Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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Ich habe von Januar 16 - August 16 KBG bezogen, das restliche Jahr bin ich ohne Bezüge daheim.
Kann ich nun eine machen im Jahr 2017 oder nicht?
Lohnsteuer habe ich ja aufgrund meiner Karenz nicht gezahlt? Ist das so richtig?!
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Was du während du Kbg beziehst oder in Karenz bist, ja nicht hast.
Damit hast du auch nichts was du "ausgleichen" könntest.
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Kann ich dann trotzdem auch einen machen, aber eben freibetrag bei ihm?
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Und da du deine Lohnsteuer wohl zur Gänze zurück bekommst (weil eben seit Oktober erst eingezahlt) wird sich der Freibetrag wohl Nr bei deinem Mann rentieren.
Aber wie gesagt für die genau Berechnung kann man online ja alles eingeben und vorberechnen (ohne abschicken) und dann umändern und nochmal vorbrrechnen und schauen was besser ist.
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Sollte ich dann bei mir auch keine Versicherungen, brille, bastelbeitrag usw dazunehmen sondern bei ihm?
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Er kann nur Beiträge rein nehmen die ihn betreffen. Er kann also nicht zb deine Versicherung absetzen. Das geht nicht.
Er kann aber die Kindergarten kosten bei sich rein nehmen.
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Okay....wie ist das dann mit den Beiträgen der letzten Jahre wo ich in Karenz war? Darf man nicht alles zusammenfassen und diesmal abschreiben?
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Lohnsteuer zahlst du ab ca 1.100 brutto. Darunter nur Sozialversicherung.
Und nein du darfst nix zusammenfassen! !! Das ist immer auf die Ausgaben aus dem jeweiligen jahr bezogen.
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Alles klar, danke
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Wie sieht es mit Arztkosten für die Kinder aus? Kann diese, ohne gkk Anteil, mein Mann reinnehmen auch wenn ich bezahle beim KiA?
@Justme88 Unbedingt steuerausgleich machen, fällt sehr gut aus , zumindest bei mir. Versicherung weiß ich nicht genau.
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Vielleicht kann mir wer paar Fragen beantworten?
Ich war bis 30.6. in Karenz und seit 01.07. bin ich in Elternteilzeit mit 20 Stunden (zahl keine Lohnsteuer).
1. Kann ich da trotzdem einen Steuerausgleich machen? Mir steht nämlich die große Pendlerpauschale zu die ich beim Ausgleich immer angegeben habe?
2. Und Betriebsratsumlage zahl ich auch, wie ist das dann mit der?
3. Ist es dann wahrscheinlich sinnvoller alles was unseren Sohn betrifft (Kinderbetreuung, Bastelgeld...) bei meinem Lebensgefährten abzuschreiben (geht Vollzeit arbeiten), oder?
Danke schon mal für eure Antworten und Hilfe!lg
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Da du keine Lohnsteuer zahlst kannst du alles andere nicht berücksichtigen. Sofern möglich zb kosten für das kind, kann der Lebensgefährte absetzen.
https://ooe.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerveranlagung/Negativsteuer.html
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20€ gekostet.
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https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/aussergewoehnliche-belastungen-allgemein.html
Explizit Krankheitskosten: https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/krankheit-behinderung/aussergewoehnliche-belastungen-mit-selbstbehalt.html#Krankheitskosten_
Arztkosten abzusetzen macht also dann Sinn, wenn sie den Selbstbehalt übersteigen. So grob gerechnet hab ich mir ein Monatsgehalt an Selbstbehalt gemerkt.
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Was zb schon geht sind bei chronischen Erkrankungen zb Diabetes wo man viel Ausgaben in Apotheken usw. Hat
Sehbehelfe und Zahnersatz müssen den Selbstbehalt übersteigen. Dann sind sie eben auch außergewöhnlich hoch.
Aber am besten tatsächlich auf der bmf Seite nachlesen. Mittlerweile ist das schon gut erklärt dort!
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Danke schon mal für deine Antwort!
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Da können dir vielleicht @rdb2011 oder @maxi weiterhelfen !?
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Kosten fürs Haus bauen (wenn tatsächlich neu gebaut wird und damit bis spätestens 2015 begonnen wurde), können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
Zusammen mit den Personenversicherungen (zb Unfallversicherung) kann man hier max 2920€ absetzen (Alleinverdiener können das doppelte absetzen und dann gibt's nochmal eine Erhöhung wenn man drei Kinder hat und das Familieneinkommen unter 55.000€ liegt).
Das ganze wird dann aber nochmal geviertelt, es wirken sich also zb nicht 2920€ aus, sondern nur 730€.
Das ganze geht noch bis 2020, danach kann man diese Ausgaben nicht mehr steuerlich geltend machen.
Wurde mit der Steuerreform nämlich gestrichen.
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Das ist egal, das macht finanzonline automatisch.
Wenn du dir dann ein vorberechnungsblatt ausdruckst, dann siehst du das auch.
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Sollte man sowas eher beim Mann der viel mehr verdient dazunehmen?
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Also wie das genau ablaufen wird?
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https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/arbeitnehmerInnenveranlagung/Steuerausgleich_Neuerungen_2017.html
https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/AANV.html
ich werd's dieses jahr auch sicher noch selbst machen und mir mal anschauen wie das funktioniert, wie schaut's bei euch aus?
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