Einkommensabhängiges KBG, Bildungskarenz, etc.

Hallo!

Ich weiß nicht wo ich da anrufen und fragen kann, deshalb hoffe ich dass ihr mir weiterhelfen könnt.

Mein Plan ist es, dass einkommensabhängige KBG zu beziehen und mein Mann und ich würden das beide in Anspruch nehmen. Wie lange darf dann jeder daheim bleiben?

Anschließend würde ich gerne die Bildungskarenz für 1 Jahr in Anspruch nehmen, da ich in der Karenz hoffentlich meinen Abschluss machen kann und das würde sich super anbieten. Geht das denn überhaupt?

Außerdem hat es bei mir schon mal nicht geklappt, also ich hatte eine Fehlgeburt. Da ich in der Arbeit extremen Stress, vor allem auch psychischen habe, hat mir eine Kollegin die davon weiß geraten, sobald ich wieder schwanger bin daheim zu bleiben, angeblich geht das.
Ich will jetzt nicht faul wirken. Ich war noch nie arbeitslos oder irgendwie daheim und arbeite seit ich 15 bin durchgehend, aber ich will alles tun, damit mein Baby gesund auf die Welt kommt und keinerlei Risiko eingehen.
Kennt sich da wer aus? Und wie wäre das bzgl. Geld, wenn ich beispielsweise wirklich ab dem 1. Tag an dem die Schwangerschaft festgestellt wurde daheim bleiben dürfte. Bekomme ich mein Gehalt trotzdem oder Krankengeld? Könnte ich dann nach dem einkommensabhängigen KBG dennoch auch noch Bildungskarenz nehmen?

Vielleicht weiß das alles ja jemand oder kann mir sagen, an welche Stelle ich mich mit meinen Fragen wenden kann.

Danke & lg

Kommentare

  • Eine gewisse Zeit bekommt man im Krankenstand noch das normale Gehalt weitergezahlt, sobald man aber 100% Krankengeld erhält, hat man keinen Anspruch mehr auf eaKBG, der Partner allerdings schon
    MamaLamapineapple
  • MamaLamaMamaLama

    2,816

    bearbeitet 28. 08. 2023, 12:11
    Daheim bleiben wegen Stress ist kein Grund für den frühzeitigen MuSchu, es sei denn du hattest eine späte Fehlgeburt oder sonstige Gründe von der Liste - du kannst dann nur im Krankenstand gehen oder dein AG stellt dich frei gegen Bezahlung. Beim eakbg darf man nur 6 Wochen glaub ich Krankengeld beziehen, Achtung.
    Bildungskarenz muss direkt an das eakbg anschließen, also müsste dein Mann in der Mitte/am Anfang gehen, Abschluss (Uni?) muss 8ects pro Semester sein.
    Aber du bist ja noch gar nicht schwanger? Warte mal ab, bis es soweit ist, es kann gut sein dass sich einige Umstände noch ändern.
    Wünsche dir alles Gute!
    pineapple
  • ParamedicGirl schrieb: »
    Eine gewisse Zeit bekommt man im Krankenstand noch das normale Gehalt weitergezahlt, sobald man aber 100% Krankengeld erhält, hat man keinen Anspruch mehr auf eaKBG, der Partner allerdings schon

    Muss mich selbst grad ausbessern
    Max. 14 Tage darf man 100% Krankengeld beziehen, dass man noch Anspruch aufs eaKBG hat
    pineapple
  • Ums ganz genau zu sagen:
    „Für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld muss 182 Tage (ca. 6 Monate) ein aufrechtes Dienstverhältnis bestanden haben. Während dieser Zeit darf die Frau keinen Bezug aus einer Arbeitslosenversicherung oder kein Krankengeld ohne Entgeltfortzahlung bezogen haben. Eine Unterbrechung von 14 Tagen ist erlaubt.
    Angestellte Dienstnehmerinnen erreichen das erst nach 8 Wochen Krankenstand (6 Wochen Entgeltfortzahlung plus 2 Wochen Krankengeld). Freiberuflich bzw. selbstständig arbeitende Frauen bekommen ab dem 4. Tag des Krankenstandes Krankengeld von der Krankenkasse. Dann beginnt die 14-tägige Frist zu laufen.„
    ParamedicGirlpineapple
  • @MamaLama es ist durchaus ein bisserl komplexer
    Es macht einen Unterschied, wielange man angestellt ist, häng ein Bild von der AK an
    Wenn man das halbe Entgelt bezieht, zählt es auch zu dem aktiven Dienstverhältnis

    Somit hat man im 1. Anstellungsjahr 10 Wochen Krankenstand, die kein Problem fürs eaKBG darstellen und dann noch 2 Wochen Unterbrechung

    w6s29pral4fi.jpg
    MamaLama
  • Wenn ihr beide kbg bezieht, verlängert sich die Bezugsdauer auf 14 Monate. Zur Bildungskarenz muss halt dein Dienstgeber zustimmen
  • Er ist glaub ich schon möglich, dass der Partner zum Schluss in Karenz geht. Wichtig ist ja nur, dass der eigene KBG Bezug noch bis zum Tag vor Beginn der Aus-/Weiterbildung besteht. Also zB du gehst 12 Monate in Karenz und am Tag drauf muss die Bildungskarenz starten. Dein Partner kann dann im 12. oder 13. Monat mit der Karenz starten (ersteres wenn ihr ein Monat gleichzeitig gehen wollt —> das geht für den erstmaligen Wechsel). Dein Partner muss aber mind. 61 Tage in Karenz gehen und zumindest ein Monat alleine (während du eben arbeitest oder in Bildungskarenz bist).

    Bezüglich Anspruch es KBG: gebau man verliert den Anspruch aufs ea KBG erst, wenn man aus der ganzen Entgeltfortzahlung fällt plus eben diese 14 Tage.
    pineapple
  • Meldet man eigentlich gleich 2 Jahre Karenz beim Arbeitgeber, wenn man vor hat 1 Jahr eakbg und dann Bildungskarenz? Was wäre wenn der erste Tag nach dem eakbg zb am Wochenende wär? 😅
  • @kuki09 ich hab von Anfang an nur 1 Jahr Karenz gemeldet beim AG. Wenn aus welchem Grund auch immer die BK nicht durchgegangen wär, hätte ich 3 Monate vorher auf das zweite Jahr verlängert.

    Ich mach einen Onlinekurs, meine BK hat an einem Feiertag gestartet. Das war gar kein Problem. Wie das ist bei Präsenzkursen aussieht weiß ich allerdings nicht.
    kuki09
  • @kuki09 das für die Bildungskarenz ist dann ein eigener Antrag, der vom AG zugestimmt werden muss für den Zeitraum. Ich hatte die normale Karenzvereinbarung mit Dauer und anschließend dann erst die für die Bildungskarenz mit genauer Angabe, rein theoretisch kann das der AG ja auch ablehnen, die normale Karenz Gott sei Dank nicht 😅
    pineapple
  • @kuki09 ich hab meine Ausbildung schon früher gestartet. Mein Sohn ist im April 1 geworden und Unisemester ging schon im März los. Also man muss ja nur während der BK was tun, was es anfängt und aufhört ist nicht so wichtig
    Beantragen EK 1 Jahr wenn man noch unsicher ist was man danach macht. Einmal verlängern darf man ohne dass der AG zustimmt, zum Verkürzen muss er zustimmen.
    Mama_Denise
  • ParamedicGirl schrieb: »
    @MamaLama es ist durchaus ein bisserl komplexer
    Es macht einen Unterschied, wielange man angestellt ist, häng ein Bild von der AK an
    Wenn man das halbe Entgelt bezieht, zählt es auch zu dem aktiven Dienstverhältnis

    Somit hat man im 1. Anstellungsjahr 10 Wochen Krankenstand, die kein Problem fürs eaKBG darstellen und dann noch 2 Wochen Unterbrechung

    w6s29pral4fi.jpg

    😱😱😱
    Heißt das 6 Wochen auf einmal im Stück oder pro Kalenderjahr?

    Ich war zum Schluss hin 5 Wochen im Krankenstand, weil ich dank der Symphyse nimma arbeiten konnte..

    Aber davor war ich auch oft mal krank 😭😭😭

    Oh gott ich krieg gleich einen Herzinfarkt.. ohne eakgb geht sich das Leben hinten und vorne ned aus. 😱😱😱
  • @kuki09 ich hab bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Karenz beantragt. 1 Jahr eKBG und das zweite Jahr bleib ich so daheim.

    Mach jetzt aber doch das zweite Jahr Bildungskarenz.
    Der Arbeitgeber muss da zustimmen und was unterschreiben (hab zwei Unterschriften benötigt). Mir wurde gesagt, dass das spätestens ein Monat vor Antritt Bildungskarenz noch umgeändert werden kann. Obs stimmt, weiß ich nicht. 🤷🏽‍♀️
  • @banana Hast du Krankengeld bekommen? Man hat ja 6(?) Wochen normales Entgelt und dann erst Krankengeld..
  • MamaLama schrieb: »
    @banana Hast du Krankengeld bekommen? Man hat ja 6(?) Wochen normales Entgelt und dann erst Krankengeld..

    Also ich hab immer das normales Gehalt (inkl. Lohnzettel) von meiner Firma bekommen. Nichts von der ögk.
  • Na dann wird’s wohl passen 😉
  • MamaLama schrieb: »
    Na dann wird’s wohl passen 😉

    Okay, danke. Das beruhigt mich ungemein. 😮‍💨
    Hab echt Panik bekommen. Ohne eakbg könnte ich gleich nach Mutterschutz arbeiten gehen und mein Mann in die karenz 😭
  • @banana bin mir nicht sicher ob das pro Kalenderjahr oder pro Arbeitsjahr ist, also z.b. von Juni bis Juni, weil man erst im Juni angefangen hat

    Aber wie @MamaLama schon geschrieben hat, wirds bei dir dann vermutlich passen, wenn du nie was von den Krankenkasse bekommen hast
  • Okay alles klar, danke für eure Informationen und Erfahrungen.

    Nein eine späte Fehlgeburt hatte ich nicht und ich will auch nicht ab dem 1. Tag oder so daheim bleiben, aber man weiß ja nie und deshalb wollte ich mich rechtzeitig erkundigen. Denn ohne dem eKBG müsste ich gleich wieder arbeiten, anders wäre es finanziell nicht möglich. Bildungskarenz ist bei mir in der Firma kein Problem, wird immer genehmigt und meine Chefin hat schon gemeint, dass das selbstverständlich auch bei mir jederzeit möglich ist.

    lg
  • Vielleicht könnte mir hier jemand helfen (Anfrage ans AMS ist bereits raus, da warte ich noch). Ich war letzte Woche bei der GKK bzgl. Beratung EAKG.

    Ich habe vor das EAKG für ein Jahr zu nehmen und dann 1 Jahr in Bildungskarenz zu gehen. Muss ich dann, wenn ich im Jänner bei der GKK die Karenzdauer bekanntgebe 12 Monate oder 24 Monate angeben? Die von der GKK konnte mir das nicht sagen? Wann müsste ich dann die Bildungskarenz beantragen?
  • @Danie Da du dann ja nur ein Jahr in Elternkarenz bist, würde ich das eine Jahr angeben.

    Sollte es mit der Bildungskarenz Probleme geben, kannst du die Karenz einmalig bis max. zum 2. Geburtstag ohne Zustimmung des Dienstgebers verlängern. Das musst du aber 3 Monate vor Ablauf der ursprünglichen Karenz bekannt geben.
  • @sabsie4517 Oh danke - dass sind mal nützliche Infos, der Termin bei der GKK war etwas naja wenig informelles … Das mit dem „Verlängern“ wusste ich nicht. Vielen Dank!
  • Ich bin bin gerade in Bildungskarenz und hab es so gemacht, wie du es vorhast!
    Ich hab 1 Jahr Karenz bei meinem Arbeitgeber gemeldet, schon mit der Abmachung über die Bildungskarenz danach. Sollte der Arbeitgeber die Bildungskarenz ablehnen, kannst du deine Karenz eben einmal ohne Zustimmung des Arbeitgeber verlängern. Umgekehrt, also verkürzen, geht nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.
    Das einzige Manko: Man kann die Bildungskarenz erst 3 Wochen vor Beginn beim AMS beantragen, also erst lange nachdem du die Verlängerung deiner Karenz melden müsstest. Das hat mich damals etwas gestresst, aber es hat dann alles gepasst.
    Pass nur auf, welche Kurse du in der Bildungskarenz machen möchtest. Anscheinend wird das jetzt viel strenger kontrolliert, weil es stark ausgenutzt wurde bisher. Am besten genau beim AMS erkundigen!
    An22
  • @JuliaHa Meine Chefin ist mit der Bildungskarenz einverstanden da ich so oder so 2 Jahre ausfalle (wer weiss ob ich überhaupt zurückgehe) …

    Ich würd sowieso Branchentypische Kurse machen wollen (Englisch - mein Englisch ist quasi nicht mehr vorhanden) oder so … :)

    Hab jetzt mal ans AMS geschrieben wie das so funktioniert.
  • Ich hab bei beiden (Arbeitgeber und GKK) 2 Jahre angegeben.
    Bei der einkommensabhängigen Karenz bekommst eh nur 1 Jahr Geld und bist im zweiten Jahr nicht mehr versichert.

    Ich hab monatlich immer die Hälfte zurück gelegt quasi auf zwei Jahre aufgeteilt.

    Durch ne Freundin werd ich aber jetzt doch in Bildungskarenz gehen.
    Die von dir Bildungskarenz haben mir dann die Unterlagen fürs AMS zugeschickt und der Arbeitgeber musste noch nen Wisch unterschreiben und somit einverstanden sein.

    @Danie ich weiß also nicht, ob du da jetzt schon mitn AMS kommunizieren musst.
    Man muss die Bildungskarenz halt am Geburtstag vom Kind starten... so ists jedenfalls bei mir grad. Mein Kind wird nämlich am Freitag 1 und da beginnts bei mir.
  • Du hast dann also 2 Jahre genommen und dann aber nach einem Jahr geswitcht auf die Bildungskarenz?

    Sobald man verheiratet ist ist man dann automatisch beim Mann mitversichert nach dem einen Jahr wurde mir gesagt.

    Ich wusste halt nicht wenn ich 2 Jahre angebe ob ich dann nach einem Jahr umswitchen kann von Elternkarenz auf Bildunskarenz.
  • @Danie wenn du dazwischen bei deinem Mann mitversichert bist verfällt dir der Anspruch auf die Bildungskarenz, da also aufpassen. Zwischen KBG Bezug und Bildungskarenz darf kein Tag dazwischen sein. Du gehst also eh wie du richtig geschrieben hast 1 Jahr einkommensabhängig für 12 Monate in Karenz, dann direkt in Bildungskarenz
    Danie
  • @jennyrr Danke für die Info - das wusste ich auch net. Man liest soviel einfach … Werd mal das Mail vom AMS abwarten was die so sagen und dann schaun :)
  • @Danie Am besten bei der Arbeiterkammer beraten lassen, war auch eben erst in Bildungskarenz und hab mich dort informiert. Beim AMS ist die Auskunft teils sehr schleißig…
    Danie
  • @jennyrr Ja die haben Ende November so ein 2 stündiges Onlinemeeting rund un das Thema das seh ich mir an oder warst du direkt vor ort?
  • Ich würde aber nur 2 Jahre beim Arbeitgeber angeben, wenn du dir ganz sicher bist, dass sie dir die Bildungskarenz genehmigen. Wenn sie das nämlich dann nicht tun und du doch nur ein Jahr in Karenz bleiben möchtest (wegen dem Finanziellen), dann kannst du nicht einseitig entscheiden, vorzeitig zurück zu kommen. Dann kann der Arbeitgeber einer vorzeitigen Rückkehr widersprechen.
  • Ich würde auch wenn die Bildungskarenz nicht bewilligt werden das 2. jahr zuhause bleiben. Werd mir im ersten Jahr die Hälfte vom EAKBG auf Seite legen.
  • Hallo ich bin gerade auf deinen Post gestoßen.
    Ich war selbst in ein Jahr in der gehaltsabhängigen Karenz und jetzt anschließend in der Bildungskarenz für ein Jahr. Du kannst dich gerne bei den Leuten unter dem Link melden die helfen gerne weiter mit haben sie auch super weitergeholfen.
    https://www.babypause-verlaengern.at/tg/?mama=ce-Miletic-Violeta

    Ich wünsche dir alles Liebe und hoffentlich geht alles gut dieses Mal.
    Glg 🫶
  • Ich weiss net ob es hier war - kann die Frage grad net finden ABER Papamonat wird jetzt verdoppelt usw

    https://www.finanz.at/news/karenz-familienzeitbonus-november-2023-10216/

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    LenaBananaVillacherinitchify
  • Find's gut dass das Papamonat finanziell aufgepolstert wird.

    Noch wichtiger finde ich allerdings dass da Geld vom Papamonat bei späterer Väterkarenz nicht mehr abgezogen wird. Das fand ich bei uns damals sehr unverständlich - hat ja das eine nichts mit dem anderen zu tun
    MamaLamaitchifyLenaBananaDaniebikebaby
  • Weiß jemand von euch ob der Teuerungsbonus zur Bemessung mitgezählt wird? Hatte ja vor einem Jahr um 100 Eur Lohnerhöhung gebeten und bekomme den immer in Form von "Teuerungsbonus". Muss ich die 100 Eur dann abziehen um den Nettobetrag zu bekommen bei der Berechnung oder bleibt der?
  • @Danie Ich kann dir zwar deine Frage so nicht beantworten aber es gibt im Jänner ja wieder diese prozentuale Erhöhung von Sozialleistungen. Das betrifft auch Weiterbildungsgeld und somit hättest quasi sowieso mehr, als was du jetzt berechnest.
  • Auch was Wochengeld/Eakgb betrifft?
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