Ich bin zurzeit arbeitslos und in der 5. SSW. Bekomme ich jetzt weniger wie als wenn ich arbeite? Ich habe nämlich ein Jobangebot bekommen und frage mich, ob es sich auszahlt jetzt anzufangen.
@betuel20 meinst du das kinderbetreuungsgeld? Das ist für alle gleich (abgesehen vom einkommensabhängigen natürlich)
Das Einkommen wirkt sich nur beim Wochengeld aus.
Arbeitslosenanspruch hast Du insgesamt ca. 7 Monate. Je nach dem, wie lange Du nun schon arbeitslos gemeldet bist, rutscht Du früher oder später in den Notstand - falls Du Anspruch darauf hast. Hast Du einen Partner und der verdient “zuviel“ kriegst Du nämlich kein Geld mehr und bist auch nimmer versichert. Dann stehst Du von Auslaufen des Arbeitslosengeldes bis zum Beginn des Kinderbetreuungsgeldanspruches ohne Geld und Krankenversicherung (außer Du lässt Dich beim Partner mitversichern) da und Wochengeld gibt es auch keines.
Job jetzt ausschlagen wär wahrscheinlich ziemlich unklug, andererseits freut sich auch keiner über schwangere Arbeitnehmerinnen - lass Dich auf jeden Fall von der AK beraten.
@betuel20 Ich war in einer ähnlichen Situation... War dann aber so ehrlich und hab beim Bewerbungsgespräch gesagt, dass ich schwanger bin. Natürlich haben sie mich dann nicht eingestellt. Wollte aber sagen was Sache ist damit dann auch Rücksicht genommen werden kann da ich ziemlich schwere Sachen hätte tragen/heben müssen und noch dazu fast den ganzen Tag gestanden wäre.
Anspruch auf Notstand hatte ich nicht, bekam aber trotzdem Wochengeld. Da gibt es eine Frist (ich glaube! 6 Wochen). In der musst du vor Mutterschutzbeginn ein "Einkommen" gehabt haben. Diese sechs Wochen ist man auch noch versichert.
Also dürfen zwischen dem Ende des Anspruchs auf ALG und Mutterschutzbeginn nicht mehr als sechs Wochen liegen.
Aber du solltest da sicherheitshalber wirklich bei der AK nachfragen.
@Jacky92 weißt du vllt noch, gibts noch weitere Einschränkungen? Hast du davon schon vor dem Ende des ALG erfahren oder erst, als der Anspruch auf Notstandhilfe geprüft wurde?
OT: kann man in etwa sagen, wieviel der Partner max. verdienen darf, um Notstandhilfe zu bekommen?
@ifmamkl89 Ich hab das damals bei der GKK nachgefragt eigentlich weil ich wissen wollte ob ich eh versichert bin. Ans Wochengeld hatte ich da garnicht so gedacht, das hat mir die Dame am Telefon dann aber auch noch gesagt (dass da eh Anspruch besteht)
Ich wusste davor nämlich schon, dass ich keine Notstandshilfe bekommen würde und daher nicht versichert wäre.
Zur Notstandshilfe: Ich glaub der Partner darf da nicht mehr als das Existenzminimum verdienen (also nur um die 800€) bzw. würdest du dann die Differenz bis zu diesem Betrag bekommen oderso.
Das kann ich dir aber nicht sicher sagen, da müsstest dich beim AMS erkundigen. Oder vielleicht findest sogar was auf der Homepage vom AMS!
@ifmamkl89 das mit den 800€ von @Jacky92 ist da nicht ganz korrekt.. Das wird ziemlich kompliziert berechnet.. Kommt auch auf deine berechnungsgrundlage drauf an und noch einige sachen. Einfach beantragen und mehr als ablehnen können sies e nicht..
@Bugsey ok danke, das AMS hat mir auch gesagt, so pauschal kann man das nicht sagen weils auf mehrere Faktoren ankommt. Beantragen kann ich es ja erst wenn mein ALG ausläuft oder? So wenige Tage vor dem Mutterschutz zu bangen, ob ich es bekomme oder nicht, kann auch nix.
Mal schaun was die GKK zu dieser Ausnahmebestimmung sagt. AMS und AK waren bisher nicht hilfreich, die kannten das gar nicht
Bei der Notstandshilfe kenn ich mich halt wirklich nicht aus.
Aber @Bugsey, bei mir meinte das AMS gleich das ich keine Notstandshilfe bekomme als ich Ihnen gesagt habe, wie viel mein LG verdient (waren rund 1200€ netto)
Hab mir eingebildet, mal was gehört zu haben von 800€ ... aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht
Bei mir war es so, dass vom einkommen am tag vor mutterschutzbeginn das wochengeld berechnet wurde.
Ich habe mit dem ams vereinbart bezugstage aufzuheben die dann am tag vor mutterschutzbeginn ausbezahlt wurden damit das alg als bemessungsgrundlage fürs wochengeld genommen werden konnte.
Das ist aber schon ein paar jahre her, ich weiß daher nicht ob das noch aktuell ist. Eine 6-wochen-frist gab es auf jeden fall nicht.
Ich hatte 10 Tage vor Mutterschutzbeginn keinen ALG Bezug mehr. Da wurde mir das mit dieser Frist gesagt. Zur Berechnung des Wochengeldes wurde aber trotzdem das ALG genommen.
@Jacky92 dann hat sich das wahrscheinlich in der zwischenzeit geändert (bei mir wars 2014) oder es wird in den verschiedenen bundesländern anders gehandhabt.
Ich war auch arbeitslos und hatte keinen ALG Bezug mehr, Notstandshilfe hab ich nicht bekommen weil LG "zu viel" verdient hat. Mein Betreuer meinte allerdings, wenn ich ein Kind hätte, würde ich was bekommen. AMS hat mich dann aber netterweise in einen Kurs gebracht, wo dann der Tagessatz davon für meine Wochengeldberechnung herangezogen wurde.
Hey!1 Frage - 100 Antworten!
Im BabyForum kannst du dich einfach, sicher und anonym mit (werdenden) Mamas und Papas in deiner Nähe austauschen. Registriere dich jetzt, um alle Bereiche zu sehen und mitzuplaudern:Kostenlos registrieren
Hey & Hallo im Forum!
Neu hier? Dann tritt der BabyForum-Community bei um alle Inhalte zu sehen und (werdende) Eltern kennenzulernen! Hier lang...
Kommentare
10,139
Das Einkommen wirkt sich nur beim Wochengeld aus.
1,873
Arbeitslosenanspruch hast Du insgesamt ca. 7 Monate. Je nach dem, wie lange Du nun schon arbeitslos gemeldet bist, rutscht Du früher oder später in den Notstand - falls Du Anspruch darauf hast. Hast Du einen Partner und der verdient “zuviel“ kriegst Du nämlich kein Geld mehr und bist auch nimmer versichert. Dann stehst Du von Auslaufen des Arbeitslosengeldes bis zum Beginn des Kinderbetreuungsgeldanspruches ohne Geld und Krankenversicherung (außer Du lässt Dich beim Partner mitversichern) da und Wochengeld gibt es auch keines.
Job jetzt ausschlagen wär wahrscheinlich ziemlich unklug, andererseits freut sich auch keiner über schwangere Arbeitnehmerinnen - lass Dich auf jeden Fall von der AK beraten.
6,653
Anspruch auf Notstand hatte ich nicht, bekam aber trotzdem Wochengeld. Da gibt es eine Frist (ich glaube! 6 Wochen). In der musst du vor Mutterschutzbeginn ein "Einkommen" gehabt haben. Diese sechs Wochen ist man auch noch versichert.
Also dürfen zwischen dem Ende des Anspruchs auf ALG und Mutterschutzbeginn nicht mehr als sechs Wochen liegen.
Aber du solltest da sicherheitshalber wirklich bei der AK nachfragen.
1,873
Schau mal - das was @Jacky92 da schreibt, müsst die ominöse Ausnahmeregelung sein.
4,448
@Jacky92 weißt du vllt noch, gibts noch weitere Einschränkungen? Hast du davon schon vor dem Ende des ALG erfahren oder erst, als der Anspruch auf Notstandhilfe geprüft wurde?
OT: kann man in etwa sagen, wieviel der Partner max. verdienen darf, um Notstandhilfe zu bekommen?
6,653
Ich wusste davor nämlich schon, dass ich keine Notstandshilfe bekommen würde und daher nicht versichert wäre.
Zur Notstandshilfe: Ich glaub der Partner darf da nicht mehr als das Existenzminimum verdienen (also nur um die 800€) bzw. würdest du dann die Differenz bis zu diesem Betrag bekommen oderso.
Das kann ich dir aber nicht sicher sagen, da müsstest dich beim AMS erkundigen. Oder vielleicht findest sogar was auf der Homepage vom AMS!
4,448
2,600
4,448
Mal schaun was die GKK zu dieser Ausnahmebestimmung sagt. AMS und AK waren bisher nicht hilfreich, die kannten das gar nicht
6,653
Aber @Bugsey, bei mir meinte das AMS gleich das ich keine Notstandshilfe bekomme als ich Ihnen gesagt habe, wie viel mein LG verdient (waren rund 1200€ netto)
Hab mir eingebildet, mal was gehört zu haben von 800€ ... aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht
4,448
2,600
1,463
1,276
Ich habe mit dem ams vereinbart bezugstage aufzuheben die dann am tag vor mutterschutzbeginn ausbezahlt wurden damit das alg als bemessungsgrundlage fürs wochengeld genommen werden konnte.
Das ist aber schon ein paar jahre her, ich weiß daher nicht ob das noch aktuell ist. Eine 6-wochen-frist gab es auf jeden fall nicht.
6,653
1,276
3,237