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Kommentare
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Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,
die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner sind oder in Lebensgemeinschaft leben und
von ihrer Ehepartnerin/ihrem Ehepartner oder ihrer eingetragenen Partnerin/ihrem eingetragenen Partner oder ihrer Lebensgefährtin/ihrem Lebensgefährten nicht dauerhaft getrennt leben und
deren Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner oder Lebensgefährtin/Lebensgefährte,
nicht mehr als 6.000 Euro jährlich verdient
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Viele glauben leider, sie bekommen was von dem Geld ihrer Ausgaben retour....
Das ist es aber nicht!
Es ist die LOHNSTEUER die man retour bekommt, und nicht: Hey, ich zahl dir jetzt mal was von deinen Ausgaben zurück.
Die Ausgaben mindern nur den Betrag den man an Lohnsteuer verpflichtet ist zu zahlen. Und demnach, bekommt man dann die zuviel bezahlte Steuer retour.
Keine Arbeit = Kein Lohn = Keine Lohnsteuer bezahlt. Also was willst du zurück bekommen?
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Wir zahlen auch im Jahr rund 10000 Euro an Kredit zurück.
Wenn ich mir das Daumen mal Pie ausrechne würde ich für das Jahr 2016 rund 250 Euro zurückbekommen. Gezahlt hab ich an Lohnsteuer um das vielfache mehr (ca 4000)
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Nein.
Du brauchst dafür 7 Monate FBH.
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Hab bis jetzt nämlich nur den von da GKK drin. .
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Kann ich meinen Ex eigentlich anschwärzen?
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Wenn er sie zahlt, dann kann er das absetzen.
Egal ob es was offizielles gibt, das Recht hat er.
Man braucht ja nicht zwingend etwas vom Jugendamt oder Gericht, man kann sich auch einvernehmlich einigen.
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ja sollte es. von der GKK hatte ich gar nix drin lol
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Die Vereinbarung ist egal.
Wenn er der Verpflichtung nachkommt und zahlt, dann darf er es absetzen.
Wenn er es nachweisen kann, zb mit Kontoauszug auf dem steht: Unterhalt für.....
Gibt es eine offizielle Vereinbarung und er zahlt nichts, dann darf er es trotzdem nicht absetzen.
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Da steht immer 0, man muss das Dokument öffnen und den Betrag kontrollieren. Steht trotzdem 0, obwohl man Wochengeld bekommen hat, liegt irgendwo ein Fehler vor, das wird dann erst noch berichtigt.
Es wird im Nachhinein kontrolliert und wenn man über 6.000€ ist und der Partner hat den Alleinverdienerabsetztbetrag schon ausbezahlt bekommen, dann wird das zurück gefordert.
Auch dann wenn man zb nur 10€ drüber ist.
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Finanzonline
Steuerakt 2016
Dann steht "Daten des Steueraktes für 2016"
Dann die Art ( W, oder L1, L6 für Wochengeld, etc)
Der Zeitraum
Und dann die Arbeitgeber,
Dann der Betrag
Die Arbeitgeber sind unterstrichen und da kannst du drauf klicken und du siehst den gesamten Lohnzettel und alles was der Arbeitgeber oder die GKK gemeldet hat,
KZ 245 (beim Lohnzettel) + KZ 243 vom Wochengeld, das gibt die Summe die für den Alleinverdienerabsetztbetrag wichtig ist, hier dürfen max 6.000€ herauskommen.
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Oder für die ungeduldigen - im Büro anrufen und fragen ob es schon geschickt wurde
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Das könnt jedes Jahr so sein.
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Hab nämlich nur paar Monate gearbeitet und komm mit dem Gehalt nur auf 4000€. Die restlichen Monate davor hab ich Kinderbetreuungsgeld bezogen. Muss ich das noch zum Gehalt dazurechnen?
Danke in vorhinein für die Antwort!
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wow, das ist mega viel!! und ich dachte schon ich bekam viel
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Ja, es geht nur um den ständigen Aufenthaltort vom Kind - hallo? Er ist österreichischer Staatsbürger...... :thinking_face:
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Ich war in Karenz und bin letztes Jahr einvernehmlich aus der Firma ausgetreten. War vorher noch ein Monat angestellt nach der Karenz. Habe dann eine Abfertigung und eine Zahlung aus der Pensionsversicherung bekommen. Muss ich dann 2 auszahlende Stellen angeben?
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weil ich mich gerade selber schlau gemacht hab: das geht, wenn du die private krankenversicherung vor dem 1.1.2016 abgeschlossen hast!
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Gibt ja 2 möglichkeiten entweder beide 300 oder nur einer 440.
Nur haben wir ja Zwillinge. Dh ist die kombination auch möglich kind a 440 bei einem und kind b 300 bei beiden mäglich?
Bzw kind a bei mann und kind b bei frau??
Das sind soviele varianten das ich den durchblick verliere
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Ma gut das wir net mehr wie 2 haben. Das ist ja kompliziert da das bestebrauszufinden
@claudsch1980 so danke - hab jetzt fast eine stunde gebraucht alle varianten durchzuspielen. Aber immerhin 50 euro nochmal "gefunden"
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Es wird aber eine Hochrechnungen des steuerpflichtigen Einkommens auf das ganze Jahr gemacht und da kann es dazu kommen, dass man in eine andere Steuerklasse fällt,
Aber der AMS Bezug wird nicht versteuert.
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Darf ich dir einen Auszug vom Bescheid schicken? Das ALG wurde anscheinend schon versteuert..
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Das ist eigentlich schon immer so gemacht worden, ist auch im Gesetz geregelt.
Es gibt 2 Varianten, entweder die Durchschnittsberechnung oder die Berücksichtigung bei der Progressionsstufe.
Wird vom System automatisch gemacht, je nachdem was besser für den Steuerpflichtigen ist.
Fällst IdR nur dann auf, wenn man insgesamt (Lohn + AMS, Etc) sehr weit über 11.000€ drüber ist.
ALG wird aber trotzdem nie versteuert.
Aber du kannst mir den Auszug gern schicken.
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