Günstigkeitsberechnung / einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Hallo, vielleicht kann mir jemand folgende 2 Fragen beantworten:
1. an der Günstigkeitsberechnung im Rahmen des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes ändert sich mit 1.3.2017 nichts, oder?

2. Welches Jahr wird herangezogen:
Kind 1: April 2015; Bezug einkommensabhängiges KBG, aber anschließend noch für 6 weiter Monate in Karenz. Sprich Arbeitsbeginn (selbstständig und unselbstständig) Oktober 2016

Wenn Kind 2 2017 auf die Welt käme würde 2014 herangezogen werden. Ist das korrekt??
Wenn Kind 2 2018 auf die Welt käme würde 2017 herangezogen werden. Stimmt das?
Sprich 2016 wird auf keinen Fall als Grundlage hergenommen.

Danke!!
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