtes Gewissen haben, wenn der AG sich nicht darum kümmert. Man steht ja prinzipiell zur Verfügung.
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Es gibt grundsätzlich keinen einseitig angeordneten Urlaub!
Einzige Ausnahme ist jetzt aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung bis Jahresende für Betriebe die aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen haben mussten zB Frisöre. Diese dürfen in diesem Sperrzeitraum Urlaub anordnen, aber nur maximal zwei Wochen, siehe § 1155 ABGB.
Nur weil ein Betrieb freiwillig Arbeit einstellt oder mir keinen Laptop zur Verfügung stellt oder mich nicht online einschulen will darf kein Urlaub einseitig angeordnet werden.
Auch Betriebsurlaub kann entgegen häufiger Meinung nicht einfach so beschlossen werden. Dies bedarf eine Vereinbarung mit jedem einzelnen Dienstnehmer, im besten Fall bereits bei Abschluss des Dienstvertrages inkludiert, nicht mal eine Betriebsvereinbarung wäre dafür ausreichend. Auch hier gilt maximal 2 Wochen des Urlaubsanspruch!
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Auf vol.at wird berichtet von einer, die ne 500 Euro bekommen hat. Wahnsinn
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aber ganz ehrlich; ist es echt so schwer 1m abstand zu halten?🙄🤦🏻♀️hier reden die leute auch miteinander, aber halt mit abstand, ist doch kein problem🤷🏻♀️
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Und ja, 1m Abstand sollte drin sein, von dem her nachvollziehbar, dass man zumindest abmahnen könnte, aber gleich 500 Euro ist halt schon krass.
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natürlich sollten sie zuerst verwarnen, aber die polizei immer gleich zu verteufeln. was die sich alles anhören müssen, ich beneid die nicht um ihren job.
und wie gesagt. 1 m abstand ist bei gott kein problem.
@arti000 @Julia. das mit dem schuss hab ich auch irgendwo gelesen, das war aber glaub ich bissl anders, der wollte verstärkung rufen aber ich kann mich nimma erinnern warum (stilldemenz lässt grüßen😄)
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Verwaltungsstrafrechtlichen Bereich und hier in NÖ haben wir nur CoViD anzeigen wo die Leute das wirklich provizieren und halt mit 20 anderen Familienmitgliedern am See hocken und grillen.
Wir haben aber auch den Auftrag bekommen ab 400-500€ zu Strafen damit die Leute die „Konsequenz“ spüren.
Und der Strafrahmen mit bis zu 3600€ ist halt relativ hoch und somit sind mit den 500€ „nur“ knapp 14% der Höchststrafe ausgereizt
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Ich verteufel die Polizei nicht. Die tun mir eh leid, ich glaub, dass keine Berufsgruppe mehr angepöbelt wird als Polizisten. Danach kommen die Politiker, und dann wir Lehrer
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Also das mit dem Warnschuss habe ich aber auch gelesen. Stand so in den Nachrichten.
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morgen
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Aber passt ja jetzt
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Eine Frage an euch zum Mund-Nasen-Schutz: Geht es euch auch so, dass ihr damit schlechter Luft bekommt? Bei mir ist es so, dass ich nach ca. 15 Min, dass Gefühl habe, dass ich zwar atme aber nur sehr schlecht Luft bekomme. Nach ein paar Minuten habe ich dann das Gefühl, dass ich jederzeit umkippen werde. Ich war deswegen auch seit Wochen nicht mehr Lebensmittel einkaufen. Das hat
alles mein Mann gemacht, weil ich diesen Mund-Nasen-Schutz nicht mal für 30 Minuten tragen kann. Ich hab auch eine selbstgenähte Maske aber da geht es mir genauso. Total blöd.
Nun hab ich beim Frauenarzt angerufen und zufällig erfahren, dass es für Schwangere eine Sonderregelung hierzu gibt, weil viele sich schon über das gleiche Problem beschwert haben.
Wisst ihr mehr darüber vielleicht?
Lieben Dank im Voraus!
Sam
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Ich selbst hab am Anfang FFP2 Masken von einem freund gebracht bekommen und da merkt man schon einen deutlichen Unterschied.
Das bezieht sich aber lediglich auf die Arbeitszeit und ist anderweitig meines Wissens nicht anwendbar.
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Das blöde am Mundschutz is das man einen Teil der verbrauchten Atemluft gleich wieder miteinatmet und das wirkt sich dann bei jedem unterschiedlich schnell aus.
Weiß leider von keiner Sonderregelung.
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Ich persönlich finde letztere viel angenehmer zu tragen und auch nicht so heiß. Die mit Falten kann ich auch nicht ordentlich atmen. Das wäre vielleicht noch einen Versuch wert da umzusteigen, falls ihr bisher „Faltenmundschutz“ 😅 verwendet habt...
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https://www.babyforum.at/discussion/22717/coronavirus-austauschthread-3/
Dieser hier platzt ja schon.
Liebe Grüße
Admin
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