Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Wird auch per Post verschickt, oder wenn man die elektronische Zustellung auswählt, eben in die Databox gestellt.
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Du kannst im Finanzonline nachschauen, evtl hängst du in der Prüfung.
Derzeit gehen täglich tausende Erklärungen ein, da dauert es natürlich etwas.
Es kann bis zu 6Monate dauern.
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Wenn das steht, dann würde der Steuerakt vom EDV System zur Prüfung ausgewählt.
Dann muss sich das ein Mitarbeiter anschauen, der entscheidet dann ob Unterlagen angefordert werden, oder ob er dem Akt frei gibt.
Nicht die Mitarbeiter suchen sich aus wer geprüft wird, sondern das macht die EDV.
Das läuft nach zeitlichem Eingang der Erklärungen und bis die Mitarbeiter das abarbeiten, das dauert.
Gerade jetzt machen die meisten den steuerausgleich. Da kommt viel zusammen. Dann die ganzen schriftlichen Anträge, die müssen gescannt und bearbeitet werden.
Anrufen geht natürlich, bedeutet aber nicht dass es tatsächlich schneller geht.
Und man kann erst nach 6 Monaten eine säumnisbeschwerde machen.
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Wenn man nicht in der Pflichtveranlagung ist, braucht man es gar nicht machen.
Ansonsten wird man im Juli aufgefordert, die Erklärung abzugeben und erst wenn man dann nichts macht, wird man geschätzt und das Finanzamt macht es selbständig.
Anrufen dass man erst irgendwann dazu kommt es zu machen, bringt nichts.
Wird man aufgefordert gibt's ohnehin eine Frist und da könnte man einen Antrag stellen, dass diese verlängert wird.
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Das ist lediglich die buchungsmitteilung, dass es zu einer Auszahlung kommt.
Das bekomm ich jedes Jahr, wenn mir eine Gutschrift ausgezahlt wird.
Festsetzung der Einkommensteuer steht auch auf den Bescheid, denn die tatsächlich Einkommenssteuer muss ja berechnet und Bescheidmäßig festgesetzt werden, damit überhaupt eine Gutschrift ausgezahlt oder eine Nachforderung gestellt werden kann.
Das Finanzamt macht das ganze nur dann selbst, wenn man der Aufforderung die Erklärung abzugeben nicht nachgekommen ist.
Erst ab kommenden Sommer gibt es die automatische Arbeitnehmerveranlagung.
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@maxi danke für die info... und wie lange dauert so a prfg?
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Geprüft wird man in unregelmäßigen Abständen oder wenn etwas außergewöhnlich ist, zb Kinderbetreuungskosten die zum ersten mal geltend gemacht werden.
Wird man vom System zur Prüfung ausgesucht, wird entweder sofort eine Aufforderung zur Vorlage von Unterlagen verschickt, oder man hängt quasi in der Warteschlange bis ein Mitarbeiter den Akt prüft, das wird automatisch nach einlangen zugeteilt und je nachdem wie ausgelastet der Mitarbeiter ist, etc geht's schneller oder langsamer.
Grad am Monatsanfang ist es oft schwierig, weil tausende anrufen und nachfragen wann denn endlich die FBH kommt, da sind die Mitarbeiter anderweitig beschäftigt. Oder wenn Quartalsweise Zahlung fällig sind, bis Ende April gehen die meisten Erklärungen ein, da dauert es natürlich auch ziemlich lang.
Kommt der Akt endlich zum Mitarbeiter, entscheidet der ob ein Bescheid ausgestellt wird, oder ob noch Unterlagen angefordert werden.
Anrufen bringt ab und zu was, manche Mitarbeiter halten sich aber trotzdem streng an die Reihenfolge und manche nutzen einen Anruf und prüfen dann erst genauer.
Anrufen beim Finanzamt ist aber auch nicht mehr so einfach, weil alle Anrufe in die Zentrale kommen und erst dann verteilt werden, da hängt man oft 20 Minuten in der Warteschleife.
Hat man keine Arbeitnehmerveranlagung gemacht, sondern eine Einkommensteuererklärung, weil man selbständige Einkünfte hat, wird das Guthaben nicht automatisch ausgezahlt, das muss man dann erst beantragen.
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Ich warte auch schon 1,5 Monate, voriges Jahr waren es 3 monate :rolling_eyes: haben auch angerufen, da war nur so eine unfreundliche Dame die meinte es bringt nix wenn man anruft - das wird man auch nicht schneller bearbeitet!
Wir wollen aber die Bank wechseln da wäre es halt gut zu wissen wann das Geld kommt
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mein mann hatte eher angst das er wieder geprüft wird. war nämlich letztes jahr so.
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danke
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Da gibt's keine fixen Fristen. Es muss ja jemand die Unterlagen direkt prüfen.
Innerhalb von 6 Monaten muss es eine Entscheidung geben.
Und meist werden solche Dinge bis spätestens Ende September erledigt.
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Nichts zum absetzen?
Alleinverdienerabsetzbetrag beim Arbeitgeber beantragt, obwohl er nicht zu steht?
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v.a weil i diesmal des geld echt brauchen würde!
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Wenn du einen Bescheid vom zb Finanzamt kriegst dass was zu zahlen ist (binnen 14 Tage) hat es ja schon wer angeschaut und bearbeitet - du musst nur noch zahlen!
Wenn du was einreichst muss es mal bearbeitet werden. Wenn dann der Bescheid da ist hast das Geld ja auch binnen einer Woche am Konto. Also so gesehen kein unterschied
@Cathérina wie schon richtig erklärt - die Lohnsteuer wird monatlich bezahlt aber mit gleichbleibendem jahreseinkommen berechnet. Wenn du also im ganzen Jahr keinen unterschiedlichen Lohn hattest und auch so nix zum absetzen (kirchenbeitrag, Versicherungen, sonderausgaben) dann hast du monatlich ja richtig eingezahlt und folglich gibt es nix retour.
Wenn aber jemand zb wie deine Schwester nur ein halbes Jahr arbeitet müsste sie jedes Monat volle Lohnsteuer zahlen obwohl es dann im Endeffekt nur ein halbes Jahr war und deshalb gibt's da viel retour. Ist auch so wenn man unterjährig in mutzerschutz geht
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aber des schlimmste daran war/ is ja die am tel gewesen..." do müssns scho mal rechnen, dass des mindestens amoi a monat herumliegt, bis des bearbeitet wird!" daweil hab i eig ganz höflich gefragt, ob ev nu was fehlt weils ka reaktion gab auf mei ergänzungsansuchen! hmm
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Wir haben zwar kein Ergänzungsansuchen gemacht, aber den Lohnsteuerausgleich schon Mitte Februar gemacht...
Tja. Nun ist es so, dass mein LG in Wien gewohnt hat, aber schon eeewig hier gemeldet ist (Jänner 2016)
Letztens bekommen wir ne Mail, dass sich die Zuständigkeit vom Finanzamt geändert hat (nämlich von Wien nach Mistelbach) !!?
Da wundert es mich freilich nicht, dass er noch immer kein Geld bekomme hat :facepalm:
Kann das echt so lange dauern, bis das Finanzamt das ändert?? Hatte die Adresse gleich nach dem Ummelden im FinanzOnline geändert.
Bin gespannt wann jetzt dann was kommt... wie lange darf das eigentlich dauern?
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Na dann wart ich mal ob sich bis August was tut und wenn nicht ruf ich mal an und frag wanns weiter tun.
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Finde nur merkwürdig, dass ich erst über ein Jahr später die Meldung bekomme, dass sich die Zuständigkeit geändert hat :thinking_face:
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Wenn du zb 4x die 1500 bezogen hast dann würde es sich ev gerade noch ausgehen. Kommt drauf an ob du im betreffenden Jahr auch noch Gehalt bekommen hast. Am besten bei Finanzonline nachschauen wie hoch das steuerpflichtige Einkommen war
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Wenn ich letztes Jahr gearbeitet habe und 5 Monate Kinderbetreuungsgeld bekommen habe muss ich dann online für den Steuerausgleich bei den Lohnzettel etwas von meiner Firma und was von der GKK drinnen haben oder? Danke für die Antwort im voraus!
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bei mir hören die daten der wgkk mit ende des mutterschutzes auf. wir das kbg auch angezeigt? würde ihn jetzt echt gern machen den ausgleich
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1.) Ich hab 2 Kiddies, die bei meiner Arbeitnehmerveranlagung jedoch nicht angegeben, da ich eh keine Sonderausgaben für beide hatte weil mein Mann Kinderfreibetrag, Betreuung etc. in seine Veranlagung reingenommen hat - FRAGE: Hätte ich die Kiddies trotzdem angeben müssen, oder ist das dann eh nicht relevant?
2.)Ich habe definitiv und laut meiner Berechnung mehr als 6000 Euro steuerpflichtige Bezüge, mein AG hat aber nun übermittelt dass ich grad 4800 Euro steuerpflichtige Bezüge hatte. Natürlich haben wir das bei meinem Mann nicht mit dem Alleinverdiener berücksichtigt - dh. zustehen würde es ja, da meine steuerpflichtigen Bezüge unter 6000 Euro waren. FRAGE: Hat jemand Erfahrungen wie es mit einem Einspruch gegen den Bescheid ausschaut bzw. wie wir am Besten vorgehen?
Vorab vielen vielen Dank für eure Hilfe! LG
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