Lohnsteuerausgleich
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Kommentare
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unter bestimmten Voraussetzungen kann man Sanierungen absetzen, aber eine schlichte Wohnungseinrichtung nicht,
sollte sie es eingetragen haben und nicht geprüft worden sein (dann wäre es ihr sowieso gestrichen worden) heißt das nicht, dass es richtig ist, das glauben nämlich ziemlich viele (bzw kann es bei einer späteren Prüfung auch wieder gestrichen werden und dann heißt es nachzahlen)
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Und zwar geht es darum, dass er 2015 bei einer Firma gearbeitet hat und mit dem Auto selbst zum Arbeitsort fahren musste, weil der Chef "keinen Bock" zum Aufstehen hatte.
Er hat keine Pendlerpauschale beantragt und auch für die Fahrten kein km-Geld erhalten!
Gibt es eine Möglichkeit, dass man die Strecken irgendwie mit in den Steuerausgleich nimmt? (wir haben ein Leasingfahrzeug!)
Ein Bekannter meinte nämlich, dass das ginge?!?
Hört sich für mich aber bissl komisch an!
Wäre dankbar, wenn du uns Auskunft geben könntest!
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Er kann ja die Pendlerpauschale in der arbeitnehmerveranlagung beantragen. Sonstige Ausgaben (etwa tatsächliche Pkw-Aufwendungen oder Ansatz von Kilometergeld) stehen nicht zu!
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Wenn es halt alle gesetzlichen Anforderungen entspricht... Also Name, Adresse, Aufteilung der Beträge mit evtl Pensions, SV etc Zahlungen, Firmenname
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St: P
SV: F
GB: J
MFB: nein
PGS:110
UM:1
GZ: 0
St.Kl.: P
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Sonst kann ich dir wenn die Kinder im Bett sind schauen und die Kennzahl sagen
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@Sunsel das schon klar: aber denke nicht das du von Baustelle zu Baustelle mit PrivatPKW fahren musst weil der Chef den Arsch ned ausn Bett kriegt und nicht genügend Fuhrpark hat ;-)
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sonst... wenn er zb nur mindestlohn bekommen würde wärs evtl aufgrund branchenüblicher fahrzeugbereitstellung und keiner trennungs/km geld zahlung auch ein fall fürs finanzamt bzw finanzpolizei aufgrund möglichen verstoß gegen das lsdbg.
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@Terrorzwergi dein mann soll ein fahrtenbuch führen....
also mit: tag, uhrzeit abfahrt, km stand abfahrt, uhrzeit ankunft, km stand ankunft (aber halt nur vom einsatzort zum arbeitsort und wieder retour, dann kann ers zumindest wenn er vom ag nix bekommt und die klage ewig dauert, als minderung der steuerbemessungsgrundlage geltend machen...
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Vielen vielen Dank für deinen Tipp - du hast mir wirklich weitergeholfen! :-)
Danke nochmals!!
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:-S >_< X_X
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Hast du eventuell wen in der Umgebung der helfen könnt?
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Dein Mann hatte in ö einen Wohnsitz - Punkt 1.4 anklicken
Er war bei einem ausl Arbeitgeber beschäftigt - Punkt 1.4.2
Die unselbstständigen Einkünfte sind gem Doppelbesteuerung ö-de in ö unter progressionsvorbehalt befreit - Punkt 4.1 die Steuerpflichtigen Bezüge eingeben (=bruttobezug abzüglich etwaiger in Deutschland einbehaltener sv-Beiträge und abzgl. Werbungskosten)
Solltest du Werbungskosten iZm den ausl Einkünften berücksichtigt haben, wie zB familienheimfahrten etc) müssten diese unter Punkt 4.2 angegeben werden
Solltest du noch fragen haben, kannst mir gerne ne pn. schicken
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Dann hab ich ein Hackerl bei b) bei einer ausländischen Arbeitgeber ( ohne Verpflichtung zum Steuerabzug in ö) beschäftigt, aber nicht Grenzgänger.
Dann hab ich bei dem Punkt : Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit, für die Österreich das besteuerungsrecht zusteht:
Einkünfte ohne Lohnausweis ( kein L17 vorhanden):
Bei Einkünfte ohne Sonderzahlungen hab ich bei der Zahl 359 in des Kasterl den Verdienst reingeschrieben ( und zwar 154 Euro. Brutto und netto ist laut dem Lohnzettl Ding dasselbe, also wurd in Deutschland gar nix abgezogen)
Ist das jetzt falsch?
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Vielleicht kann mir wer meine Frage beantworten?
Ich war ganzes letztes Jahr in Karenz! Muss deshalb online unter Lohnzettel etwas von der GKK stehen oder gar nichts?
Vielen Dank!
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kbg = kein lohnzettel = keine bezugsauszahlende stelle
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Letztes Jahr habe ich die ersten 5 Monate Krankengeld bezogen, danach 5 Monate Teilzeit gearbeitet, und die letzten 2 Monate Vollzeit.
Wie hoch is die Chance dass ich etwas nachzahlen muss, und wie hoch ist die Chance dass ich etwas zurückbekomme?
Ich weiß, die Angaben sind vage, aber ich habe soooo Angst dass ich etwas nachzahlen muss, und die Daten von der GKK wurden noch nicht an das Finanzamt übermittelt.
Bei der Vorberrechnung kam ein Guthaben raus, aber das Krankengeld wurde ja nicht berücksichtigt.
Lieben Dank schon mal!
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2,091
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Ich versteh auch nicht, warum ich laut Vorberechnung weniger bekomm als vorher. Mit 1 Lohnzettel (ehem. Arbeitgeber) hättens 280€ sein sollen. Mit dem 2.Lohnzettel (Pensionsversicherung) sinds aufeinma nur mehr 240€. Weiß wer warum? :O
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Das kann man nicht pauschalieren und hängt von vielen Dingen ab.
Deswegen rate ich immer erst nach 15.3. die Veranlagung zu machen... da sind 99% der Lohnzettel, Pensionen, Krankengelder eingespielt und ggf korrigiert...
Warum das in deinem fall so ist @Asuna ist dass du einen "lohnzettel" mehr hast, als angegeben (vorberechnet). Dh du hast 2 steuerpflichtige einkommen und zahlst dem entsprechend mehr Lohnsteuer.
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Hängt viel von der Höhe der einzelnen Bezüge so wie deinen auslagen (Absätzbeträge, sonderausgaben, etc) ab.
Denn durch dein krankengeld könnte evtl die progression bei dir wirken... was ich aber nicht glaub weil du mit deinen gesamten einnahmen nicht in eine steuerpflicht fallen wirst...
....angst das ich was nachzahlen muss...
Wenn ich für ein Einkommen laufend keine steuer zahle und mehrere Dienstverhältnisse hab, dann muss ich mitunter damit rechnen dass ich was nachzahlen muss...
Zudem handelt es sich um Geld, was einem ohnehin nicht zugestanden hätte.
Dem sollte man sich bewusst sein...
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Kommt es beim Wechsel vom AG IMMER zu einer Nachzahlung? Warum MUSS man denn beim Wechsel einen Steuerausgleich machen?
Ich hab nämlich aufgrund von Krankengeldbezug 450€ letztes Jahr nachzahlen müssen...
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Und wenn du nahtlos von einem zum nächsten ag gewechselt bist und sich nix überlappt hat,sollte aus diesem Wechsel keine Nachzahlung resultieren.
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Ich habe wieder mal eine Frage:
Diesmal bezüglich Kinderbetreuungskosten: kann man die Busfahrten des Kiga Kindes absetzen?! Sind immerhin auch 9€ monatlich.
Was ist mit dem Bastelbeitrag?
Lieben Gruß und Danke im Voraus!
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Kinderbetreuungskosten sind taxativ aufgezählt.
Bus gehört nicht dazu.
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Zwecks absetzen der kinderbetreuungskosten gibt es hier einen link @lebkuchenherz26 https://www.bmf.gv.at/steuern/familien-kinder/kinderbetreuungskosten.html
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Und zwar bezüglich Pendlerpauschale. Ich war 2015 bis Ende Mai Vollzeit arbeiten (55km bis zum Arbeitsplatz) und dann im Mutterschutz und in Karenz. Steht mir da trotzdem Pendlerpauschale (und Pendlereuro) zu obwohl ich nur 5 Monate gefahren bin?
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Wir haben für unsere Tochter vom Betreiber des KiGa eine Finanzamtsbestätigung erhalten und leider steht da der Name falsch drin (ich glaube Sofia statt Sophie ist- aber nur der zweitname)
Muss ich da eine neue Bestätigung ansuchen oder ist das nicht so tragisch?
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mach einfach eine Abfrage mit dem Pendlerrechner, dort wird dir auch der monatliche Betrag angezeigt, damit kannst du dir die 5 Monate ausrechnen und das trägst du dann im Finanzonline ein.
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Kann ich meine sonderausgaben bezüglich privatversicherung bei ihm reingeben?? Oder geht das nicht?
Und nochetwas! Meinfreund arbeitet 30 stunden und macht nebenbei die abendschule htl! Kann ich da die fahrt von zu hause in die schule auch irgendwo reingeben und absetzten oder geht das nicht?
Lg