Einkommensabhängiges KBG

bearbeitet 11. 01. 2018, 16:33 in Karenz & Rechtliches
Ich muss mich mal ausheulen...
Ausgangssituation: ich beziehe das einkommensabh. KBG bleibe jedoch 2 Jahre zu Hause. Der Papa möchte auch seine 2 Monate in Anspruch nehmen mit der einkommensabhängigen Variante. Nun gibt es das Problem das Papa vor der Geburt des Kindes am 11.02.2017 firmenbedingt Stempeln geschickt wurde und das heißt wir bekommen nicht das einkommensabghängige KBG weil er über die 14 Tage drüber ist (um ca. 1 1/2 Wochen).
Ich finde das höchst unverschämt da er ja nicht gekündigt wurde oder gekündigt hat, sondern einfach nur aufgrund der Winterzeit stempeln geschickt wurde. Das sich dadurch der Tagsatz extrem nach unten ändert und man dann zu hören bekommt man könne ja darauf verzichten und arbeiten gehen - da könnte ich ausrasten.
Ich gehe mal davon aus das man hier wahrscheinlich nichts mehr machen kann oder?

Kommentare

  • wahrscheinlich nicht. ich denke, du hast das mit dem versicherungsträger abgeklärt? dann hast du wohl keine chance...
  • Stempeln geschickt gibt's eigentlich nicht mehr.
    Er wurde in dieser Zeit von seinem AG abgemeldet und hat sich beim AMS arbeitslos gemeldet. Und dafür auch Arbeitslosengeld bekommen.
    Das Arbeitsverhältnis war also zu Ende.
    Aus diesem Grund kann er beim KBG nur die pauschalvariante beantragen.
  • Aber das würde ja eigentlich nur bedeuten, dass ihr um die zwei extra Monate umfallt Oder? Kannst du nicht statt ihm weiter daheim bleiben und ihr bezieht einfach die Variante ohne die zwei extra Monate?
    Oder hab ich da was nicht verstanden? Sorry falls das eine blöde Frage ist...
  • @Kaffeelöffel er fällt nicht mal um die 2 Monate um sondern kann da den pauschalen Satz von 33 Euro pro Tag beziehen soweit ich weiß.
  • Naja ich vermute sie beantragen das eakgb weil sie recht gut verdient (sonst macht es ja von vornherein keinen Sinn weil sie ja 12 Monate daheim wär und er 2).
    Soweit ich weiß muss der Partner doch die selbe Variante wählen, Oder bin ich da falsch informiert?
  • Das steht auf der Seite der WGKK: Die Entscheidung für eine Variante ist anlässlich der ersten Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld zu treffen, wobei auch der andere Elternteil an die getroffene Entscheidung gebunden ist.
  • @Kaffeelöffel nein, wenn einer keinen Anspruch hat oder der Anspruch weniger wäre als das pauschale dann bekommt der die 33
  • @Kaffeelöffel es stimmt schon, dass es für den anderen Elternteil bindend ist, aber die Mutter hat ja ihre 12 Monate ja schon fast aufgebraucht mit dem eaKBG. Stellt sich jetzt heraus, dass der Vater keinen Anspruch aufs eaKBG hat, wird er automatisch umgewechselt in den niedrigeren Tagessatz, das sind rund 1000 Euro pro Monat.
  • Aha!
    @itchify und @sunshine2013 Danke für die Aufklärung! Jetzt bin ich wieder schlauer. :3
  • Da ich gut verdient habe, habe ich die eaKGB gewählt und wenn der Papa die "Vorraussetzungen" nicht erfüllt kann er die pauschale Variante in Anspruch nehmen.
    Es geht hier um 1 1/2 Wochen die er zu viel gestempelt hat - bedeutet für uns fast 600 EUR weniger KBG! Und nur weil er winterbedingt nicht arbeiten kann. Das ist sehr viel Geld was uns die GKK nun "leider" nicht zahlen kann.....
    Dann wundern die sich vielleicht noch warum Väter (oder Mütter) die Karenz nicht in Anspruch nehmen weil es einfach finanziell schon nicht ohne ist!
    Da will der Papa die Zeit mit dem Kind nutzen und dann sowas. Vlt. reagiere ich über aber ich finde das bei saisonbedingten Geschichten echt sch...
  • @conny33 ja das ist echt blöd. Bei uns wars ah ähnlich. Mein mann wurde aug 30h reduziert für 2mo weil weniger arbeit und damit niemand gehen muss. Und so wies der zufall so will waren es natürlich genau die monate die fpr das fiktive wochengeld zählen. Hat uns ah geärgert das zns dadurch einiges entgangen ist.
    AbER hab mittlerweile auch gelernt das ea wichtigeres als geld gibt. Und 600 euro werden euch vermutlich nicht in den ruin treiben.

    Ärgerlich ja.!!! Aber versuchs zu vergessen. Brings ja nix
  • @conny33 Ich habe eine kurze Frage zum ea. KBG. Es steht überall, dass diese Variante für Leute gedacht ist, die schnell wieder arbeiten gehen wollen; daher wird es auch nur für 12M gezahlt. Schön und gut, ich würde auch gerne ea.KBG beziehen, aber mind. 2 Jahre beim Kind bleiben wollen. Wie lässt sich das umsetzen? Ist etwas zu beachten, ausser dass ich mir das Geld etwas "aufsparen" muss? LG und danke
  • @Enny Länge der Karenz und Erhalt des eaKBG haben nichts miteinander zu tun. Du bekommst die restliche Zeit kein Geld und bist nicht versichert.
  • @Enny du kannst 2 Jahre in Karenz gehen und dir eben was aufsparen. Wenn du verheiratet bist oder mit dem LG lange zusammen wohnst kannst du dich bei ihm mitversichern im 2. Jahr.
    Eine Falle wo jetzt schon einige reingefallen sind: falls du ein 2. Kind planst hast du dann je nachdem wann der MuSchu beginnt keinen Anspruch auf Wochengeld (und erneutes eaKBG)
  • Vielen Dank mely und itchify!
  • @Enny ich mach es auch so beziehe eakbg und bin 1,5 Jahre zu Hause nach Ablauf des Kbg lass ich mich bei meinen Mann mitversichern und bekomme halt für das halbe Jahr nur Fbh
  • @itchify naja, falle würd ich das nicht nennen, wenn einem in laufender Schwangerschaft ein neues Gesetzerl präsentiert wird. Mich kostet der Spass rund 20.000 Euro (!!!!)
  • @lama ja das war damals extrem unfair ohne Übergangsfrist, aber mittlerweile ist die Änderung ja schon über ein Jahr bekannt und man liest hier noch gelegentlich Posts über das fehlende Wochengeld.
  • @itchify Ahso, das meinst :) aber stimmt, mittlerweile sollte das eigentlich vom Tisch sein. Wobei es freilich ärgerlich bleibt, weil ich halt nach wie vor die Argumentation für die Fisch find. Aber gut, lassen wir das :)
  • @itchify Ich finde es nur falsch das es zuwenig kommuniziert wurde vor allem beim eakbg. Mein Sohn kam im Sommer 2016 zur Welt. Dort wusste ich schon das es ab März ein neues System gibt aber es hat immer geheißen beim eakbg ändert sich nicht. Da wir geplant haben innerhalb der ersten beiden Jahren wieder schwanger zu werden habe ich mit der Firma gleich 2 Jahre Karenz vereinbart. Somit hätte ich erneut Anspruch auf eakbg wenn das Kind vor 2. Geburtstag kommt. ABER es hat sich leider erst im März heraus gestellt das sich doch auch was beim eakbg ändert und zwar das nicht mehr 3 Jahre sondern nur mehr das Jahr vor Geburt des 2. Kindes bei der Vergleichsrechnung herangezogen wird. Also wollte ich dann wieder arbeiten dazwischen aber konnte leider nicht da ich ja ein halbes Jahr vorher schon die Karenzvereinbarung bis zum 2. Geb vom ersten Kind abgegeben habe.
  • @Michi3456 also bekannt wurde es schon früher, siehe z. B. die Diskussion hier:
    https://www.babyforum.at/discussion/14253/guenstigkeitsberechnung-einkommensabhaengiges-kinderbetreuungsgeld
    Für dich natürlich trotzdem zu spät. Kann nach den Erfahrungen hier jeder nur raten die Karenz kurz zu beantragen, weil verlängern darf man aber nicht verkürzen Schade dass dein AG dir da nicht entgegen kommen konnte :(
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