@7ply Ich finde auch, dass eine Beschriftung mit Edding erwähnt werden muss und das auch den Preis mindern sollte.
Es ist ärgerlich, aber wenn du sagst, du willst sie eigentlich schon behalten, dann würde ich das Feedback geben, dass es nicht ok ist, dass sie das nicht erwähnt hat. Den Aufwand zu reklamieren würde ich mir in dem Fall sparen- denn du musst dann damit rechnen, dass du sie retournieren musst.
Anders sehe ich das, wenn du die Schuhe mit der Beschriftung nicht verwenden willst und wirklich zurückschicken möchtest. Wenn du den Käuferschutz nicht zurück bekommst und einen unnötigen Aufwand hast, hast du dich wenigstens für dein Prinzip eingesetzt.
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Es ist ärgerlich, aber wenn du sagst, du willst sie eigentlich schon behalten, dann würde ich das Feedback geben, dass es nicht ok ist, dass sie das nicht erwähnt hat. Den Aufwand zu reklamieren würde ich mir in dem Fall sparen- denn du musst dann damit rechnen, dass du sie retournieren musst.
Anders sehe ich das, wenn du die Schuhe mit der Beschriftung nicht verwenden willst und wirklich zurückschicken möchtest. Wenn du den Käuferschutz nicht zurück bekommst und einen unnötigen Aufwand hast, hast du dich wenigstens für dein Prinzip eingesetzt.