Karenz höher bei Beschäftigung?
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Hey Leute,
Ich bin zurzeit arbeitslos und in der 5. SSW. Bekomme ich jetzt weniger wie als wenn ich arbeite? Ich habe nämlich ein Jobangebot bekommen und frage mich, ob es sich auszahlt jetzt anzufangen.
Danke, LG.
Ich bin zurzeit arbeitslos und in der 5. SSW. Bekomme ich jetzt weniger wie als wenn ich arbeite? Ich habe nämlich ein Jobangebot bekommen und frage mich, ob es sich auszahlt jetzt anzufangen.
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Kommentare
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Das Einkommen wirkt sich nur beim Wochengeld aus.
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Arbeitslosenanspruch hast Du insgesamt ca. 7 Monate. Je nach dem, wie lange Du nun schon arbeitslos gemeldet bist, rutscht Du früher oder später in den Notstand - falls Du Anspruch darauf hast. Hast Du einen Partner und der verdient “zuviel“ kriegst Du nämlich kein Geld mehr und bist auch nimmer versichert. Dann stehst Du von Auslaufen des Arbeitslosengeldes bis zum Beginn des Kinderbetreuungsgeldanspruches ohne Geld und Krankenversicherung (außer Du lässt Dich beim Partner mitversichern) da und Wochengeld gibt es auch keines.
Job jetzt ausschlagen wär wahrscheinlich ziemlich unklug, andererseits freut sich auch keiner über schwangere Arbeitnehmerinnen - lass Dich auf jeden Fall von der AK beraten.
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Anspruch auf Notstand hatte ich nicht, bekam aber trotzdem Wochengeld. Da gibt es eine Frist (ich glaube! 6 Wochen). In der musst du vor Mutterschutzbeginn ein "Einkommen" gehabt haben. Diese sechs Wochen ist man auch noch versichert.
Also dürfen zwischen dem Ende des Anspruchs auf ALG und Mutterschutzbeginn nicht mehr als sechs Wochen liegen.
Aber du solltest da sicherheitshalber wirklich bei der AK nachfragen.
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Schau mal - das was @Jacky92 da schreibt, müsst die ominöse Ausnahmeregelung sein.
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@Jacky92 weißt du vllt noch, gibts noch weitere Einschränkungen? Hast du davon schon vor dem Ende des ALG erfahren oder erst, als der Anspruch auf Notstandhilfe geprüft wurde?
OT: kann man in etwa sagen, wieviel der Partner max. verdienen darf, um Notstandhilfe zu bekommen?
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Ich wusste davor nämlich schon, dass ich keine Notstandshilfe bekommen würde und daher nicht versichert wäre.
Zur Notstandshilfe: Ich glaub der Partner darf da nicht mehr als das Existenzminimum verdienen (also nur um die 800€) bzw. würdest du dann die Differenz bis zu diesem Betrag bekommen oderso.
Das kann ich dir aber nicht sicher sagen, da müsstest dich beim AMS erkundigen. Oder vielleicht findest sogar was auf der Homepage vom AMS!
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Mal schaun was die GKK zu dieser Ausnahmebestimmung sagt. AMS und AK waren bisher nicht hilfreich, die kannten das gar nicht
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Aber @Bugsey, bei mir meinte das AMS gleich das ich keine Notstandshilfe bekomme als ich Ihnen gesagt habe, wie viel mein LG verdient (waren rund 1200€ netto)
Hab mir eingebildet, mal was gehört zu haben von 800€ ... aber wie gesagt, sicher bin ich mir nicht
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Ich habe mit dem ams vereinbart bezugstage aufzuheben die dann am tag vor mutterschutzbeginn ausbezahlt wurden damit das alg als bemessungsgrundlage fürs wochengeld genommen werden konnte.
Das ist aber schon ein paar jahre her, ich weiß daher nicht ob das noch aktuell ist. Eine 6-wochen-frist gab es auf jeden fall nicht.
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