Frage zu Ansprüchen vor der Karenz
Hallo!
Ich hoffe es kann mir bitte jemand weiterhelfen.
Ich arbeite seit 1.12.2018 wieder nach 2 jähriger gehaltsabhängiger Karenz.
Bin jetzt wieder in der 12 Woche schwanger und habe wegen starker Schwangerschaftsübelkeit nur 2 Wochen gearbeitet und bin jetzt seit 3 Wochen im Krankenstand.
Läuft der Anspruch auf Krankengeld nach einer Karenz weiter? (bin seit 12 Jahren bei der gleichen Firma)
Wenn ich nach 2 1/2 Monaten arbeiten ggf. In Frühkarenz gehen kann mit der 16 ssw. Bekomme ich dann überhaupt wochengeld?
Danke
Ich hoffe es kann mir bitte jemand weiterhelfen.
Ich arbeite seit 1.12.2018 wieder nach 2 jähriger gehaltsabhängiger Karenz.
Bin jetzt wieder in der 12 Woche schwanger und habe wegen starker Schwangerschaftsübelkeit nur 2 Wochen gearbeitet und bin jetzt seit 3 Wochen im Krankenstand.
Läuft der Anspruch auf Krankengeld nach einer Karenz weiter? (bin seit 12 Jahren bei der gleichen Firma)
Wenn ich nach 2 1/2 Monaten arbeiten ggf. In Frühkarenz gehen kann mit der 16 ssw. Bekomme ich dann überhaupt wochengeld?
Danke
Hey! Kostenlos & anonym
Deine Erfahrung fehlt noch
Bisher 2 Antworten – deine könnte die nächste sein.
Seit 2012 helfen sich bei BabyForum Eltern gegenseitig – vom Kinderwunsch bis zum Familienalltag. Registriere dich kostenlos und rede mit.
- Anonym & geschützt Nur mit Nickname, ohne echten Namen.
- Schnelle Antworten Oft schon nach wenigen Minuten, auch nachts um drei.
- Moderiert & entspannt Freundlicher Umgang, keine unangebrachte Werbung.
- Produkttests & Gewinnspiele Teste neue Produkte und mach bei Gewinnspielen mit.
Jetzt kostenlos registrieren
Schon dabei? Anmelden
Kostenlos und ohne Abo. E-Mail, Nickname, Passwort – fertig.
Kommentare
1,525
Also der Anspruch auf Krankengeld bleibt auf jeden Fall auch nach der Karenz aufrecht.
Bezüglich des Wochengeldes habe ich gehört dass man 3 VOLLE Monate Einkommen benötigt um eben Wochengeld zu erhalten. Da gibt's aber auch angeblich andere Fälle wo das nicht der Fall war.
Du könntest bei der Krankenkasse anrufen.
11,555
https://www.wko.at/service/arbeitsrecht-sozialrecht/Beschaeftigungsverbot.html
Hier findest du die listengründe....